Plötzlich steuerpflichtig: Rentner können Nachzahlungen drohen

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Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind steuerpflichtig. Doch viele wissen davon nicht, bis der Brief vom Finanzamt kommt.

Berlin – Im Juli wird die gesetzliche Rente um 4,57 Prozent angehoben. Dadurch rutschen 114.000 Rentnerinnen und Rentner neu in die Steuerpflicht. Das geht laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor. Vielen Betroffenen ist jedoch nicht bewusst, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dem MDR zufolge wenden sich immer wieder völlig überraschte Rentner an den Bund der Steuerzahler.

Plötzlich steuerpflichtig: „Rentner fallen aus allen Wolken“

Man erlebe „tatsächlich auch an den Rückmeldungen und Anrufen und Nachfragen hier immer wieder, dass Rentner aus allen Wolken fallen, wenn sie sozusagen vom Finanzamt die Aufforderung über mehrere Jahre bekommen, eine Steuererklärung abgeben zu müssen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler, dem Rundfunk. 

Ein alter Mann sitzt mit seinem Handy an einem Tisch.
 114.000 Rentnerinnen und Rentner rutschen dieses Jahr neu in die Steuerpflicht. (Symbolbild)  © IMAGO / Westend61

Vor allem Neurentner sollten aufpassen: Sie müssen einen höheren Teil ihrer Rente versteuern als langjährige Ruheständler. Der Hintergrund: Die Besteuerung der Renten wurde mit einer Reform 2004 umgestellt. Schrittweise wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig, während die Beiträge in der Berufsphase steuerfrei gestellt werden. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. 

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Steuererklärung und Grundfreibetrag: Wer ist als Rentner steuerpflichtig?

Doch wie lässt sich erkennen, ob man als Rentner nun steuerpflichtig ist, oder nicht? Darauf weist nämlich nicht vorsorglich das Finanzamt hin – sondern die Rentenversicherung. In der Rentenauskunft, die man ab 55 jedes dritte Jahr bekommt, steht dann laut MDR folgender Hinweis: „Ein Teil Ihrer Rente gehört zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen, der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Ob Sie für den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente tatsächlich Steuern zahlen müssen, können wir nicht beurteilen. Die von uns gezahlten Renten melden wir an die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer. Trotz unserer Meldung müssen Sie prüfen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben.“

Eine Steuererklärung müssen Rentner abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Er ist aktuell zum Ausgleich der Inflation zum Jahreswechsel um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht worden.

Zudem sind für die Steuerpflicht von Rentnerinnen und Rentner neben der Rentenhöhe und dem zu versteuernden Anteil davon auch weitere Faktoren ausschlaggebend, wie etwa weitere Einkünfte (zum Beispiel: Mieteinnahmen, Betriebsrenten). Derzeit müssen mehr als 6,3 Millionen der insgesamt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im laufenden Jahr Steuern zahlen.

Mit Material der AFP und dpa

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