Grundsteuerreform: Gemeinde passt Hebesätze an
Die Gemeinde Lenggries hat sich mit den Hebesätzen für die Grundsteuer befasst. Da aber noch einige Messbeträge fehlen, ist die Berechnung schwierig.
Lenggries – Das Thema Grundsteuer beschäftigt derzeit alle Gemeinden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die Berechnungsgrundlage der Steuer für verfassungswidrig erklärt hat, wurde ein umfangreicher Neuberechnungsprozess in Gang gesetzt. Alle Eigentümer von Häusern, Grundstücken und landwirtschaftlichen Anwesen waren aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
In Bayern wird der Messbetrag unabhängig vom Wert des Grundstücks berechnet
Aus allen gemeldeten Grundstücks- und Wohnflächen errechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag – zumindest in Bayern. In den meisten anderen Bundesländern, die dem Bundesmodell folgen, spielt auch der Wert des Grundstücks oder Anwesens noch eine Rolle. Bayern setze aber „auf ein wertunabhängiges Flächenmodell“, erläuterte Kämmerer Michael Wenig am Montag in der Sitzung des Lenggrieser Hauptausschusses. Für die Räte ging es um die Frage, welcher Hebesatz für die Grundsteuer künftig gelten soll.
Gemeinden sollen nicht mehr, aber auch nicht weniger einnehmen
Denn eine Vorgabe ist klar: Die Reform soll „aufkommensneutral erfolgen“, sagte Wenig. Das bedeutet, die Gemeinden sollen wegen der Reform nicht mehr Geld aus der Grundsteuer einnehmen, aber natürlich auch nicht weniger als im Vorjahr. „Diese Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Es heißt nicht, dass der Betrag für jeden Grundbesitzer gleich bleibt“, sagte der Kämmerer. Tatsächlich werde es Verschiebungen geben. Das heißt, manche zahlen weniger, andere mehr als bisher.
Bei den landwirtschaftlichen Flächen fehlen zahlreiche Angaben
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt, multipliziert. Das ergibt das Steueraufkommen. Da nun der Messbetrag eben ein anderer ist als früher, muss auch der Hebesatz angepasst werden, um am Ende auf dasselbe Ergebnis zu kommen. Für die Grundsteuer A – sie wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen fällig – ist das im Moment nicht so leicht. In Lenggries gibt es 707 Fälle in diesem Bereich. Allerdings hat das Finanzamt bislang erst für 572 davon einen Messbetrag gemeldet. Aus diesen 81 Prozent eine belastbare Aussage treffen zu können, sei nur bedingt möglich, sagte Wenig. Eigentlich müsste man die Schätzungen abwarten, die das Finanzamt für die noch fehlenden Grundstücke vornimmt. Das aber kann dauern.
Hebesatz steigt von 340 auf 410 Prozent
Daher hat Wenig verschiedene Szenarien berechnet – vom schlimmsten bis zum günstigsten Fall – und einen Mittelwert genommen. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A steigt zum 1. Januar 2025 von 340 auf 410 Prozent. Das wollte Franz Baumgärtel (FWG) so gar nicht gefallen. Die Gemeinde habe schließlich erst 2024 den Hebesatz erhöht. „Und jetzt gehen wir wieder in die Vollen, und alle zahlen wieder mehr.“ So sei das ganz und gar nicht, hielt Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG) dagegen. „Wenn wir vorher 72 000 Euro aus der Grundsteuer A eingenommen haben, und danach wieder 72 000 Euro einnehmen, können schlecht alle mehr zahlen.“ Die Berechnungsgrundlage sei einfach eine andere. Ja, der eine werde vielleicht etwas mehr zahlen, der andere dafür weniger. „Im Schnitt zahlen aber alle gleich viel wie vorher, weil wir ja auch nur die gleiche Einnahme wie letztes Jahr haben.“
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Hebesatz für Grundsteuer B sinkt
Bei der Grundsteuer B – sie wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben – sieht die Datengrundlage besser aus. Für 3461 von 3909 Fällen oder für 89 Prozent liegen Messbeträge vor. Auch hier hat Wenig eine Art Mittelwert genommen. Demnach sinkt der Hebesatz von 340 auf 280 Prozent, um am Ende wieder auf dieselbe Einnahme wie heuer zu kommen.
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„Klar ist, dass wir in den kommenden Jahren bei der Grundsteuer bestimmt noch einmal nachjustieren müssen“, sagte Klaffenbacher mit Blick auf die fehlenden Messbeträge. Wenn bis zur Gemeinderatssitzung in knapp drei Wochen weitere Zahlen vorliegen würden, „bekommen wir dann auch nochmal neue Zahlen?“, fragte Tobias Raphelt (SPD). Wenn man weitere Daten erhalte, würden die Sätze angeglichen, sicherte Klaffenbacher zu. Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat die Hebesätze von 410 und 280 Prozent zu empfehlen.