Die Berliner Sparkasse hat Gebühren ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht. Ein Gerichtsurteil erklärt dies nun für unzulässig – und könnte so Auswirkungen auf weitere Sparkassen-Kunden haben.
Berlin – Seit Jahren streiten Verbraucherschützer und Sparkassen darüber, ob die Gebührenerhöhungen der letzten Jahre ohne aktive Zustimmung der Kunden rückerstattet werden müssen oder nicht. Ein Gericht hat vor kurzem in erster Instanz entschieden, dass die Berliner Sparkasse ihre Gebühren für Girokonten seit 2016 unzulässig erhöht hat. Das kann Folgen für viele Sparkassen-Kunden haben.
Urteil: Berliner Sparkasse hat Gebühren unzulässig erhöht
„Ohne die Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen“, erklärte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Organisation hatte vor dem Berliner Kammergericht geklagt. Kundinnen und Kunden können laut vzbv mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. (Az 26 MK 1/21)
Die Verbraucherzentrale wirft der Berliner Sparkasse vor, die Kosten mehrfach erhöht zu haben, ohne die aktive Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. „Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro“, erläuterte der vzbv. Nachdem sich die Sparkasse weigerte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, reichten die Verbraucherschützer eine Sammelklage, eine sogenannte Musterfeststellungsklage, ein.
Manche Rückzahlungen schon verjährt? Verbraucherschützer wollen in Revision gehen
Es hätten sich 1200 Kundinnen und Kunden angeschlossen und „das Kammergericht Berlin hält in seinem Urteil die Klage in wesentlichen Punkten für begründet“, erklärten die Verbraucherschützer. Anders als der vzbv ist das Gericht demnach aber der Auffassung, dass die vor 2018 entstandenen Ansprüche auf Rückzahlungen verjährt sind. Daher prüfen die Verbraucherschützer nun eine Revision.
Sie argumentieren, dass die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des Sachverhalts durch die Kunden hätte beginnen dürfen. Das sei mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2021 der Fall gewesen, sagte Reiling vom vzbv der Nachrichtenagentur AFP. Dort hatte der BGH bekräftigt, dass eine Bank sich die ausdrückliche Zustimmung seiner Kunden einholen muss, wenn sie die Gebühren erhöht.
Urteil hat Folgen auch für andere Sparkassen-Kunden
Das Urteil könnte Folgen über Berlin hinaus haben: Denn eine ähnliche Klage läuft den Angaben zufolge derzeit gegen die Sparkasse Köln/Bonn. Dort ruht das Verfahren, um das Berliner Ergebnis abzuwarten. Das bedeutet, dass auch die dort klagenden Sparkassen-Kunden auf ein Urteil zu ihren Gunsten und damit auf Rückzahlungen hoffen können.
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Anspruch auf Rückerstattung hat man, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank besagen, dass Kunden den Änderungen zustimmen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten keinen Widerspruch einlegen. Wenn auf diese Weise Preiserhöhungen vorgenommen wurden, könnte man Anspruch auf Rückerstattungen haben. Allerdings haben schon viele Banken ihre AGB geändert und die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es passieren kann, dass Kunden die Konten gekündigt werden, nachdem ein entsprechender Anspruch geltend gemacht wurde.
Mit Material der AFP