Neuerung bei Reisepass und Personalausweis: Ab November 2024 fällt ein Behördengang weg

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Schluss mit lästigen Behördengängen: Das Bundesministerium plant, Ausweisdokumente direkt nach Hause zu schicken. Doch der Service könnte teuer werden.

München – Die meisten Menschen empfinden Behördengänge als lästig, ob es nun um das Beantragen eines Personalausweises, eines Reisepasses oder um andere Anträge geht. Das weiß scheinbar auch die Bundesregierung und kommt den Bürgern in einer Hinsicht entgegen.

Perso per Post: Gang zur Behörde soll bald der Vergangenheit angehören

Jeder deutsche Staatsbürger, unabhängig vom Alter, kann einen Personalausweis beantragen. Dieser dient als Identitätsnachweis, kann jedoch auch durch einen Reisepass ersetzt werden – es wird nur ein Ausweisdokument benötigt. Die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses erfolgte bisher beim Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes. Nach Entrichtung einer Gebühr konnte der Personalausweis in der Regel innerhalb weniger Tage abgeholt werden.

Ab dem 17. Lebensjahr ist ein Ausweisdokument in Deutschland verpflichtend. Mit einer Neuerung soll das Beantragen noch leichter werden. © picture alliance/dpa | Marijan Murat

Doch diese Abholung könnte in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Ab dem 1. November 2024 soll es in einigen Orten bereits möglich sein, den zweiten Gang zur Behörde zu vermeiden. Laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sollen die Dokumente auf Wunsch direkt per Post zugestellt werden. Für diesen Service wird allerdings eine Zusatzgebühr fällig, während die Abholung vor Ort kostenfrei bleibt. Es wird über Versandkosten in Höhe von 15 Euro diskutiert. Damit alles glattgeht, sollten Antragssteller beim Passbild besonders aufpassen.

Versand von Ausweisdokumenten soll nach und nach ausgebaut werden

Zu Beginn wird dieser neue Service wahrscheinlich nur in einigen Wohnorten verfügbar sein. „Der Versand vom Reisepass (und Personalausweis) vom Hersteller Bundesdruckerei GmbH direkt nach Hause wird voraussichtlich ab Mai 2025 möglich sein“, so das Bundesministerium. Ab dem 1. November 2024 sollen jedoch bereits die im Oktober 2023 vom Gesetz- und Verordnungsgeber beschlossenen Regelungen in Kraft treten.

Das Bundesministerium gibt zudem bekannt: „Alle erforderlichen Teilbereiche für den Direktversand werden bereits detailliert geplant und mit Hochdruck vorbereitet. Nach bisheriger Abschätzung sollen die Vorbereitungen bis November 2024 abgeschlossen sein, um anschließend mit der Umsetzung sukzessive beginnen zu können.“ Es besteht also Hoffnung auf eine baldige flächendeckende Verfügbarkeit in ganz Deutschland. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Brief mit dem Personalausweis nicht gleichzeitig mit dem Brief eingeworfen werden darf, der die PIN enthält. Auch beim Organspendeausweis standen in diesem Jahr Änderungen an. (rd)

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