Den eigenen Arbeitgeber beklaut: Angestellte stehlen tonnenweise Papier
Unglaublich dreist, wie zwei Angestellte (37 und 46) das Lager ihres Arbeitgebers in Markt Schwaben geplündert haben. Das Amtsgericht verdonnerte die beiden nun zu Haftstrafen.
Markt Schwaben – Sie sind ein eingespieltes Diebes-Duo: Mit dem Gabelstapler bugsiert der Logistiker palettenweise Papier aus dem Lager eines Markt Schwabener Druckproduzenten an die Laderampe. Dort verfrachtet der Kraftfahrer die Ware mit dem Hubwagen im Laderaum seines Lkw und düst davon.
So stehlen zwei Angestellte im vergangenen Jahr tonnenweise Papier von einer deutschlandweit operierenden Firma. Die Stapel voller loser Blätter verticken die Männer anschließend an Unbekannte weiter. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls im besonders schweren Fall fand sich das Duo, 37 und 46 Jahre alt, nun vor dem Ebersberger Schöffengericht wieder. Während sich der aus Polen stammende Logistiker dort von vornherein geständig zeigte, versuchte sich der 46-jährige Lkw-Fahrer mit einer kuriosen Behauptung aus der Sache herauszureden.
Über mehrere Monate hinweg sollen die beiden Langfinger ihr illegales Papiergeschäft laut Anklage hinter dem Rücken der Chefetage betrieben haben. Insgesamt 28 Paletten im Wert von rund 19 000 Euro seien so abhandengekommen, rechnet die Staatsanwältin vor. Sie unterstellt den Männern eine „erhebliche kriminelle Energie“.
Der Lkw-Fahrer sieht sich in der Opferrolle
Davon möchte der 46-jährige Kraftfahrer nichts wissen. Vor Gericht hievt er sich in die Opferrolle, erklärt, er sei „leichtgläubig“ hintergangen worden. Schließlich habe er gedacht, bei den Paletten, die ihm sein Kollege regelmäßig mit dem Gabelstapler hingestellte, handle es sich um ausrangierte Ware. „Er meinte, das Papier ist Abfall und ich kann es mitnehmen“, stellt der Mann seinen polnischen Ex-Arbeitskollegen, der neben ihm wie ein Häufchen Elend in der Anklagebank hängt, an den Pranger. Die Paletten habe er zudem nicht verkauft, sondern an Bekannte verschenkt – unter anderem an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in seinem Wohnort bei München.
Diese Aussage kauft ihm Richter Frank Gellhaus nicht ab. „Warum sollten sie als Angestellter einfach so Papier mitnehmen können? Das ist eine reine Schutzbehauptung“, erklärt er kopfschüttelnd und verweist auf ein Überwachungsvideo, das einen der Beutezüge live aufgezeichnete. Angesichts der erdrückenden Beweislast legt der Vorsitzende dem 46-Jährigen nahe, endlich mit der Wahrheit herauszurücken. Der druckst erst noch herum, gesteht dann aber mit gesenktem Kopf die Diebstähle. „Ich bereue es zutiefst“, nuschelt er in Richtung Richtertisch.
Wie auch schon sein ehemaliger Arbeitskollege, beteuert er jedoch, nur drei Mal zugeschlagen zu haben. „Es war nicht so viel“, hatte der 37-jährige polnische Lagerist zuvor erklärt. In Absprach mit Staatsanwältin und Verteidigern lässt das Schöffengericht daher vier Anklagepunkte fallen. So müssen sich die beiden Männer nunmehr wegen des Diebstahls von fünf Papierpaletten verantworten. Den Kraftfahrer verurteilt Richter Gellhaus dabei zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Lagerist erhält eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Von beiden Männern wird zudem Wertersatz für das gestohlene Papier in Höhe von 3300 Euro eingezogen.