Zwischen Tierliebe und Überforderung: Wenn das Veterinäramt eingreifen muss

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Völlig verdreckt waren teilweise die Wohnungen, aus denen die Tiere geholt werden mussten. © Landratsamt

Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen nicht um ihre Tiere kümmern können. Dann ist das Veterinäramt gefragt, was oft zu belastenden Einsätzen führt. Auch sonst warten bisweilen herausfordernde Aufgaben auf die Mitarbeiter.

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes beim Landratsamt sind die „Garanten des Tierschutzes“ im Landkreis. Werden sie auf mögliche Missstände aufmerksam gemacht, schreiten sie ein. Immer wieder kümmern sie sich dabei auch um Fälle, in denen Krisen bei Tierhaltern zu Krankheitsbildern wie dem Messi-Syndrom oder Animal Hoarding geführt haben.

Das Messi-Syndrom bewirkt, dass die Betroffenen zwanghaft Gegenstände in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld horten und nichts wegwerfen können. Die Folge ist oft, dass die Wohnungen vollkommen zugerümpelt sind. Als „Animal Hoarding“ wird das zwanghafte Sammeln von Tieren bezeichnet. Die Betroffenen schaffen sich immer neue Tiere an, oft zu Lasten einer artgerechten Haltung, Fütterung, Pflege und ärztlichen Versorgung.

Veterinäramt Weilheim-Schongau im Einsatz für den Tierschutz

Im vergangenen Jahr musste das Veterinäramt zweimal in solchen Fällen eingreifen. Das liege im Schnitt von ein bis zwei derartigen Vorkommnissen pro Jahr, hieß es auf Anfrage der Heimatzeitung.

Hinweise aus der Bevölkerung veranlassten das Amt, in einer rund 60 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Tierschutzkontrolle durchzuführen. Hier fanden die Mitarbeiter einen klaren Fall von Animal Hoarding vor. Insgesamt 15 Katzen wurden vorgefunden. „Die Tierhalterin und ihre Familie waren zwar um ihre Tiere sehr bemüht, dennoch wiesen viele Tiere bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen auf. Trotz der umgehenden tierärztlichen Versorgung waren einzelne Tiere so geschwächt, dass sie verstarben“, so Klaus Mergel, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamtes. Die Katzen wurden sichergestellt. Dennoch sicherte der Einsatz des Veterinäramtes zahlreichen Katzen das Überleben: „Die übrigen Tiere konnten nach medizinischer Versorgung und zum Teil sehr intensiver Pflege im Anschluss in neue Familien vermittelt werden.“

„Emotional belastend sind aber vor allem Fälle, bei denen sich Tierhalter und ihre Tiere in nahezu menschenunwürdigen Lebensverhältnissen befinden“, so Jens Lewitzki, Leitender Veterinärdirektor am Landratsamt. In Erinnerung bleibe da ein weiterer Fall aus dem vergangenen Jahr. Eine ältere Dame musste nach einer medizinischen Notfallversorgung ins Krankenhaus. Weil die Katzen in dieser Zeit versorgt werden mussten, wurde mangels weiterer Familienmitglieder das Veterinäramt eingeschaltet. Dessen Mitarbeiter stießen auf ein Haus, das „im Grunde unbewohnbar“ war.

Zwangsgeräumte Würgeschlange

Dem schloss sich eine mehrtägige Such- und Fangaktion in dem stark vermüllten und vollgestellten Haus an, bei der die Amtstierärzte versuchten, die insgesamt vier Wohnungskatzen einzufangen. „Die Tiere waren trotz der katastrophalen Lebens- und Haltungsumstände in einem überraschend guten körperlichen Zustand, zeigten aber bereits erhebliche Verhaltensauffälligkeiten.“

Die betroffene Tierhalterin sei mit der Gesamtsituation derart überfordert gewesen, dass eine Tierhaltung an diesem Wohnort nicht mehr möglich war. Die vier Katzen wurden anderweitig untergebracht und tierärztlich versorgt. Derzeit warten sie noch auf eine Weitervermittlung.

Lewitzki lobt in diesem Zusammenhang die Helfer des Veterinäramtes: „Nur dank der unermüdlichen Unterstützung durch ehrenamtliche Pflegestellen und Tierschutzgruppen sowie des Engagements der Mitarbeiter des Schongauer Tierheimes können Tiere wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und immer wieder auch Ziervögel aus Haushalten überforderter Tierhalter adäquat versorgt werden.“

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Doch es gibt auch immer wieder Fälle, in denen sich die Mitarbeiter des Veterinäramts mit exotischen Tierhaltungen konfrontiert sehen. Wer fängt einen Python ein und wohin mit der Schlange, wenn eine Wohnung zwangsgeräumt werden muss und der Bewohner vorübergehend in einer Notunterkunft ohne die Möglichkeit zur Tierhaltung untergebracht werden muss? „Diese Tiere stellen sowohl im Handling und der fachgerechten Unterbringung, aber auch in der medizinischen Versorgung und Betreuung eine große Herausforderung dar.“

Am Ende konnte man sich die Unterstützung der „Auffangstation für Reptilien München“ sichern, sodass „auch diese Fälle durch das Veterinäramt zielführend und zum Wohle der Tiere bearbeitet werden können“.

Keine Meldepflicht für exotische Tiere

Immer wieder geraten Tierhalter in die Schlagzeilen, die sich daheim exotische Tiere halten. Eine Meldepflicht dafür gibt es nicht. „Wir haben somit keinen Überblick, was wo in welcher Menge gehalten wird“, so das Landratsamt. Nur Veranstaltungen mit exotischen Tieren wie Tierschauen, -börsen, aber auch die Insekten- oder Spinnenausstellungen, die immer wieder im Landkreis Station machen, müssen dem Veterinäramt gemeldet werden. Gleiches gilt für gewerbsmäßige Tätigkeiten wie das Züchten von Schlangen oder Pfeilgiftfröschen.

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Tiere mit einem natur- oder artenschutzrechtlichen Status unterliegen einer Anzeige- und Meldepflicht beim Landratsamt. Gefahrtiere wie Giftspinnen, Tiger oder Krokodile fallen unter das Ordnungs- und Sicherheitsrecht und unterliegen dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, heißt es weiter auf Anfrage.

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