Sparkasse verliert vor Gericht – Millionen Kunden winkt Rückerstattung

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Wegen unangekündigter Kostenerhöhungen hatten Verbraucherschützer gegen die Berliner Sparkasse geklagt. Das Gericht entschied im Sinne der Kunden. Diese können nun Geld zurückverlangen.

Berlin – Wer bei einer Sparkasse Kunde ist, muss für gewöhnlich eine monatliche Kontoführungsgebühr zahlen. Unter Umständen können weitere Kosten bei Überweisungen oder Kontoauszügen anfallen. Weil diverse Sparkassen und Banken in der Vergangenheit an diesen Gebühren herumgeschraubt haben, ohne die Kunden zu informieren, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Berliner Sparkasse geklagt. Jetzt fiel die Entscheidung.

Kammergericht gibt Verbraucherzentrale Recht – Rückzahlungen von der Sparkasse?

Das Ergebnis: Eine Klatsche für die Berliner Sparkasse. „Ohne Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse weder neu einführen noch erhöhen“, sagte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu. In einem neuen Urteil bestätigte das Berliner Kammergericht die Sichtweise des vzbv. Jetzt können Kunden mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist (Az 26 MK 1/21).

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Ein Sparkassenlogo hängt an der Fassade einer Berliner Sparkassen-Filiale (Symbolfoto). Wegen unangekündigter Kostenerhöhungen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Berliner Sparkasse geklagt. © Arne Bänsch/dpa

Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten gleich mehrfach erhöht, ohne jeweils die aktive Zustimmung der Kunden eingeholt zu haben. „Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro“, erklärte der vzbv. Weil die Sparkasse sich geweigert hatte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, griffen die Verbraucherschützer zu einer Sammelklage. Dieser hatten sich rund 1.200 Kunden angeschlossen. Das Gericht geht allerdings davon aus, dass die Ansprüche verjährt sind, weswegen die Verbraucherschützer eine Revision prüfen.

Auch andere Banken könnten betroffen sein

Jetzt könnte das Urteil auch für Kunden Folgen haben, die nicht bei der Berliner Sparkasse waren. Laut dem Focus hatte es bei einer Vielzahl von Geldhäusern solche unrechtmäßigen Erhöhungen gegeben. Zum Beispiel hatte die Postbank zum 1. Oktober 2020 beim Giro-Plus-Konto eine Erhöhung durchgesetzt, die Deutsche Bank hatte am Aktiv-Konto geschraubt, bei der ING Diba gab es eine Kosteneinführung beim sogenannten kostenlosen Girokonto. Auch Kunden des Premium-Kontos der Commerzbank sowie der Sparkasse Ulm (Girokonto) wären betroffen.

Um herauszufinden, ob man als Bankkunde von solchen Kostenerhöhungen betroffen ist, muss ein Blick auf den Kontoauszug her. Kunden sollten die Monats-Kontoauszüge der eigenen Bank vom 1. Januar 2018 prüfen. Wer zwischen Januar 2018 und (beispielsweise) April 2024 eine Kostenerhöhung bei der Kontoführungsgebühr findet, kann einen Anspruch auf Rückzahlungen haben. Die Verbraucherzentrale stellt dazu ein Musterschreiben zur Verfügung – dieses sollten Kunden brieflich an ihre Bank schicken, um das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern.

„Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind schlicht unwirksam“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart dazu. „Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern.“ Nauhauser zufolge gilt das bei der Kontoeröffnung wirksame Preisverzeichnis. Kunden müssten jedoch selbst herausfinden, wie dieses aussieht.

Mit Material von AFP

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