Bürgergeld-Empfänger sorgt in TV-Duell mit Merz und Scholz für Fassungslosigkeit: „Darf nicht so sein“

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Beim TV-Duell kommen einige Themen zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz zur Sprache. Auch das Bürgergeld steht zeitweise im Mittelpunkt der Diskussion.

Berlin – Das letzte TV-Duell kurz vor der Bundestagswahl zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz ist vorbei. Das Publikum kürte Friedrich Merz nach dem Duell zum Sieger. In einer Blitzumfrage direkt nach der Sendung stimmten 53 Prozent für den Kanzlerkandidaten der Union. Scholz hingegen erhielt nur 27 Prozent der Stimmen. Das Duell endete auf einer versöhnlichen Note. Vor allem beim Thema Bürgergeld waren sich die beiden Kanzlerkandidaten eigentlich einig.

Eingeleitet wird das Thema Bürgergeld mit einem kleinen Einspieler. Frank, ein Bürgergeld-Empfänger aus Berlin, berichtet über seine Erfahrungen. Frank erhält nach eigenen Aussagen seit 20 Jahren Sozialleistungen. „Ich hab kein Beruf zu Ende gelernt“, sagt er. Aufgrund familiärer und gesundheitlicher Probleme konnte er drei angefangene Ausbildungen nicht abschließen, erklärt der Bürgergeld-Empfänger. Er existiere mit dem Bürgergeld am Minimum, doch er habe sich damit arrangiert. Mit seinen 58 Jahren wolle er nicht „irgendeinen Job machen, bloß um arbeiten zu gehen“.

Scholz über Bürgergeld-Empfänger und Arbeitsverweigerer beim TV-Duell mit Merz

Auf den Einspieler wurde zuerst Olaf Scholz gefragt: „Können sie nachvollziehen, dass das viele Menschen in Deutschland aufregt?“ Der Kanzler erwiderte „Ja“. Nicht arbeiten zu gehen, obwohl man könnte, finde seine entschiedene Ablehnung, betonte Scholz. „Das ist nicht akzeptabel. Das ist kein Bedingungsloses-Grundeinkommen.“ Scholz forderte härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer, die eigentlich eine Beschäftigung aufnehmen könnten. Scholz stellte klar: „Es darf nicht so sein.“ Das Bürgergeld solle eine letzte Unterstützung für diejenigen sein, die keine Arbeit finden.

Beim TV-Duell: Merz stimmt in vielen Punkten mit Scholz bei der Bürgergeld-Frage überein

Merz schlug bei der Bürgergeldfrage ähnliche Töne an. Die Moderatorin fragte ihn konkret: „Der Besagte bekommt heute 570 Euro und die Miete wird bezahlt. Was denken sie, wie viel müsste man ihm wegnehmen, damit er arbeiten geht?“ Der CDU-Chef erwiderte, man müsse zunächst ein ernsthaftes Gespräch mit dem Bürgergeld-Empfänger führen und ihm deutlich machen, „dass der Staat nicht bereit ist, das länger zu akzeptieren“. Merz erklärte, er wolle den Begriff Bürgergeld zunächst abschaffen und durch den Begriff „Neue Grundsicherung“ ersetzen. Das fordert die CDU/CSU auch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl.

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Scholz entgegnete, man solle sich nicht an dem Namen aufhängen. Auch die SPD plane härtere Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer und zwar „bis auf das Maß, das uns das Bundesverfassungsgericht erlaubt hat“. Entsprechende Anträge hätte die Partei bereits im Bundestag eingereicht. Es müsse „öffentlich geförderte Jobs“ speziell für die Verweigerer geben, sagte Scholz weiter. Merz fragte den Kanzler darauf: „Warum muss man für Frank einen öffentlich geförderten Job schaffen?“ Angesichts der 700.000 offenen Stellen bräuchte es keine „öffentliche Förderung“, betonte Merz.

Olaf Scholz und Friedrich Merz im TV-Duell auf Welt TV. Bei dem finalen Schlagabtausch zwischen den beiden Kanzlerkandidaten ging es auch um das Bürgergeld. © Screenshot Welt via YouTube

Scholz fordert Jobs mit „öffentlicher Förderung“ bei TV-Duell – Merz widerspricht vehement

Für den Nachweis, dass sich jemand auch vor einem Job beim Arbeitsamt „drückt“ sei es nötig, speziell für Verweigerer Jobs zu schaffen. Denn die Betriebe selbst wollen die Arbeitsverweigerer auch nicht nehmen, erklärte Scholz. Das würde es schwer machen, den Bürgergeld-Empfängern auch tatsächlich Arbeitsverweigerung nachzuweisen. Merz hingegen widersprach der Darstellung Scholz‘ vehement.

Aktuell bekommt ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger nach dem Regelsatz 563 Euro zum Leben. Außerdem werden Wohn- und Heizkosten übernommen. In ihrem Wahlprogramm fordert die Union neben der Umbenennung des Bürgergelds auch den kompletten Entzug des Bürgergelds beziehungsweise der „Neuen Grundsicherung“, sollte eine Arbeitsverweigerung vorliegen. Ob das jedoch auch rechtlich umsetzbar wäre, ist fraglich. Größtenteils schienen sich die zwei Kanzlerkandidaten in puncto Bürgergeld beim TV-Duell allerdings einig. (sischr)

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