Vergabekriterien und Kaufpreis für die Grundstücke auf dem Tölzer Baugebiet Hintersberg II

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Im Tölzer Baugebiet Hintersberg II, der sogenannten Zwickerwiese, sind 14 Parzellen verkauft, neun weitere können jetzt erworben werden. © Karl Bock

Zum wiederholten Mal beschäftigte sich der Tölzer Stadtrat mit der Bebauung der ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen auf der Zwickerwiese. Es ging es um die Vergabekriterien und den Kaufpreis.

Bad Tölz – Inzwischen ist Leben auf der ehemaligen Zwickerwiese im Norden von Bad Tölz eingekehrt. Etliche Einzel-, Doppelhäuser und Dreispänner wurden am südlichen Ende der Heißstraße auf dem Baugebiet Hintersberg II, errichtet und junge Familien konnten sich dort den Traum von einem Eigenheim erfüllen. 14 Parzellen sind bereits verkauft, neun können von geeigneten Bewerbern noch von der Stadt erworben werden.

Zum wiederholten Mal beschäftigte sich der Stadtrat in seiner April-Sitzung mit der anfangs sehr umstrittenen Bebauung der ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen. Diesmal ging es um die Vergabekriterien und den Kaufpreis für die Grundstücke. Der beläuft sich jetzt auf 950 Euro pro Quadratmeter, dies sind 100 Euro mehr als im Jahr 2021. Wegen der eher kleinen Bauparzellen liege der Gesamtpreis jedoch immer noch „im unteren Bereich der Spanne, die in Bad Tölz zu erzielen ist“, sagte dazu Stadtkämmerin Silke Furmanek.

Ursprünglich hatte der Stadtrat beschlossen, die neun Parzellen in Erbpacht zu vergeben. Bewerber hätten also das Grundstück nicht kaufen müssen. Das hat das Gremium im vergangenen Jahr allerdings mit knapper Mehrheit gekippt, weil es nur wenige Interessenten gab (wir berichteten). Die Fraktion der Grünen ist jedoch nach wie vor nicht damit einverstanden und stimmte deshalb auch diesmal wieder gegen den Verkauf der Parzellen.

Für den Verkauf selbst wurden verschiedene Regelungen angepasst. Schon im ersten Vergabeverfahren hätten unverheiratete Paare kritisiert, dass Eheleute bevorzugt wurden, berichtete Furmanek.

Bewertungssystem für Vergabeverfahren beim Tölzer Baugebiet Hintersberg II

Das ändert sich jetzt. Im Bewertungssystem bekommt ein Ehepaar, das verheiratet ist, nur noch zwei statt sechs Punkte. Dafür gibt es zwei Punkte mehr als bisher für jedes Kind, und zwar in jeder der drei Altersstufen bis zur Volljährigkeit. Außerdem wird die Einkommensobergrenze für Einzelpersonen von 70.000 auf 78.000 Euro pro Jahr angehoben, für Paare von 140.000 auf 156.000 Euro. Diese Höchstgrenze steigt pro Kind um weitere 8.500 Euro.

In die Bewertung fließen auch Vermögen ein, die bei Paaren zusammengerechnet werden. Das Limit lag hier bislang bei 440.000 Euro, nun sind es genau eine halbe Million Euro. Karsten Bauer (CSU) forderte für den Nachweis einen Stichtag, damit Bewerber ihre Vermögenswerte nicht hin und her schieben könnten, um günstiger dazustehen. Peter von der Wippel (FWG) wollte zudem wissen, welche Kontrollmöglichkeiten die Stadt habe, um das Vermögen der Bauwerber zu überprüfen.

Verwitwete oder Alleinerziehende benachteiligt bei der Vergabe von Wohnraum

Johannes Gundermann (Grüne) sah Alleinerziehende oder Verwitwete gegenüber Paaren benachteiligt, da sie nur als Einzelpersonen betrachtet werden. Die Stadt könne die Einkommensgrenzen nicht einfach verdoppeln, sagte dazu Bürgermeister Ingo Mehner: „Die Frage ist, wie weit können wir mit dem rechtlichen Rahmen nach oben gehen, ohne ihn zu sprengen, und ihn so gestalten, dass uns die Kaufverträge nicht um die Ohren fliegen.“ Für die Stadtkämmerin ist eine solche Debatte jedoch eher theoretischer Natur.

Der voraussichtliche Zeitplan beim Verkauf der neun Parzellen sieht laut Furmanek folgendermaßen aus: Die Stadt wird die Bewerbungsunterlagen von Anfang Juni an versenden, sie können bis spätestens Ende Juli angefordert werden. Bewerbungsschluss ist am 31. August. Anschließend werden die eingereichten Unterlagen von der Stadt ausgewertet. Karl Bock

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