Die Wärmepumpe hat sich zu einer sehr beliebten Alternative zur Standardheizung gemausert. Sie soll unabhängig vom Gas machen und das Klima schonen. Allerdings gibt es bei der Variante mit Grundwasser eine Tücke, die vielen nicht bekannt ist. Und die kann teuer werden.
Fürstenfeldbruck - Einer, der in die Wärmepumpen-Falle getappt ist, ist Mario Adam (Name von der Redaktion geändert). Er hatte sein Haus 2012 gekauft. Es ist eine Doppelhaushälfte, beheizt mit einer Grundwasser-Wärmepumpe. Diese wurde bereits 2003 von der Baufirma installiert. „Ich war damals semi-begeistert. Zu der Zeit wurde über Gas und Pellets besser geredet. Mittlerweile bin ich froh, eine Wärmepumpe zu haben“, erzählt Adam. Allerdings kam ihm diese nun teuer zu stehen.
Grundwasser-Wärmepumpe: So funktioniert es
Das Heizen läuft über einen Wärmeaustausch mit dem Grundwasser. Damit das funktioniert, sind zwei Brunnen nötig: ein Saug- und ein Schluckbrunnen. Genau darin liegt die Krux. Denn es bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung für thermische Zwecke (auch bei Erdwärmesonden und -kollektoren). Davon wurden rund 1700 im Landkreis erteilt. Und die sind befristet auf 20 Jahre. Dann müssen sie neu beantragt werden.
Davon wusste Mario Adam nichts. Und gesagt hat es ihm auch keiner. Die Genehmigung hatte die Baufirma eingeholt und keine Informationen weitergegeben. Im Januar kam dann das Behördenschreiben samt Frist und dem Hinweis, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit bis zu 50 000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.
Grundwasser-Wärmepumpe: Es bedarf eines Gutachters
Für die Verlängerung der Genehmigung braucht es einen Gutachter. Der überprüft nach heutigen Standards – nicht nach denen, die zur Zeit des Einbaus galten. Das heißt: Nach dem Gutachter kommt der Brunnenbauer, um zu tauschen, was nicht mehr zeitgemäß ist. Obendrauf muss man Verwaltungsgebühren berappen. Warum jetzt die „Auflagedeckel“ gegen „Auflageschraubdeckel“ getauscht werden mussten, ist dem Betroffenen ein Rätsel. Allein dafür hat er schlappe 1000 Euro gezahlt. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf rund 6000 Euro, „obwohl nichts kaputt war“.
„Es geht mir nicht um Schuldzuweisungen“, betont er. Das Landratsamt, das nichts dafür könne, weil der Freistaat die Regeln mache, habe auf seine Kritik professionell und schnell geantwortet. Glücklich ist er trotzdem nicht. Mehr Informationen wären schön gewesen.
Grundwasser-Wärmepumpe: Das sagt die Behörde
In der Kreisbehörde in Fürstenfeldbruck hat man das Problem erkannt, schließlich schaffen es „maximal zehn Prozent, frühzeitig daran zu denken“. Eine gesetzliche Erinnerungspflicht gibt es nicht. Trotzdem: Personell sei man wieder besser aufgestellt, sodass man nach Abarbeitung der schon ausgelaufenen Genehmigungen auch proaktiv erinnern werde. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man diesbezüglich noch nie tatsächlich einleiten müssen.
Ein Gutachter, der anonym bleiben möchte, hält die Regelung für sinnvoll. Es lande viel im Grundwasser, weil alte Anlagen oft nicht mehr dem baulichen Standard entsprächen. Außerdem: Nach 20 Jahren könne es schon sein, dass eine Pumpe ausgetauscht werden müsse. Ohne Regelung erführe die Behörde davon nichts.
Trotzdem komme die Regelung für viele überraschend. „Besonders Witwen sind ganz oft betroffen, weil sich in der Regel die Männer darum gekümmert haben.“