Ditib-Moschee: Memminger Minarett-Klage abgewiesen – Verwaltungsgericht bestätigt das „Nein“

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg & Schwaben
  4. Kreisbote Allgäu

Kommentare

Es bleibt beim „Nein“: Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte die abgelehnte Baugenehmigung des Stadtrates für ein Minarett an der Moschee als rechtens. © Otto

Nachdem der Stadtrat Ende Januar den Bauantrag eines Minaretts an der Ditib-Moschee in Memmingen abgelehnt hatte, reichte die Türkisch Islamische Gemeinde Klage gegen die Stadt ein. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun mit dem Urteil vom 11. September die abgewiesene Baugenehmigung als rechtens erklärt.

Memmingen – Die Türkisch Islamische Gemeinde Memmingen e.V. hatte 2023 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Minaretts mit einer Höhe von circa 24 Metern beantragt. Sowohl der Bauausschuss als auch der Stadtrat hatten den Bauantrag der Türkisch-Islamischen Gemeinde Memmingen e.V. für ein Minarett auf dem Moschee-Gelände in der Schlachthofstraße abgelehnt. Auch das von Oberbürgermeister Jan Rothenbacher angeregte Gespräch im Nachgang sowie eine nochmalige Prüfung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung änderte an der Entscheidung nichts – es blieb beim „Nein“.

Memminger Minarett-Klage abgewiesen: Verwaltungsgericht bestätigt „Nein“

Grundsätzlich hatte das städtische Baureferat den Antrag als genehmigungsfähig beurteilt. Kritisch gesehen wurde jedoch die beantragte Höhe des Minaretts von 24 Metern. Die Bebauungspläne angrenzender Bereiche sehen Gebäudehöhen von maximal 16 Metern vor.

Die Ablehnung ihres Bauantrags seitens des Memminger Stadtrats wollten die Antragsteller so nicht akzeptieren und reichten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg Klage ein. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun mit dem Urteil am Mittwoch entschieden, dass in Memmingen kein Minarett mit einer Höhe von 24 Metern gebaut werden darf – und gibt somit der Begründung der Stadt Memmingen recht.

Ditib-Moschee in Memmingen – Höhe des Minaretts hätte „Vorbildwirkung“

Das Minarett würde in dieser Höhe die Umgebungsbebauung deutlich überschreiten, da selbst die höchsten Gebäude in der näheren Umgebung durch das Minarett um knapp sieben Meter und damit deutlich überragt würden, heißt es in der Urteilsbegründung. Ferner würde das Bauvorhaben aufgrund seiner sichtexponierten Situierung und erheblichen Überschreitung des bisherigen Höhenrahmens zu einer Veränderung des Höhenmaßbezugspunkts führen. Damit käme dem Vorhaben eine „Vorbildwirkung“ für die Realisierung anderer Bauwünsche, die den Rahmen ebenfalls überschreiten, zu.

Gegenüber unserer Zeitung erklärte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher zum Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg: „Der Stadtrat hatte mehrheitlich für eine Ablehnung des Bauantrags für ein Minarett gestimmt. Diese Entscheidung ist nun gerichtlich bestätigt worden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein klares und auch richtungsweisendes Urteil gesprochen.“

Die Türkisch Islamische Gemeinde Memmingen bzw. deren Rechtsanwalt haben sich bislang noch nicht zum Urteil geäußert.

Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare