Bürgergeld-Regelsatz: Was Alleinerziehende 2025 bekommen

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Die Höhe des Bürgergeldes für Alleinerziehende hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Diese Regelsätze gelten für das Jahr 2025.

Frankfurt – Das Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II, das vielen auch als Hartz 4 bekannt ist. Es gibt verschiedene Ursachen, warum Menschen Bürgergeld beziehen. Ein Grund kann die Kindererziehung sein. Vor allem für Alleinerziehende ist es oftmals schwer, neben der Betreuung des Kindes zu arbeiten. Doch wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz, den Alleinerziehende im Jahr 2025 bekommen?

Bürgergeld 2025: Welchen Regelsatz Alleinerziehende erhalten

Die letzte Erhöhung des Bürgergeldes fand im Januar 2024 statt. Die Bundesregierung hat keine Erhöhung für das Jahr 2025 angekündigt. Alleinstehende Personen erhalten den Regelsatz von 563 Euro. Hat diese Person Kinder, dann ist ihr Bedarf natürlich größer. Dieser Mehrbedarf wird entsprechend berücksichtigt. Wie viel Geld zusätzlich gezahlt wird, hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab.

Anzahl und Alter der Kinder Prozent des Regelsatzes 2025
1 Kind unter 7 Jahren 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro)
1 Kind über als 7 Jahren 12 Prozent (entspricht 67,56 Euro)
2 Kinder unter 16 Jahren 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro)
2 Kinder über 16 Jahren\t 24 Prozent (entspricht 135,12 Euro)
1 Kind über 7 Jahren und 1 Kind über 16 Jahren 24 Prozent (entspricht 135,12 Euro)
3 Kinder\t 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro)
4 Kinder 48 Prozent (entspricht 270,24 Euro)
5 Kinder 60 Prozent (entspricht\t337,80 Euro)

Quellen: Verein für soziales Leben e.V., Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Alleinerziehende erhalten zusätzlich noch einen fixen Bürgergeld-Regelsatz pro Kind

Angenommen, eine Mutter hat zwei Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren und hat Anspruch auf Bürgergeld. Dann erhält sie als Alleinerziehende den Regelsatz von 563 Euro sowie zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes, also 202,68 Euro. Somit bekommt die Familie im Monat 765,68 Euro Bürgergeld. Allerdings gibt es auch Regelsätze für Kinder, die vom Jobcenter ausgezahlt werden. Folgende Regelsätze gelten für Kinder 2025:

  • Kinder unter 6 Jahren: 357 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder zwischen 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Junge Erwachsene ab 18 bis 25 Jahren (die noch bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen sind): 451 Euro
  • Quellen: Verein für soziales Leben e.V

Bürgergeld-Regelsatz für Alleinerziehende – Kindergeld wird angerechnet

Für die Rechnung der Mutter bedeutet das, dass sie zu den 765,68 Euro jeweils 390 Euro für das sechsjährige Kind erhält und 390 Euro für das zehnjährige Kind. Insgesamt liegt das Einkommen dann also bei 1.545,68 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Heizen. Werden in dem fiktiven Beispiel 650 Euro für die Miete und Nebenkosten gezahlt und 120 Euro für die Heizkosten, ergibt dies einen Bürgergeldanspruch für die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern von 2.315,68 Euro.

Eine junge Frau in einem grauen Pullover trägt ein kleines Kind auf dem Arm
Wie hoch der Mehrbedarf für eine alleinerziehende Person ist, hängt von der Anzahl und von dem Alter der Kinder ab (Symbolbild). © Ute Grabowsky/photothek.de/IMAGO

Berücksichtigt werden muss allerdings, dass das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, wie der Verein für soziales Leben schreibt. Da die Mutter in dem fiktiven Beispiel zwei Kinder hat und 2025 für jedes Kind 255 Euro Kindergeld erhält, werden ihr 510 Euro auf das Bürgergeld von 2.315,68 Euro angerechnet. Somit hat die Mutter in dem fiktiven Beispiel immer noch denselben Betrag zur Verfügung, allerdings werden ihr nur 1.805,68 Bürgergeld ausgezahlt und 510 Euro Kindergeld. (vk)

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