Wegen Untreue verurteilt: Landsberger Oldtimer-Händler wirtschaftet in die eigene Tasche

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Nach dem Kauf eines Mercedes Benz 500 E für einen Kunden wirtschaftete ein Oldtimer-Händler aus dem Landkreis Landsberg in die eigene Tasche. © Mercedes

Über 11.000 Euro, die einem Kunden zugestanden hätten, hat ein Autohändler aus dem Landkreis Landsberg in die eigene Tasche gesteckt. Dafür landete er vor dem Strafrichter am Amtsgericht Landsberg – und kam glimpflich davon. Auch, weil er den Schaden beglichen und sich entschuldigt hatte.

Landkreis Landsberg - Der 60-jährige Angeklagte ist Prokurist in einem Oldtimer-Handel. 2022 hatte er im Auftrag eines Kunden einen Mercedes Benz 500 E erworben. Vereinbart war, dass die Firma des Angeklagten Halter des Fahrzeugs bleiben sollte, bis dieses das offizielle Oldtimer-Alter von 30 Jahren erreicht haben würde. Dafür kassierte der Händler eine Provision von 3.500 Euro und reichte die Kosten für Zulassung und Versicherung an den Käufer durch.

Bereits kurz nach Abschluss dieser Vereinbarung begann der Angeklagte zu mauscheln. Er stellte dem in Irland leben­den Kunden einen vollen Jahres­beitrag der Kfz-Versicherung in Rechnung, obwohl für das laufende Jahr nur ein Teil davon bezahlt werden musste. Wesentlich schwerer wog vor Gericht jedoch das, was sich danach ereignete.

Im November 2022 kam es an dem Fahrzeug zu einem Brandschaden. Da der Eigentümer eine Vollkaskoversicherung hatte, ging er davon aus, dass diese den Schaden vollständig übernehmen würde. Und tatsächlich überwies die Versicherung die komplette Summe für die Reparatur im Januar 2023 – allerdings an den Autohändler, der immer noch Halter des Fahrzeugs war.

Statt das Geld nun an seinen Kunden weiterzureichen, behielt der Angeklagte es teilweise auf dem Firmen- und teilweise auf seinem privaten Girokonto. Auf die immer drängenderen Nachfragen des Kunden reagierte er mit Ausflüchten. Zuletzt behauptete er gar, der Brandschaden sei von der Versicherung nicht gedeckt. Daraufhin recherchierte der Kunde selbst - und fand heraus, dass das Geld längst bezahlt worden war.

„Es ist sehr bedauerlich, dass wir überhaupt vor dem Strafgericht stehen“, so Verteidigerin Nicole Lehmbruck. Ihr Mandant hätte „die Sache frühzeitiger regeln können“. Sein Verhalten tue ihm aufrichtig leid. Der Angeklagte und der Geschädigte kannten sich seit Jahrzehnten.

Immerhin war der Oldtimer-Händler einige Tage vor der Gerichtsverhandlung zu seinem Kunden nach Dublin geflogen, hatte sich entschuldigt und das gesamte veruntreute Geld erstattet. Auch die Anwaltskosten des Geschädigten übernahm er.

Seine Vermögensverhältnisse stellte der Angeklagte vor Gericht als ziemlich desolat dar. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage sei der Oldtimer-Markt „völlig am Boden“, jüngere Leute hätten kaum noch Interesse an histo­rischen Fahrzeugen. Da die Wertsteigerung nicht mehr so hoch sei wie früher, seien Oldtimer keine gefragte Geldanlage mehr. Er arbeite zehn Stunden am Tag, „damit es der Firma gut geht“, beteuerte der 60-Jährige.

Acht Vorstrafen

Dass der Angeklagte geständig war und den Schaden beglichen hatte, brachte ihm vor Gericht Pluspunkte ein. Negativ ins Gewicht fielen dagegen acht Vorstrafen, viele wegen Vermögensdelikten, wobei die letzte einschlägige Verurteilung schon 19 Jahre zurücklag. Deshalb beließ es Richter Alexander Kessler bei einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate gefordert, die Verteidigerin maximal zehn Monate.

Außerdem muss der Verurteilte eine Geldauflage von 2.000 Euro an das Kinderheim St. Alban bei Dießen zahlen. Der 60-Jährige nahm die Strafe noch im Gerichtssaal an.

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