Nach Rat vom Richter: Angeklagter (66) zieht Einspruch zurück
Ein 66-jähriger Mann baut in Poing einen schweren Verkehrsunfall. Den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung will der Rentner aber nicht akzeptieren. Das brachte ihn nun vor das Ebersberger Amtsgericht.
Ebersberg – Vor rund einem Jahr verursachte ein mittlerweile 66-jähriger Mann in Poing einen schweren Verkehrsunfall. Wegen fahrlässiger Körperverletzung flatterte ihm daraufhin ein Strafbefehl ins Haus. 2000 Euro Geldstrafe sollte der Rentner zahlen und zwei Monate den Führerschein abgeben. Der Mann legte jedoch Einspruch ein und landete nun vor dem Ebersberger Amtsgericht.
Rentner (66) übersieht Radfahrerin: Frau wird schwer verletzt - Unfallverursacher muss vor Gericht
Im Sitzungssaal wurde der Mann aus dem nördlichen Landkreis von Staatsanwalt und Richter Benjamin Lenhart mit Kopfschütteln begrüßt. „Der Sachverhalt steht doch bereits fest, warum haben sie Einspruch eingelegt?“, wollte der Richter mit einem eindringlichen Blick vom Angeklagten wissen. Schließlich habe ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter den Unfallhergang längst eingeordnet.
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Auf einem Parkplatz am Mitterfeldring in Poing öffnete der Rentner im Mai vergangenen Jahres demnach achtlos seine Autotüre. Dabei übersah er eine auf der Straße fahrende Radfahrerin. Die Frau krachte ungebremst in die offene Fahrzeugtüre, stürzte und verletzte sich schwer. Mit einem gebrochenen Unterschenkel musste sie in ein Krankenhaus gebracht werden.
Angeklagter räumt Tat ein – will seinen Führerschein aber nicht abgeben
Die Tat selbst räumte der 66-Jährige vor Gericht ein. Über seinen Verteidiger ließ er verlauten: „Mein Mandant bedauert den Unfall sehr. Aber er benötigt dringend seinen Führerschein.“ Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, mit dem geforderten zweimonatigem Fahrverbot, sei daher nicht hinnehmbar.
Dass Ihr Mandant hier ohne Fahrverbot rausgeht, wird nicht passieren.
Schließlich arbeite der Rentner noch immer auf Minijobbasis in einer Münchner Reinigungsfirma, in der er bisweilen noch als Geschäftsführer tätig war. „Mit manchen Kunden hat er ein sehr inniges Vertrauensverhältnis, die Arbeit dort kann kein anderer übernehmen“, argumentierte der Verteidiger. Wegen „besonderer Härte“ sollte das Gericht daher von einem Fahrverbot absehen.
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Nach eindringlichem Rat des Richters: Mann zieht Einspruch zurück
Im Gesicht des Staatsanwaltes zeichnete sich indessen Ungläubigkeit ab: „Dass ihr Mandant hier ohne Fahrverbot rausgeht, wird nicht passieren“, erklärte er mit gerunzelter Stirn. Diese Ansicht vertrat auch Richter Benjamin Lenhart. „Die Tagesgeldhöhe ist eigentlich zu niedrig angemessen“, riet der Richter dem Angeklagten seinen Einspruch wieder zurückzuziehen. „Es wird nur teurer und ein Fahrverbot ist bei der Schwere des Unfalls ohnehin erforderlich.“
Nach diesen Worten zog sich der 66-Jährige zusammen mit seinem Verteidiger zur Beratung zurück. Kurz darauf erklärte er, den Einspruch zurückzuziehen. Mit dem Einverständnis von Staatsanwalt und Richter bleibt es beim Strafbefehl.