Bund verschärft Regeln für Passbilder – das kommt auf Verbraucher zu
Der Personalausweis soll noch sicherer werden. Der Bund setzt beim Passbild an, um eine besonders perfide Form des Identitätsdiebstahls zu unterbinden.
Berlin – Immer wieder kommen neue Betrugsmaschen auf. Besonders schlimm ist es für Betroffene, wenn die Kriminellen Identitätsbetrug begehen und dann unter dem Namen ihrer Opfer Straftaten verüben können. Um besseren Schutz davor zu beiten, hat der Bund nun eine Änderung beim Personalausweis beschlossen.
Ab dem 1. Mai 2025 gelten für alle neu ausgestellten Personalausweise in Deutschland strengere Regeln in Bezug auf das Passfoto. Dies geht aus der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ hervor, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 31. Oktober 2023 veröffentlichte.
Neue Regelungen für Passbilder sollen zusätzlichen Schutz gegen Identitätsdiebstahl bieten
Die aktuellen Personalausweise wurden am 1. November 2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) eingeführt. Sie verfügen neben einen Chip auch über weitere fälschungensichere Eigenschaften, wie dem Wasserzeichen, eine Reflexion des Bundesadlers, die mehrfarbigen Guillochen, sowie das holografische Porträt. Für letzteres werden im kommenden Jahr neue Regelungen eingeführt.

Grund für die verschärfte Regelung ist der Schutz vor Identitätsdiebstahl durch das sogenannte „Morphing“. Dadurch sind „Kriminelle in der Lage, Gesichtserkennungssysteme durch Bildmanipulation auszutricksen, sodass zwei Personen denselben Pass verwenden könnten“, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Gemorphte Passbilder sind in der Lage, automatische Grenzkontrollsysteme, sogenannte Automated Border Control (ABC) Gates, wie sie zum Beispiel bei Grenzkontrollen an Flughäfen zum Einsatz kommen, auszutricksen.
Ab 2025 Lichtbild nur noch digital erstellt – entweder bei Behörde oder autorisiertem Dienstleister
Um dem entgegenzuwirken, werden die Lichtbilder ab 01. Mai 2025 nur noch digital erstellt und mithilfe einer gesicherten Verbindung direkt an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt. Die gesamte Abfolge technischer Schritte ist in der Technischen Richtlinie TR-03170 detailliert beschrieben. Eine Übertragung mittels Cloud-Service ist vorgesehen, ebenso wie die End-to-End-Verschlüsselung der Passfotos.
Bei der sicheren Übertragung wird auch die Eignung des Fotos für die Biometrie überprüft. Bürger haben nach diesem Datum die Option, das Passfoto entweder direkt bei den Behörden oder bei einem autorisierten Dienstleister anzufertigen, beispielsweise einem Fotografen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Passfoto beim Behördengang vor Ort gegen ein Entgelt von etwa sechs Euro anzufertigen. (ls)