Plötzlich kein Grundstück mehr: Schaftlacher Modell stockt wegen Pachtvertrag
Der Spatenstich für den Start des Schaftlacher Modells war für Anfang April terminiert. Das Landratsamt hat die Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft in Form eines Mehrfamilienhauses an der Schaftlacher Straße in aller Eile erteilt. Aber es gibt ein sehr großes Problem: Das Grundstück steht nicht zur Verfügung.
Waakirchen – Eigentlich dürfte dem Start des Modells „Solidarischer Schaftlacher Wohnbau“ (SSW) nichts im Weg stehen. Auch der Festakt mit Spatenstich sollte schon vorüber sein. Doch jetzt wird klar: Die Gemeinde steckt seit Wochen in Verhandlungen und muss den Baustart verschieben.
Dem ist so, weil die Fläche zwar der Gemeinde Waakirchen gehört, sie die Wiese aber langfristig an einen Landwirt verpachtet hat. Das, so heißt es aus gut unterrichteten Kreisen, habe die Gemeinde nicht im Blick gehabt, als sie die Fläche im Außenbereich als Standort des SSW-Hauses wählte und dem Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft Waakirchen den Auftrag erteilte, den Bau dort zu realisieren.
Verhandlungen laufen seit Wochen
„Es war uns wichtig, eine Fläche zu finden, die sich gut für eine Wohnbebauung, wie sie unser Schaftlacher-Modell vorsieht, eignet“, wird Bürgermeister Norbert Kerkel in einer Pressemitteilung der Gemeinde zitiert. „Für Haus 1 etwa wurde eine verpachtete, im Eigentum der Gemeinde befindliche Grünlandfläche auserkoren“, räumt die Gemeinde darin auf Anfrage ein. „Diese Fläche dient der Futtermittelgewinnung.“ Bereits seit Wochen, erklärt die Gemeinde weiter, würden daher „unter Hoch- und Zeitdruck“ Verhandlungen mit dem Pächter laufen, in denen jedoch noch keine gemeinsame Lösung hinsichtlich einer Vertragsneugestaltung gefunden werden konnte.
Wie genau diese von der Gemeinde genannte „Vertragsneugestaltung“ aussehen könnte, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Dem Vernehmen nach wurde dem Pächter vielmehr eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Jetzt drängt die Zeit. Wie berichtet, gibt es zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt eine Abmachung: Nur wenn das erste Flüchtlingshaus im Sommer beziehbar ist, verzichtet die Kreisbehörde darauf, die Halle von Franz Haslberger in Marienstein als Asylheim für 150 Menschen zu nutzen. Der Vorzug des SSW-Modells: Die Wohnungen sollen nach 15 Jahren für Einheimische zur Verfügung stehen. Ein zweites Haus will die Gemeinde auf dem Grundstück des Angerlkircherls in Hauserdörfl errichten.
Gemeinde unter „enormen Zeitdruck“
„Selbstverständlich werden wir auch weiterhin versuchen, eine Realisierung des Vorhabens auf unserer oben genannte Fläche zu ermöglichen“, wird Kerkel in der Mitteilung zitiert. Das Kommunalunternehmen sitze bereits in den Startlöchern, heißt es darin. Aber: „Trotz des enormen Zeitdrucks, der die Umsetzung der Häuser im Schaftlacher Modell begleitet, musste der Baubeginn nun jedoch erst einmal verschoben werden“, räumt die Gemeinde ein.
Den Bauantrag des Landkreises für die Mariensteiner Flüchtlingshalle hat der Waakirchner Bauausschuss abgelehnt. Als Genehmigungsbehörde kann das Landratsamt die Umnutzung der Lagerhalle dennoch bewilligen. Geschehen ist dies bis jetzt nicht. „Die Ersetzung des Einvernehmens ist an Formalien gebunden, die noch abzuarbeiten sind“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamts. Dazu gehöre eine Anhörung der Gemeinde.
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Das Landratsamt geht aber davon aus, dass die Gemeinde rechtswidrig gehandelt hat, als sie der Asylhalle das Okay versagte. Heißt: Die Genehmigung kann trotz des Widerstands der Kommune erteilt werden. Dagegen könnte die Gemeinde klagen. Unabhängig davon wird die Groß-Unterkunft in Marienstein nur realisiert, wenn die Regierung von Oberbayern dem Landkreis die Kostenübernahme zusagt. Das ist laut Landratsamt bisher noch nicht geschehen. jm