Niemand sei „amused, dass so etwas in Weilheim entsteht“: So nahm Bürgermeister Markus Loth jetzt Stellung zur Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD. Doch die Stadt habe in der Sache keinen Einfluss.
Weilheim – Fünf Wochen nach Verteilung eines gefälschten „Amtsblatts“, das vor der künftigen Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD warnt, sah sich die Stadtspitze nun zu einer „Stellungnahme zur Sachlage“ veranlasst. „Die mögliche Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos in der Schützenstraße beschäftigt aktuell die Weilheimer Bürgerschaft und auch die Presse“, erklärte Hauptamt-Mitarbeiter Stefan Popp zu Beginn der Stadtratssitzung am Donnerstagabend (23. Oktober) – und verlas im Auftrag des Bürgermeisters ein Statement, das eine Verantwortung des Rathauses in dieser Angelegenheit von sich wies: Es müsse „an dieser Stelle festgestellt werden, dass die Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos nicht in der Entscheidungs- oder Einflusssphäre der Stadt Weilheim (das heißt Stadtrat, Bürgermeister oder Verwaltung) liegt“.
Ehemaliges Starlight-Kino: Stadt unterstützte Projektidee für eine Kulturbühne
Die Vermietung eines Gebäudes sei „eine rein privatrechtliche Angelegenheit“, so begann die Stellungnahme, dabei sei die Stadt „in der Regel nicht eingebunden und hat auch grundsätzlich keinen Einfluss darauf“. Auch habe sie keine Kenntnis über den Inhalt von Mietverträgen. Von der geplanten Schließung des Kinos habe die Stadt durch Presseberichte im Februar 2024 Kenntnis erlangt; dabei wurde explizit auf einen Bericht im Weilheimer Tagblatt vom 20. Februar 2024 verwiesen.
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Das Amt für Standortförderung, Kultur und Tourismus sei in der Folge „in regelmäßigen Kontakt mit dem Grundstückseigentümer“ gestanden, „um eine kulturelle Nachfolgenutzung in den Räumlichkeiten des früheren Starlight-Kinos zu unterstützen“. Insbesondere „die konkrete Projektidee eines Weilheimer Kulturschaffenden, in den früheren Kinoräumen eine Weilheimer Kulturbühne zu betreiben“, habe man „von Anfang an aktiv unterstützt und sich in dieser Angelegenheit zwischen Kulturschaffenden und Grundstückseigentümer vermittelnd eingesetzt“. Jedoch: „Aus der Stadt nicht näher bekannten Gründen kam kein Mietverhältnis zustande.“
Nutzung des früheren Kinos durch AfD: Fraglich, ob für die Pläne Baugenehmigung nötig ist
„Hinsichtlich jeglicher Nachfolgenutzung“ gelte Folgendes: Das Landratsamt Weilheim-Schongau beurteile als zuständige Baugenehmigungsbehörde, ob eine Nutzungsänderung baurechtlich genehmigungspflichtig ist. Ausschlaggebend sei dabei, „ob eine mögliche Änderung der bisherigen Nutzung in eine andere Nutzung einen baugenehmigungspflichtigen Sachverhalt darstellt“. Eine Genehmigungspflicht bestehe nur dann, „wenn für die geänderte Nutzung andere in einem Baugenehmigungsverfahren zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorgaben als für die bisherige Nutzung gelten würden“. Ein diesbezüglicher Antrag liege der Stadt nicht vor.
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Die baurechtliche Überprüfung eines Antrages auf Nutzungsänderung, so heißt es weiter, erfolge „nach objektiven öffentlich-rechtlichen Kriterien“ durch die zuständigen Behörden: „Wenn ein baurechtlicher Antrag den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht, besteht nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung.“
Wie es bei Bekanntgaben üblich ist, gab es im Stadtrat keine Aussprache zu dem Thema. Ohne die AfD zu nennen, ergänzte Bürgermeister Markus Loth (BfW) nach der Verlesung jedoch: „Ich glaube, dass niemand hier amused ist, dass so etwas in Weilheim entsteht“. Das hätten bereits „Vertreter jeglicher Couleur“ zum Ausdruck gebracht. „Aber“, so der Rathaus-Chef weiter, „wir müssen schon auch aufpassen, dass man für so etwas nicht noch Werbung macht“.