Auch das Bürgerheim Weilheim berichtete in der jüngsten Hauptausschusssitzung über seine finanzielle Lage.
Weilheim - Heimleiter Richard Stiehle legte dabei getrennt Zahlen aus den Bereichen Vollstationäre Pflege sowie Seniorengerechtes Wohnen vor. Die Jahresbilanz 2024 im Bereich der vollstationären Pflege weist eine Bilanzsumme von knapp acht Millionen Euro auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rund 143.000 Euro.
„Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr“, betonte Stiehle. 2023 hatte das Minus noch bei rund 300.000 Euro gelegen. „Aber es ist immer noch nicht befriedigend.“
Etwas positiver sieht es im Bereich Seniorengerechtes Wohnen aus. Hier liegt die Bilanzsumme bei rund 9,3 Millionen Euro, bei einem Jahresüberschuss von etwa 21.000 Euro – allerdings deutlich weniger als im Vorjahr. „Das kann man auf die Sanierungsarbeiten zurückführen“, erklärte Stiehle. Allein eine neue Sicherheitsbeleuchtung habe 55.000 Euro gekostet.
Bürgerheim Weilheim: Weitere Sanierungen in Planung
In den kommenden Jahren stehen weitere umfassende Sanierungsarbeiten an: 120 Bäder und Balkone sollen modernisiert und energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
Zwar entfällt der gesetzliche Zeitdruck bis 2030, doch Stiehle betonte: „Die Arbeit muss trotzdem gemacht werden.“ Geplant sei nun, die Maßnahmen in Etappen durchzuführen – mit dem Ziel, sie innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Das Bürgerheim ist seit über 700 Jahren fester Bestandteil der Stadtgeschichte. Erste Erwähnungen gehen laut Unterlagen auf das Jahr 1313 zurück.
Seit 700 Jahren für die Bürger da
Es habe sich seither immer wieder gewandelt – durch bauliche Erweiterungen, neue Pflegekonzepte oder auch Modernisierungen.
„Das Bürgerheim war stets darum bemüht, den Menschen in Weilheim ein sicheres und ansprechendes Zuhause zu bieten“, sagte Stiehle, der fest plant, dass das auch in Zukunft so bleibt
Der Hauptausschuss nahm den Jahresabschluss nach kurzer Aussprache einstimmig an.
Die Unterlagen werden nun dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt – eine Zustimmung gilt als sicher.
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