Winter-Chaos legt Bahn lahm: Diese Rechte gelten für Reisende
Schnee und Eis haben im Süden Deutschlands im öffentlichen Nah- und Fernverkehr für Chaos gesorgt. Wann Bahnreisende Anspruch auf Erstattung haben.
München – Der Süden Deutschlands versinkt derzeit in Schneemassen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor allem rund um München vor starkem Schneefall. Auch im Süden Baden-Württembergs schneit es kräftig. Stellenweise wird es glatt auf den Straßen. „Vermeiden Sie alle Autofahrten“, heißt es vom DWD. Aber auch die Bahn scheint aktuell kein alternatives Verkehrsmittel zu sein.
Züge fallen in Süddeutschland reihenweise aus: Welche Rechte Bahnreisende jetzt haben
Der Bahnverkehr ist in Süddeutschland stark beeinträchtigt. Der Fernverkehr wurde im Großraum München sowie nach Stuttgart, Nürnberg, Österreich und die Schweiz eingestellt. „Wir empfehlen, Reisen von und nach München zu verschieben“, meldete die Deutsche Bahn (DB). Auch U-Bahnen, Busse und Trams kommen in dem Winter-Chaos kaum voran. In München geht mindestens bis 12 Uhr nichts. Die Bahn geht davon aus, dass die Störungen den ganzen Samstag (2. Dezember) andauern wird. Auch der Flughafen München kapituliert im Schnee-Chaos.
Doch welche Rechte haben Reisende in einer solchen Ausnahmesituation? Wer seine geplante Reise am Freitag aufgrund des Wintereinbruchs verschieben muss oder möchte, kann das Ticket auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, so die DB. Damit ist die Zugbindung aufgehoben.
Schnee-Chaos legt Bahn lahm: Das müssen Reisende jetzt wissen
Das Ticket gilt dann nach wie vor für die Fahrt zum ursprünglichen Zielbahnhof – auch, wenn dafür eine andere Strecke als geplant genutzt werden muss. Gebuchte Sitzplatzreservierungen könnten zudem kostenlos storniert werden. Diese Regelung gelte auch für Reisende mit internationalen DB-Tickets.
Wer nur eine Fahrkarte für den Nahverkehr hat, aber etwa auf einen ICE ausweichen möchte, muss sich zunächst den erforderlichen Fahrschein kaufen. Dieser kann dann über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet werden. Diese Regelung gelte jedoch nicht für erheblich ermäßigte Tickets, beispielsweise dem Deutschlandticket.

Doch Vorsicht: Schon jetzt warnt die DB vor sehr ausgelasteten Zügen am Sonntag (3. Dezember). Wer flexibel ist, sollte seine Reise deshalb in den Zeitraum ab Montag (4. Dezember) legen. Bis zum 9. Dezember könne die ursprüngliche Fahrkarte zur Reise ins Ausland genutzt werden. Die DB empfiehlt jedoch, sich im Reisezentrum zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Wintereinbruch in Süddeutschland: Fernverkehr weitgehend eingestellt – wann es Erstattung gibt
Angesichts des Wintereinbruchs in Süddeutschland können Fahrgäste aber auch ganz auf ihre Reise verzichten. Betroffene erhalten dann den vollen Preis für ihr Ticket zurück. Aber auch in diesen Fällen haben Bahnreisende Anspruch auf Erstattung:
- Zugausfall (Preis wird voll erstattet)
- Reise abgebrochen und zurück zum Ausgangsbahnhof gefahren (Preis wird voll erstattet)
- Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten (25 Prozent des Ticketpreises erstattet)
- Sie reisen nur einen Teil der gebuchten Strecke (nicht genutzter Anteil wird erstattet)
Derweil hat im winterlichen Bayern ein Verkehrsunfall ein Todesopfer gefordert. (kas)