Tödliche Pedalverwechslung: Urteil nach tragischem Busunfall

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Wegen fahrlässiger Tötung musste sich ein Dachauer vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten (Symbolbild). © PETER KEES

Wegen des Fehlers eines Reisebusfahrers am Flughafen, starb ein Münchner Taxifahrer. Nun saß der Verursacher auf der Anklagebank.

Wegen fahrlässiger Tötung musste sich ein Busfahrer aus Dachau vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten. Der 59-Jährige saß im Juli vergangenen Jahres am Steuer eines Reisebusses am Flughafen auf der Terminalstraße Nord. Dort verlor er die Kontrolle und fuhr ungebremst in den vor ihm liegenden Taxistand.

Dabei rammte er eines der dort abgestellten Fahrzeuge, welches wegschleuderte und dabei seinen neben dem Auto stehenden Besitzer umwarf. Der damals 27-Jährige erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und wurde ins Krankenhaus Bogenhausen gebracht. Dort erlag der Münchner wenige Tage später seinen Verletzungen. Der Bus kam an einem Standpfosten der Überdachung des Fußgängerweges ein paar Meter weiter zum Stehen.

Bei Verbliebenen entschuldigt

Wie genau es zu dem Vorfall kommen konnte, wollte nun Richter Andreas Wassermann herausfinden. Der Angeklagte stellte zunächst klar, dass ihm der Vorfall „total leid“ tue. Er habe sich auch bereits bei der Familie des Verstorbenen gemeldet, die habe seine Entschuldigung angenommen. Er sei bereits seit fünf Jahren als Busfahrer angestellt und habe auch davor als Kraftfahrzeugführer gearbeitet – ohne jegliche Vorkommnisse. Auch gebe es bisher keine Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Zum Unfallhergang selbst gab er an, sich an die Fahrt nicht mehr erinnern zu können. Kaum, dass er die Handbremse gelöst hatte, seien alle seine Erinnerungen weg. Vermutlich sei er ohnmächtig geworden, schätzte er.

Mit Vollgas über den Bordstein

Von Ohnmacht war jedoch bei allen anderen Aussagen keine Spur. Laut zweier Busfahrer, die den Kollegen auf der anderen Straßenseite beobachtet hatten, gab es bereits den ersten lauten Knall, als das Fahrzeug geradeaus über die Bordsteinkante fuhr, anstatt zurückzusetzen. Laut zwei Fahrgästen habe der Angeklagte dabei durchweg und lauthals geflucht, die anderen Fahrgäste geschrien.

Wie sich eine Bundespolizistin auf dem Weg zum Dienst sowie die beiden beobachtenden Busfahrer vor Gericht einig waren, hörten sie ein Motoraufheulen. Sie wunderten sich, dass trotz nahender Kurve der Bus noch beschleunigte, bis er schließlich geradeaus mit dem Taxi kollidierte. Die Polizistin brachte sich dabei mit einem Sprung in Sicherheit.

Gutachten hält Ohnmacht für unwahrscheinlich

Der damals zuständige Beamte erklärte Richter Wassermann, dass der Angeklagte bei der Vernehmung angegeben hatte, dass er die ganze Zeit erfolglos bremsen wollte. Von Ohnmacht war keine Rede. Eher sei er noch besorgt um den Taxler gewesen.

Laut dem vom Gericht geforderten Gutachten sei eine solche Fahrt unter Bewusstlosigkeit zwar nicht auszuschließen, aber extrem unwahrscheinlich. Eher habe der Fahrer schon beim Rammen des Bordsteins noch mehr auf das Gas gedrückt, um ihn zu überwinden, und sei dann mit gedrücktem Pedal weitergefahren. Einen technischen Defekt des Fahrzeugs selbst könne man ausschließen. Für deutlich wahrscheinlicher halte der Sachverständige, dass der Mann einfach Gas- und Bremspedal des Automatikbusses verwechselt habe.

Das hielt auch die Staatsanwaltschaft für am wahrscheinlichsten. So kam sie zu dem Ergebnis, dass der tragische Unfall durch fahrlässiges Verhalten des Dachauers herbeigeführt wurde. Immerhin war nicht gebremst und nicht richtig hinterm Lenkrad reagiert worden.

Angeklagter in Therapie

Die Verteidigung ergänzte, dass sich der 59-Jährige wegen des Vorfalls bereits in Therapie befinde. Da der Angeklagte jedoch bisher nicht wegen Verkehrsdelikten auf der Anklagebank gesessen hatte, könne man es noch bei einer Geldstrafe belassen.

Richter Wassermann glaubte ebenfalls nicht an die Ohnmachtsvariante. Dafür gebe es zu viele Zweifel und zu wenige Anhaltspunkte. Er sei da ganz der Meinung des Sachverständigen mit den verwechselten Pedalen. Ob es sich nur um eine Ausrede oder tatsächlich um eine „Erinnerungslücke zum Selbstschutz“ handle, bleibe wohl offen. Positiv rechne er ihm an, dass er sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt habe. Mit einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 80 Euro entließ er schließlich den Verurteilten.

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