Vor 67 Jahren in Rente gehen – Diese Jahrgänge dürfen sich freuen

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Vor 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen? Für manche Jahrgänge ist das noch möglich. Andere können wiederum von Sonderregelungen profitieren.

München – In Deutschland wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Der Grund: Die Menschen leben länger und die Rentenkasse soll entlastet werden, um die finanzielle Stabilität der Rente langfristig zu sichern. Diese Anpassung betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1947 und erfolgt nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Für einige Jahrgänge besteht aktuell noch die Möglichkeit, vor dem 67. Geburtstag in den Ruhestand zu gehen.

Renteneintrittsalter wird angehoben – Wer darf noch vor 67 Jahren in Rente?

Dem Verbraucher-Portal gegen-hartz.de zufolge sei die Regelaltersgrenze die bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart in Deutschland. Wie aus Paragraf 235 im SGB VI hervorgeht, wird für Jahrgänge ab 1947 und bis 1963 das Renteneintrittsalter angehoben. So können Personen, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Für spätere Jahrgänge verschiebt sich das Rentenalter in Monats- oder Zweimonatsschritten Richtung 67 Jahre.

„Ab 1959 erfolgt die Anhebung sogar in Zweimonatsschritten“, führt das Verbraucher-Portal aus. Entscheidend sei stets, dass mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Für Betroffene bedeutet das wiederum: Wer nicht die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente – etwa durch Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten – erfüllt, wird, je nach Geburtsjahr, erst ab etwa 66 oder 67 Jahren regulär und ohne Abschläge in Rente gehen können.

Frühzeitig abschlagsfrei vor 67 Jahren in Rente – So geht's

Es gibt also Ausnahmen – und eine von ihnen ist die sogenannte Altersrente für langjährige Versicherte. Mit dieser können Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 nach 35 Beitragsjahren noch vor ihrem 67. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Betroffene haben sogar die Möglichkeit, die „Rente mit 63“ in Anspruch zu nehmen. Jedoch ist der frühe Renteneintritt mit Abschlägen von bis zu von bis zu 14,4 Prozent verbunden.

Was passiert bei frühzeitiger Rente?

Nach Informationen der DRV können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab 63 Jahren früher in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, den sie vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand eintreten, wird ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das summiert sich auf bis zu 14,4 Prozent, wenn Versicherte die Altersrente volle vier Jahre früher beantragen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Wer dagegen 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Diese Art der Rente ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn, meist zwei Jahre vor der eigenen Regelaltersgrenze. Das Verbraucher-Portal gegen-hartz.de führt dazu ein Beispiel auf: Für den Geburtsjahrgang 1961 ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich. Wichtig ist, dass die 45 Versicherungsjahre voll erreicht werden.

Sonderregelung für Menschen mit Behinderung – Das müssen Betroffene wissen

Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten wiederum andere Regelungen: Nach Paragraf 236a im SGB VI können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren in Rente gehen. Diese Altersrente ist jedoch ebenfalls mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent verbunden, so gegen-hartz.de. Ab dem Jahrgang 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung bei 61 Jahren.

Ein Rentner-Ehepaar sitzt auf einer Parkbank.
Bestimmte Jahrgänge dürfen noch vor 67 Jahren in Rente gehen. (Symbolbild) © Lobeca/Imago

Um den optimalen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu planen, empfiehlt es sich, eine Renteninformation oder Auskunft anzufordern und die individuellen Beitragszeiten zu überprüfen. Laut gegen-hartz.de lohne sich im Zweifel auch eine professionelle Beratung, etwa durch die DRV oder spezialisierte Expertinnen oder Experten. „So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und der Schritt in den Ruhestand optimal vorbereiten“, lautet das Fazit.

Die SPD setzt sich dafür ein, dass das Renteneintrittsalter von 67 Jahren bestehen bleibt. Im Wahlprogramm wird betont, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Alter möglich sein soll. „Das haben sich gerade Menschen verdient, die früh begonnen haben zu arbeiten. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab“, heißt es. Ob sich diese Pläne nach der historischen Niederlage bei der Bundestagswahl durchsetzen lassen, bleibt fraglich. (cln)

Auch interessant

Kommentare