Nach Aufregung um Wahlplakat: Gemeinderat beschließt Plakatierungsverordnung

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schongau
  4. Peiting

Kommentare

Noch hängt das Werbeplakat von BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl. © Hans-Helmut Herold

Der Peitinger Gemeinderat setzt strengere Regeln für Wahlwerbung durch. Die BVP kritisiert das Regelwerk als „Bürokratiemonster“.

Peiting – Noch hängt das große Banner mit dem überlebensgroßen Schnurrbart hoch oben an dem Geschäftsgebäude an der Ammergauer Straße. Doch die Tage des stilisierten Konterfeis, mit dem BVP-Bürgermeisterkandidat Fabian Kreitl auf seine Ambitionen aufmerksam macht, sind gezählt. Am Freitag soll es abgehängt werden, ließ Kreitl nach der Gemeinderatssitzung am Dienstag verlauten. Zuvor hatte er von den Zuschauerplätzen verfolgt, wie das Gremium mit Mehrheit von CSU, Grüne, ÖDP und SPD die von der Verwaltung vorgelegte Plakatierungsverordnung beschloss.

Eine Überraschung war diese Entscheidung nicht, schließlich hatte das Gremium bereits Anfang Oktober mit großer Mehrheit dem Antrag der genannten Fraktionen, die Verwaltung möge eine solche Verordnung vorbereiten, zugestimmt. Begründet hatten ihn die Antragsteller damit, dass man so der bislang erlaubten Wahlwerbung auf privaten Flächen außerhalb der sechs Wochen vor dem Urnengang einen Riegel vorschieben wolle, vor allem mit Blick auf „demokratiefeindliche Kräfte“.

Schon da hatte der Vorstoß zu einer hitzigen Debatte geführt, denn bei der BVP und den Unabhängigen Peitinger hielt man das Argument für einen Vorwand, woraus man auch diesmal keinen Hehl machte. „Das Banner hat bestimmten Leuten nicht gefallen“, daher sei die Idee gekommen für die Satzung, sagte Franz Seidel (BVP). Christian Lory (Unabhängige) formulierte es noch deutlicher. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe er die Satzung einzig als „Schutz vor Kreitl Fabi seinem Schnauzbart im Ort“.

Überhaupt sah man bei der BVP keine Notwendigkeit für ein solches Regelwerk, das die Möglichkeit für Anschläge in der Öffentlichkeit auf die gemeindlichen Anschlagstafeln beschränkt. Es schaffe nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand „für nichts und wieder nichts“, kritisierte Seidel. Sein Fraktionskollege Josef Sellmaier sprach von einem „Bürokratiemonster“ und bezweifelte, dass die Verordnung in der Praxis trotz möglichem Bußgeld ihren Zweck erfülle.

Tatsächlich könne es durchaus dauern, bis im Beanstandungsfall ein Plakat verschwinde, räumte Kort ein. Schließlich müsste derjenige erst angeschrieben werden und die Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Am Ende sei auch der Klageweg offen. „Wir sind in Deutschland, das passiert nicht mal eben im Vorbeigehen.“ Freilich gelte das für viele Verwaltungsvorgänge, so Kort.

Befürworter verteidigen Vorstoß

Hermann Mödl (BVP) sah zudem die Gefahr, dass durch die Verordnung die Zahl der großen Werbetafeln im Ort zunehmen könnte, da man gegen deren Nutzung für politische Werbung als Gemeinde keine Handhabe habe. Doch Kort verwies an der Stelle auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach der festgelegte Zeitraum für Wahlwerbung auch für diese gelte.

Für Michael Deibler (CSU) waren die vorgebrachten Argumente dagegen „Haarspaltereien“. Dass man die Verordnung brauche, habe die Aktion vor einigen Wochen eindrucksvoll bewiesen, sagte er und sprach von einem „Fair Play-Verstoß“. Die SPD-Bürgermeisterkandidatin Claudia Steindorf vermisste in der Diskussion, dass Wahlen etwas Besonderes seien. Auch deshalb sei es wichtig, die Werbung dafür auf den sechswöchigen Zeitraum davor zu beschränken. „Sonst wird der Stellenwert verwässert.“

Ob zum „Schutz der Demokratie“ oder des Ortsbilds vor der Plakatflut: An der generellen Notwendigkeit der Plakatierverordnung ließen die Befürworter auch diesmal in der Debatte keinen Zweifel. „Ob da ein Schnauzbart hängt, ist völlig wurscht. Darum geht es nicht“, machte Bürgermeister Peter Ostenrieder (CSU) klar.

Ebenso klar war am Ende das Ergebnis. Mit 15:8-Stimmen setzten sich die Antragsteller gegen BVP und Unabhängige durch.