Sekundenschlaf oder nicht? Münchner kracht auf A95 in Leitplanke - und bestreitet Vorwurf

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Vor der Justiz musste sich ein Münchner wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs auf der A95 verantworten. © Stefan Puchner/dpa

Auf der Heimfahrt von einem Radlausflug kam ein Münchner auf der A95, Höhe Eurasburg, von der Fahrbahn ab. Nun stand der 55-Jährige vor Gericht.

Eurasburg – Auf der Heimfahrt von einem Radlausflug kommt ein Autofahrer auf der A95, Höhe Eurasburg, mit seinem Hyundai nach rechts von der Fahrbahn ab, demoliert die Leitplanke und rutscht zurück auf die Fahrspur. An der Leitplanke entstand ein Sachschaden von rund 2700 Euro, der Pkw erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Nun musste sich ein 55-jähriger Münchner wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.

Auf Heimfahrt von Radlausflug: Münchner kommt von Fahrbahn ab - Er bestreitet Sekundenschlaf

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war ein Sekundenschlaf ursächlich für den Unfall. Deshalb war gegen den Mann ein Strafbefehl erlassen worden: 6750 Euro Geldstrafe, drei Monate Fahrverbot. Dagegen legte der Diplom-Betriebswirt Einspruch ein, besonders das Fahrverbot schmerzte ihn. Vor Gericht bestritt er den von der Staatsanwältin vorgetragenen Vorwurf vehement. „Ich bin nicht eingeschlafen, ich bin auch nicht müde gewesen“, beteuerte er.

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Die Mountainbiketour mit einem Bekannten in der Früh hinauf aufs Hörnle bei Bad Kohlgrub sei nicht übermäßig anstrengend gewesen. Für die etwa 560 Höhenmeter habe das Duo circa 45 Minuten benötigt. „So etwas mache ich im Sommer drei, vier Mal im Monat“, sagte der 55-Jährige. Nach einer halbstündigen Rast auf der Hütte habe er gegen elf Uhr die Rückfahrt nach München angetreten.

Im Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen Seeshaupt und Wolfratshausen kam es zu dem Unfall. Er habe vor Ort versucht, zu rekonstruieren, wie das passieren konnte und dabei „dummerweise einen Begriff verwendet, von dem ich nicht wusste, was er meint: Sekundenschlaf“. Das sei doch der einzige Begriff, den man in so einem Zusammenhang verwende, so der Angeklagte. „Ich habe nicht damit gemeint, dass ich eingeschlafen bin, sondern dass ich einen Moment unaufmerksam war.“

Münchner kommt bei Eurasburg von Straße ab - Einen Monat Fahrverbot

Ein Beamter der Verkehrspolizei Weilheim bestätigte, dass der Unfallverursacher ihm gegenüber erklärt habe, „nach einer Radtour vermutlich kurz eingeschlafen“ zu sein. Entscheidender für die Einschätzung des Gerichts war jedoch die Beobachtung eines Zeugen, der eine Weile auf der rechten Fahrspur hinter dem Hyundai des Münchners gefahren war.

„Kurz vor einem Parkplatz fährt er ganz langsam immer weiter nach rechts, fährt gegen die Begrenzung und rutscht auf die Straße zurück“, so beschrieb der Zeuge den Moment des Unfalls. „Diese Schilderung würde mir für eine Verurteilung ausreichen“, erklärte Richter Helmut Berger.

Er stellte dem Angeklagten in Aussicht, das Fahrverbot auf einen Monat zu reduzieren, vorausgesetzt, der Einspruch werde auf die Rechtsfolgen beschränkt. Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt ging der Münchner darauf ein, erklärte aber auch: „Ich akzeptiere es, finde es aber unglücklich.“

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der Betriebswirt zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 80 Euro (statt 150 Euro im Strafbefehl) verurteilt, wodurch sich die Summe auf 3600 reduziert. Vom dreimonatigen Fahrverbot wurden ihm „wegen des Geständnisses“ zwei Monate geschenkt. „Ich kann nachvollziehen, dass man da keine Luftsprünge macht“, sagte Richter Berger in seiner Urteilsbegründung, „aber ich finde nicht, dass Sie schlecht rausgekommen sind.“ rst

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