Rente, Miete, Geld: Das plant die Ampel-Regierung 2024

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Die Bundesregierung steckt in der Haushaltskrise. Welche Gesetzesvorhaben priorisiert die Ampel? Wir haben einen Blick auf ein paar der wichtigsten neuen Gesetze geworfen.

Berlin – Lange hatte die Regierung um den Haushalt für 2024 gestritten. Am Freitag (2. Februar) könnte der Bundestag den Entwurf verabschieden. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich früh gegen Steuererhöhungen und Ausnahmen von der Schuldenbremse entschieden, sodass lange nicht klar war, wo die Regierung den Rotstift ansetzen wollen würde. Das hält die Bundesregierung jedoch nicht davon ab, bereits für die zweite Legislaturperiode zu planen. Welche Pläne liegen bereits vor?

Haltelinie für das Rentenniveau 48 Prozent des vorherigen Lohns
Mögliches Klimageld als Einmalzahlung 139 Euro
Ab wann gilt der qualifizierte Mietspiegel? 100.000 Einwohner

Rentenpaket und Altersvorsorge

Das neue Rentenpaket soll langfristig eine Haltelinie für das Rentenniveau sichern. Konkret ist hier vorgesehen, dass Rentner im Schnitt mindestens 48 Prozent ihres vorherigen Lohns als Rente zugesichert bekommen. Sicher sieht dies in der Praxis öfters mal anders aus, trotzdem gilt das Rentenniveau als wichtige Kennzahl, was die Bestimmung des Rentendurchschnitts angeht.

Berlin, Deutschland, 01.02.2024: Deutscher Bundestag: Haushaltswoche, 151. Sitzung: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil,
Das plant die Ampel-Regierung 2024: Rente, Miete und Investment © IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Weil die aktuelle Haltelinie für das Absicherungsniveau in der gesetzlichen Rente noch bis 2025 gilt, soll das neue Rentenpaket den rechtlichen Grundstein für die Zeit danach legen. Dazu gehören weiterhin Pläne für eine Aktienrente. Hier will die Ampel-Koalition aus öffentlichen Mitteln stückchenweise einen Kapitalstock aufbauen, der im Grunde die Rentenversicherung entlasten und Rentenbeiträge stabilisieren soll. Aktuell zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund 18,6 Prozent ihres Bruttolohns in die Rentenkasse ein. Im Zuge des demografischen Wandels, das steht bereits fest, steht eine immer größere Anzahl von Rentnern vor einer sinkenden Menge von Beitragszahlern.

Noch immer Unklarheiten bei der Klimageld-Debatte

Beim Klimageld ist noch immer nicht klar, ob es tatsächlich bereits im laufenden Jahr in Kraft treten wird. Erst vor ein paar Wochen hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, dass das Klimageld erst in der nächsten Legislaturperiode kommt. Das rief die Koalitionspartner auf den Plan. Durch den Regierungssprecher Hebestreit mischte sich Olaf Scholz (SPD) in die Diskussion ein. Die technischen Voraussetzungen für das Klimageld sollten nun bis Ende des Jahres 2024 stehen.

Aktuell liegt der Ball beim Bundesministerium für Finanzen. Dieses arbeitet an einem entsprechenden Modell. Vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) kam der Vorschlag, dass die Bundesregierung die Einnahmen der CO₂-Abgabe direkt auszahlen sollte. Hier wäre eine Zahlung von 139 Euro pro Person zu erwarten. Zugleich ist nicht ganz klar, ob das Klimageld bei der Bevölkerung wirklich ankommen würde. Bei einer aktuellen Umfrage kam heraus, dass Deutsche sich für das Geld eher einen anderen Einsatz wünschen als eine Einmalzahlung.

Ein Mietpreisdeckel in Zeiten galoppierender Preise

Weiterhin will die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis 2028 verlängern. Zum 31. Dezember 2025 würde sie auslaufen. Das würde bedeuten, dass in Gemeinden, die eine Mietpreisbremse umgesetzt haben, diese Regelung zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft tritt. Das drastische Wachstum der Mietpreise ist derzeit in vielen deutschen Städten ein Problem – und das, obwohl die Preise für Wohnimmobilien zuletzt gesunken sind.

Dem Mieterbund reicht die Mietpreisbremse nicht. Diese würde einen „Deckel“ festlegen, den eine Mietsteigerung am Ende nicht überschreiten darf. Der Mieterbund fordert dagegen das Einfrieren der derzeitigen Mieten über fünf bis sechs Jahre. In der Zeit müssten die dringend benötigten Wohnungen entstehen. Laut dem Gesamtverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) fehlt aktuell eine Dreiviertelmillion Wohnungen. Die Tendenz steigt.

Ein „qualifizierter Mietspiegel“ soll das Wachstum der Mietpreise verlangsamen. Zur Berechnung des Mietspiegels sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre (statt vorher sechs Jahre) dienen. Langfristig könnten auch Steuererklärungen mit auf diese Berechnung einwirken. Laut Koalitionsvertrag soll der „qualifizierte Mietspiegel“ für alle Kommunen ab 100.000 Einwohner gelten.

Deutschland nimmt Investitionen genauer unter die Lupe

Aktuell plant die Bundesregierung ein neues Investitionsschutzgesetz. Die Idee dahinter: Die Bundesregierung soll ausländische Investitionen strenger prüfen können. Eine bessere Kontrolle von Exporten und ein Schutz von kritischer Infrastruktur sind dabei ebenfalls vorgesehen. Das Gesetz befindet sich allerdings noch in der Abstimmungsphase; es ist unklar, ob es dieses Jahr noch zum Einsatz kommt.

Und zuletzt steht eine Novelle des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes bevor. Der Hintergrund: Landwirte haben in der Regel eine geringere Verhandlungsmacht als die Unternehmen der vielfach konzentrierten Stufen der Verarbeitung und des Lebensmittelhandels. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zufolge haben sich durch dieses Machtungleichgewicht Praktiken entwickelt, die die Erzeuger benachteiligen. Das Gesetz soll ihre Position stärken.

Weitere Details zu diesen Gesetzesvorhaben stehen noch nicht final fest.

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