„Aus Versehen“: Rentner (66) veröffentlicht Kinderporno im Internet

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Der Angeklagte veröffentlichte ein Bild von einem Mädchen, das mit nacktem Po vor der Kamera posiert. © Uwe Zucchi

Ein 66-jähriger Rentner lädt vergangenes Jahr ein Foto eines Mädchens ins Netz, das mit nacktem Po vor der Kamera posiert. Vor Gericht schweigt der Mann, sein Pflichtverteidiger spricht von einem Versehen.

Ebersberg – Es war wohl seine technische Unbedarftheit, die den Rentner auf die Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts brachte. Die begangene Tat wog deshalb aber nicht minder schwer: An einem trüben Nachmittag im vergangenen Jahr packte den Mann eine äußerst fragliche Idee. Auf seinem Smartphone durchforstete er Pornowebseiten, lud sich schließlich ein Bild herunter. Seine illegale Errungenschaft speicherte der Rentner auf seinem Handy, dann veröffentlichte er das Foto auf der Online-Plattform „Google Fotos“.

Angeklagter (66) will sich vor Gericht nicht äußern – Anwalt spricht von Versehen

Das Bild, das später von Ermittlern sichergestellt werden konnte, zeigte ein junges Mädchen, das mit nacktem Po vor der Kamera posiert. Wegen der Verbreitung von Kinderpornografie fand sich der 66-jährige Mann, der bis vor kurzem noch im südlichen Landkreis lebte, daher vor Gericht wieder.

Selbst zu den Vorwürfen äußern wollte sich der Rentner dort nicht. Über seinen Pflichtverteidiger erklärte er jedoch, damals regelmäßig „junge Mädchen im Internet angesehen“ und entsprechende Bilder heruntergeladen zu haben. „Er hatte eine kurzzeitige sexuelle Faszination für diese Fotos“, führte der Anwalt aus, während sein Mandant voller Scham im neongrünen Sitzpolster der Anklagebank versank. Dennoch: Bewusst ins Netz gestellt haben will der Angeklagte das Bild nicht. Es habe sich um ein Versehen gehandelt, so der Pflichtverteidiger.

Bild landet auf Online-Plattform: Rentner sei technisch unbedarft

„Er wollte das Foto an seinen Laptop weiterleiten, um es besser ansehen zu können“, erklärte der Anwalt. Da der Rentner technisch jedoch kaum affin ist, sei dabei so einiges schiefgelaufen. Das Bild landete schlussendlich auf der Online-Plattform, der dortige Meldeautomatismus des Anbieters setzte die Maschinerie der Strafverfolgung in Gang, so die Argumentation.

Dass der Angeklagte in Sachen Technik tatsächlich ein eher unbedarftes Händchen besitzt, vermutete auch ein als Zeuge geladener Polizist. Was hingegen die sexuellen Vorlieben des Rentners betrifft, lieferte der Beamte dem Gericht eine erschreckende Erkenntnis.

Mann erhält zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung

Denn neben der Kinderpornografie fanden die Ermittler in dessen Wohnung auch mehrere Collagen, in denen der mehrfache Großvater Bilder von nackten Frauen ausgedruckt, deren Gesichter allerdings mit dem Kopf seiner erwachsenen Tochter überklebt hat. „Sowas habe ich noch nie erlebt“, berichtete der Polizist.

Das kann der Rechtsstaat nicht dulden.

Strafrechtlich waren die selbstgebastelten Poster in diesem Verfahren jedoch nicht zu ahnden – im Gegensatz zum obszönen Foto des minderjährigen Mädchens. „Sowas kann der Rechtsstaat nicht dulden“, betonte Richter Frank Gellhaus und verurteilte den Mann zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

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