Kundin bestellt am Black Friday neues Tablet bei Amazon – und bekommt stattdessen zwei Tafeln Schokolade

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Tafeln statt teurem Tablet: Eine Amazon-Kundin dachte, mit einem Samsung Galaxy Tab S8+ ein gutes Black-Friday-Schnäppchen geschossen zu haben. Bis sie die Verpackung öffnete.

München – Die Rabatttage rund um Black Friday und Cyber Monday sind durch. Die letzten Pakete dürften allmählich eintrudeln. Wer aufmerksam war, konnte schon einige Namen auf seiner Geschenkliste für Weihnachten streichen. Vielleicht wurde die Gunst der Woche auch genutzt, um fällige Anschaffungen zu tätigen oder sich auch einfach mal was zu gönnen.

Ärgerlich ist es, wenn sich der vermeintliche Deal als Griff ins Klo entpuppt. Wer ein hochwertiges Tablet bestellt und bezahlt, erwartet freilich auch ein hochwertiges Tablet geliefert zu bekommen. Hält man stattdessen am Ende eine Tafel Schokolade in der Hand, hat man sicherlich nicht das beste Schnäppchen gemacht. Eher drängt sich der Verdacht auf, einer Betrugsmasche auf den Leim gegangen zu sein.

Tafeln Schokolade statt teurem Tablet – Black-Friday-Shopping geht nach hinten los

Dass selbst in der beliebten Schnäppchen-Woche nicht jeder Deal zündet, dürfte jedem klar sein. Sei es, weil das Verständnis von Knaller-Angebot zwischen Hersteller und Verbraucher weit auseinander liegt oder das neu erworbene Teil einfach nicht der Vorstellung entspricht.

Letzteres dürfte sicherlich auch der Fall bei einer Amazon-Kundin sein. Wie ein Bekannter von ihr auf X (ehemals Twitter) berichtet, dachte sie eigentlich, ein hochwertiges Samsung Galaxy Tab S8+ zu erwerben – immerhin eines der neuesten und leistungsstärksten Tablets hinter der Ultra-Version des bekannten Herstellers. Doch stattdessen blickte sie nur auf zwei Tafeln Milka-Schokolade, als sie die Verpackung öffnete.

Immerhin: Bei der Ware handelt es sich um die großen 300-Gramm-Tafeln. Ob man beim Preis von rund 700 statt 1000 Euro (Neupreis zum Veröffentlichungsdatum in 2022) über die Verwechslung hinwegsehen kann, ist allerdings fraglich. Wie der Bekannte und Ersteller des Tweets beteuert, handelt es sich dabei um keinen Fake. Was sich kaum zweifelsfrei prüfen lässt. Sein Urteil: „Dreiste Nummer.“ In den Kommentaren trifft er auf Verständnis, aber auch auf flapsige Bemerkungen. „Und irgendwo beißt jetzt ein Kind in das Glas und verschluckt eine Platine. Skurril“, witzelt ein User.

Amazon geht gegen Betrüger vor – „Zufriedenheit hat oberste Priorität“

Zum Lachen war der „Black Friday“-Bummlerin wohl eher nicht zumute. Online-Händler Amazon erstatte zwar den Preis, die Freude an einem neuen Technikgerät ist dagegen vorerst futsch. „Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität und es tut uns leid, wenn die Erfahrung eines Kunden nicht den hohen Standards entsprochen hat, die wir erwarten“, erklärt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Wie es zu der konkreten Verwechslung gekommen ist, könne man nicht beantworten.

Doch man arbeite intensiv daran, ein vertrauenswürdiges Einkaufserlebnis zu schaffen. Zum Schutz von Betrug würden vermehrt professionelle Systeme eingesetzt, die verdächtiges Verhalten identifizieren. Dabei stehe das Unternehmen in engem Austausch mit dem Verbraucherschutz und den Behörden.

Fraglich ist jedoch, ob in dem Fall des falschen Tablets Amazon überhaupt der schwarze Peter zugeschoben werden kann. Die X-User stellen Vermutungen an, ob der Fehler beim Händler, Hersteller oder bei der Lieferung gelegen haben kann.

Eine Amazon-Kundin bestellte zum Black Friday auf Amazon ein Samsung Galaxy Tab S8+ und bekam stattdessen zwei Tafeln Schokolade.
Schoko statt teurem Tablet: Eine Amazon-Kundin dachte, ein Black-Friday-Schnäppchen geschossen zu haben – bis sie die Verpackung öffnete. © Screenshot/X.com

Probleme beim Online-Shopping – Das können Sie tun

Was also tun, um nicht auf dem Fehlbetrag sitzen zu bleiben? Freilich haben Käufer auch am Black Friday und anderen Schnäppchen-Tagen gesicherte Rechte. Knifflig wird es allerdings, wenn am Ende Wort gegen Wort steht. Daher rät ein User in den Kommentaren dazu, „immer ein Unboxing-Video zu machen“. Also sich selbst dabei zu filmen, wie die Ware nach Erhalt erstmals ausgepackt wird. Das gelte besonders bei „solch teurer Ware“, so der Ratschlaggeber.

Als letzte Lösung gibt es noch den Widerruf. Stellt sich der Kauf als problematisch heraus, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, rät die Verbraucherzentrale. Bei Onlinekäufen ist der Umtausch und die Rückerstattung in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Das gilt auch für reduzierte Ware – ungeachtet des mitunter krassen Preissturzes. Allerdings könnten Rücksendekosten anfallen, einen garantieren kostenlosen Rückversand gibt es nicht, so die Verbraucherzentrale.

Wohingegen bei einer geforderten Reparatur oder Ersatzlieferung von beschädigter Ware keine Kosten berechnet werden dürfen. Darüber klärt die Deutsche Anwaltshotline auf (DEHAG). „Ebenso sind Sie nicht nur an eine Option gebunden. Entscheiden Sie sich zunächst für eine Reparatur, ändern allerdings Ihre Meinung und verlangen eine Ersatzlieferung, muss der Verkäufer dem Wunsch nachkommen“, heißt es auf der DEHAG-Homepage. Sind die Schnäppchen rechtlich lupenrein, aber an sich schon fragwürdig, hilft wohl nur noch der Humor des X-Users, so wie im Falle eines „schwäbischen Black Friday Deals. (rku)

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