BMW voller Schmuck und Goldmünzen: Polizei schnappt Telefonbetrüger
Nach einem sogenannten Schockanruf ist es der Polizei gelungen, die mutmaßlichen Geldabholer festzunehmen. Beide sitzen in Untersuchungshaft.
Wolfratshausen – Schleierfahndern der Grenzpolizeiinspektion Murnau ist es am Mittwoch gelungen, nach einem sogenannten Schockanruf zwei mutmaßliche Geldabholer in Wolfratshausen festzunehmen. Die beiden 23 beziehungsweise 31 Jahre alten Ukrainer kamen in Untersuchungshaft.
Die Zahl der Trickbetrügereien, konkret der Schockanrufe, hat in jüngster Zeit massiv zugenommen (wir berichteten). Die Wolfratshauser Polizei wurde am Mittwoch darüber informiert, dass eine ältere Frau von Betrügern telefonisch kontaktiert worden ist. Die Lügengeschichte, die der Frau aufgetischt worden war, „war die altbekannte“, berichtet Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim: „Die Tochter der Seniorin wäre in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt worden und sie solle nun zur Abwendung der Inhaftierung der Tochter eine hohe Kaution hinterlegen.“ Das behauptete ein angeblicher Staatsanwalt.
Im BMW findet Polizei Schmuck und Goldmünzen
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Zur Übergabe der geforderten Kaution wurde die Angerufene zu einem Parkplatz in Wolfratshausen dirigiert. Zur Geldübergabe kam es jedoch nicht – vielmehr griff die Polizei zu und kontrollierte den verdächtigen BMW, in dem zwei Männer saßen. Beide wurden festgenommen, im BMW fanden die Schleierfahnder der Grenzpolizei Murnau Schmuck und Goldmünzen im Wert von mehreren Zehntausend Euro. „Möglicherweise die Tatbeute aus einem anderen Fall“, so Sonntag.
Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl
Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II wurden die zwei Tatverdächtigen am Donnerstag dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Der Richter folgte dem Antrag, gegen beide Beschuldigte wurde Haftbefehl erlassen, sie wurden umgehend in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Sonntag: „Die Ermittlungen in diesem Fall und zur Herkunft des im Pkw gefundenen und sichergestellten Schmucks dauern an.“ cce