Nach 40 Jahren im selben Beruf: Chef meldet Mitarbeiter während dessen Urlaub heimlich ab

Nach 40 Jahren im selben Unternehmen trat ein Sägewerksmitarbeiter aus der österreichischen Steiermark nichtsahnend seinen Urlaub an, als ihn sein Arbeitgeber von der Sozialversicherung abmeldete. Es wäre eine einvernehmliche Lösung gewesen, behauptet der Betriebsleiter. 

Eine Falschaussage: Erst nachdem er aus dem Urlaub zurückkehrte, erfuhr der Mitarbeiter laut dem österreichischen Lokalportal "5 Minuten" von seiner Freistellung.

Fünfstellige Abfindung: Österreicher unwissentlich gekündigt

Das kam das Unternehmen teuer zu stehen: Da der Arbeitnehmer auf dem Papier noch in ein altes Abfertigungssystem gehörte, hätte der Konzern im Falle einer einvernehmlichen Kündigung zusätzlich eine Abfindung bezahlen müssen. Neben einer rechtmäßigen Kündigung blieb auch diese aus, das Vorgehen seiner Firma war dementsprechend klar rechtswidrig.

Mit Unterstützung der Arbeitskammer (AK) erstritt der Mitarbeiter eine Summe von mehr als 50.000 Euro. AK-Experte Lukas Hartlauer betont die Wichtigkeit, in solchen Fällen sachkundige Hilfe einzuschalten: "Der erste Weg ist ein Anruf bei der Arbeiterkammer oder gleich ein persönlicher Termin. Wir prüfen jeden Fall und oft lässt sich, wie hier, noch vor Gericht eine Lösung erreichen."

Österreich: Die Rechtslage bezüglich Kündigungen

In Österreich existieren laut des Wirtschaftskammer-Portals WKO zwei Modelle für eine Abfindung durch den Arbeitgeber. Das alte System "Abfertigung Alt" und das seit 2003 gültige "Abfertigung Neu". Für Beschäftigungsverhältnisse wie in diesem Fall, die vor dem 1. Januar 2003 begannen und nicht freiwillig das System wechselten, gilt "Abfertigung Alt". Dadurch haben Arbeitnehmer nach bestimmter Dienstzeit Anspruch auf eine einmalige Zahlung bei Kündigung durch den Arbeitgeber. 

So berechnet sich die Abfindung nach "Abfertigung Alt":

  • Nach drei Dienstjahren: Zwei Monatsgehälter
  • Nach fünf Dienstjahren: Drei Monatsgehälter
  • Nach zehn Dienstjahren: Vier Monatsgehälter
  • Nach 15 Dienstjahren: Sechs Monatsgehälter
  • Nach 20 Dienstjahren: Neun Monatsgehälter
  • Nach 25 Dienstjahren: Zwölf Monatsgehälter

 

Abfindung nach Kündigung: Das deutsche System

In Deutschland existiert kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Eine Entschädigung bei Kündigung ist also eher die Ausnahme als die Regel, erklärt "Anwaltsauskunft". 

Allerdings gibt es bestimmte Szenarien, in denen eine Zahlung möglich ist. Darunter fallen vor allem betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsschutzgesetz. Arbeitnehmer können eine Abfindung beanspruchen, sofern der Arbeitgeber die Kündigung mit betriebsbedingten Gründen rechtfertigt. Zusätzlich muss im Kündigungsschreiben ausdrücklich angeboten werden, dass eine Abfindung gezahlt wird.