Winter-Chaos in Süddeutschland – diese Rechte haben Bahnreisende
Der Wintereinbruch sorgt im Süden Deutschlands für erhebliche Beeinträchtigungen im Nah- und Fernverkehr und löst ein regelrechtes Bahn-Chaos aus. Was Reisende nun wissen sollten:
Der Süden Deustchlands ist derzeit in eine weiße Schneedecke gehüllt. Besonders in der Region rund um München warnt Deutschen Wetterdienst (DWD) vor starkem Schneefall. Auch in Südbaden fällt viel Schnee, was zu glatten Straßen führt. In dieser Situation empfiehlt der DWD ausdrücklich, Autofahrten zu vermeiden. Doch ist ein Ausweichen auf die Bahn aktuell wirklich ratsam?
Wintereinbruch legt Bahnverkehr im Südwesten lahm
Der Bahnverkehr ist ebenfalls stark betroffen, es kommt zu zahlreichen Zugausfällen in Süddeutschland. Nach heftigen Schneefällen kommt es rund um München seit Samstag (2. Dezember) zu massiven Beeinträchtigungen. Der Fernverkehr in München und in Richtung Stuttgart, Nürnberg, Österreich und die Schweiz wurde eingestellt.
„Wir empfehlen, Reisen von und nach München zu verschieben“, meldete die Deutsche Bahn (DB). Auch U-Bahnen, Busse sowie Straßenbahnen kommen in dem Winter-Chaos kaum vorwärts. Extremer Frost sorgt dafür, dass Autofahrern der Zugang zu ihrem Fahrzeug teilweise komplett verwehrt bleibt. Hier können Tipps zum Öffnen zugefrorener Autotüren Abhilfe schaffen.
Züge im Süden Deutschlands fallen reihenweise aus: Welche Rechte jetzt für Bahnreisende gelten
In solchen Extremsituationen stellt sich die Frage, welche Rechte die Bahnreisenden haben. Die Deutsche Bahn informiert, dass Reisende, die ihre geplante Fahrt wegen des Wintereinbruchs verschieben müssen oder wollen, ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen können, wobei die Zugbindung aufgehoben ist.
Das Ticket bleibt gültig für die Fahrt zum ursprünglich geplanten Zielbahnhof, auch wenn dafür eine andere Route gewählt werden muss. Zudem können gebuchte Sitzplatzreservierungen kostenfrei storniert werden. Diese Regelung gilt auch für internationale DB-Tickets. Neben den wetterbedingten Einschränkungen sind auch weitere Warnstreiks der Bahn in naher Zukunft nicht auszuschließen.
Bahn-Chaos im Südwesten nach heftigen Schneefällen: Was Reisende wissen müssen
Reisende, die lediglich eine Nahverkehrsfahrkarte besitzen, aber auf einen ICE umsteigen möchten, müssen zunächst den entsprechenden Fahrschein kaufen. Die Kosten dafür können anschließend über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet werden, ausgenommen davon sind jedoch stark ermäßigte Tickets wie das Deutschlandticket.
Die ursprüngliche Fahrkarte für Auslandsreisen bleibt sieben Tage gültig. Es wird jedoch empfohlen, sich im Reisezentrum eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Die Bahn kann sich bei Schnee nicht auf höhere Gewalt berufen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (26. September 2013, Az. C-509/11) bestehen Ihre Ansprüche auch bei besonderen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks.
Werden Hotelkosten erstattet? Und wie sieht es mit der Verpflegung aus?
Und was passiert, wenn man sein Ziel abends oder nachts gar nicht mehr erreicht? In diesem speziellen Fall übernimmt die Bahn auch Übernachtungskosten oder stellt selbst eine Unterkunft.
Muss man sich nun abends oder morgens noch etwas zu essen kaufen, so können auch diese Rechnung eingereicht werden. Hier trifft die DB jedoch Einzel-Entscheidungen – Erstattung erfolgt nur aus Kulanz. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen Ihnen Bahngesellschaften kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten „in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ anbieten. Verzehrgutscheine werden nur auf Nachfrage ausgegeben.
Anspruch auf Erstattung: Wie? Wo? Wann?
Im Falle des Wintereinbruchs in Süddeutschland können Fahrgäste auch ganz auf ihre Reise verzichten. In solchen Fällen wird der volle Preis des Tickets erstattet. Eine Erstattung kann in den DB-Reisezentren, DB-Agenturen und online über das Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Darüber hinaus haben Reisende auch Anspruch auf Erstattung in folgenden Fällen:
- Bei Zugausfall wird der volle Preis erstattet.
- Wird die Reise abgebrochen und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren, wird ebenfalls der volle Preis erstattet.
- Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
- Wird nur ein Teil der gebuchten Strecke zurückgelegt, wird der nicht genutzte Anteil des Tickets erstattet.
Nice to know: Haben Sie sich schonmal gefragt, warum Züge zischen, wenn sie am Bahnhof einfahren?
Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von unserer Redakteurin Mona Sauter sorgfältig geprüft. (mos)