Vor Gericht werden weitere brisante Details zum Mord an Luise (12) bekannt

Geliebt und unvergessen. So steht es auf Luises Grabstein. Zwölf Jahre ist sie nur alt geworden. Dann haben zwei Freundinnen die Gesamtschülerin am 11. März 2023 in ein Waldstück in Freudenberg gelockt und mit zahlreichen Stichen ermordet.

Zweieinhalb Jahre später erlebt der Fall ein zivilrechtliches Nachspiel. Kameraleute und Fotografen stehen im Saal des Landgerichts Koblenz. Der Prozess ist - rein optisch - relativ unspektakulär. 

Ausführungen der Vorsitzenden bergen brisante Einblicke

Weder die damals zwölf und 13 Jahre alten Täterinnen noch Luises Familie erscheinen vor Ort. So bleiben den Medienschaffenden nur die Bilder der spärlich besetzten Bänke der Kläger und der Beklagten. 

Dabei geht es um ein bisher nie dagewesenes Verfahren. Die Opfereltern nebst Schwester der getöteten Luise fordern Schmerzensgeld sowie einen weiteren Kostenausgleich, der sich mindestens auf 170.000 und 180.000 Euro summiert.

Zum Prozessauftakt referiert der Vorsitzende der 1. Zivilkammer das Mordkomplott der beiden Mädchen an jenem Märztag im Jahr 2023. Manches mache einen sprachlos, bekundet der Richter. 

Da die Staatsanwaltschaft zahlreiche Details zur Tat zurückgehalten hat, gewähren die Ausführungen des Vorsitzenden höchst interessante Einblicke in das damalige Geschehen. Der Richter bestätigt FOCUS-online-Informationen, dass Luise mit 74 Messerstichen getötet worden ist. 

Plan zum Mord muss schon am Vortag geschmiedet worden sein

Ein Beleg dafür, mit welcher Wut die Täterinnen ihr Opfer seinerzeit attackiert haben. Laut Gericht haben beide Mädchen neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband mit sich geführt. 

Der Plan zum Mord muss wohl schon tags zuvor geschmiedet worden sein. Auslöser soll ein Zickenkrieg in den sozialen Medien gewesen sein. In der Folge schmieden die Täterinnen in Chats ihr Mordkomplott. 

„Die bringe ich um“, droht die jüngere Angreiferin. Auch versuchen sie per Google-Suche sie Frage zu beantworten, wann das strafmündige Alter erreicht ist. Die Schülerinnen müssen sich keine Sorgen machen. Erst mit 14 müssten sie sich wegen Mordes verantworten.  

Freundinnen versuchten erst, Luise zu ersticken

Ein Verbrechen aus nichtigem Anlass nimmt seinen Lauf. Unter einem Vorwand locken die Freundinnen Luise an jenem regnerischen Samstag in das Waldstück. Erst versucht man das Opfer mit einer Plastiktüte zu ersticken, „Das hat nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt hat.“

Dann zückt die jüngere Täterin ein Messer und sticht zu. Wie lange das gedauert habe, darum streiten sich die Parteien, weiß der Vorsitzender Richter zu berichten. In einer Vernehmung hätten beide Mädchen schließlich eingeräumt, Luise erstochen zu haben.

Das passt nicht zur Aussage von Familienangehörigen der Angreiferinnen. Der Vater der älteren Mörderin hat stets beteuert, dass seine Tochter das Opfer einzig festgehalten habe, während ihre Komplizin die ersten Messerattacken vollzogen habe. Anschließend werfen die Täterinnern die schwerverletzte Luise eine Waldböschung herunter.

Es geht auch um Schmerzensgeld für Luise

In dem Zivilprozess geht es unter anderem um Schmerzensgeld für die Getötete selbst. „Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person - bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen - ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden“, erklärt die Sprecherin des Landgerichts Koblenz vor der mündlichen Verhandlung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. 

„Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“, erläutert die Justizsprecherin. Laut dem Vorsitzenden Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen.

Zumal Luise noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen sei. Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. 

Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt

Folglich kommt es nicht zu einer gütlichen Einigung. Der Prozess setzt sich am Nachmittag fort, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Täterinnen per Videoschalte zu vernehmen. Ein Urteil steht noch aus.

Wie FOCUS online aus Sicherheitskreisen erfahren hat, leben die beiden Mädchen inzwischen in Jugend-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen.