Zahl der Obdachlosen nimmt zu
Für die Unterbringung von Obdachlosen sind die Gemeinden verantwortlich. Holzkirchen verfügt über neun Notunterkünfte. Wie viel Obdachlose bezahlen müssen und welche Regeln sie zu beachten haben, das schreibt eine neue Satzung vor.
Holzkirchen – Wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, Menschen vor die Tür gesetzt werden und nicht bei Bekannten oder Verwandten unterkommen können, dann hilft oftmals nur noch die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde. Denn in Bayern sind die Kommunen für die Wohnungslosenhilfe zuständig. Damit beschäftigte sich auch der Marktgemeinderat Holzkirchen in seiner jüngsten Sitzung vor der Sommerpause. Sandra Weinmann, Leiterin des Ordnungsamtes, stellte dem Gremium eine neu aufgestellte Satzung für die Notunterkunft in der Frühlingstraße vor.
16 Menschen bewohnen Obdachlosenunterkunft
Die Satzung soll für mehr Transparenz sorgen. Sie regelt zum Beispiel, welche Gebühren die Bewohner für ein Zimmer zahlen. Die Preisspanne der neun Zimmer, die nach Größe und Ausstattung variieren, bewegt sich demnach zwischen 100 und 300 Euro monatlich. Hinzu kommen Neben- und Stromkosten in Höhe von 50 Euro.
Aktuell leben 16 Personen in der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft, erklärt Annika Walther, Pressesprecherin der Gemeinde, auf Nachfrage. Darunter befinden sich auch zwei Familien mit jeweils zwei Kindern. Von den neun Zimmern an der Frühlingstraße sind derzeit acht belegt.
Zahl der Wohnungslosen nimmt zu
In den vergangenen zehn Jahren hat die Zahl der Wohnungslosen stetig zugenommen. 2015 lebten fünf Personen in der Notunterkunft, teilte Walther mit. Die Gründe, aus denen Gemeindebürger wohnungslos werden, seien ganz unterschiedlich. „Oftmals sind es Mietschulden, aber auch Beziehungs- oder Familienkonflikte. Auch aus dem Asylverfahren ausgeschiedene Menschen können betroffen sein.“ Ob sich derzeit auch sogenannte Fehlbeleger in der Obdachlosenunterkunft in Holzkirchen befinden, darüber machte die Sprecherin keine Angaben.
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Wie lange die Betroffenen in der Notunterkunft leben dürfen, ist nicht festgelegt. „Grundsätzlich besteht der Anspruch bis zur Beseitigung der Obdachlosigkeit.“ Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene keine anderen Möglichkeiten zur Unterbringung haben. Beim Ordnungsamt, das sich in der Gemeinde um die Unterbringung kümmert, müssen zudem Unterlagen vorgelegt werden, aus denen die Obdachlosigkeit ersichtlich wird, zum Beispiel Einkommensunterlagen, Nachweise über Schulden, Kreditverträge, Pfändungen oder Räumungsklagen. Die neue Satzung legt auch eine Art Hausordnung fest.
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Zusammenarbeit mit Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Rosenheim
Das Sozialamt der Gemeinde berät hingegen Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. „Bei von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird vornehmlich versucht, diese Obdachlosigkeit zu verhindern“, erklärt die Sprecherin. In diesen Fällen arbeiten die Gemeinden im Landkreis mit der Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Rosenheim zusammen.
Im Zeitraum zwischen Januar 2022 und Juli 2023 wandten sich bereits 39 Holzkirchner an die Hilfsstelle. „Die Diakonie ist oft eine wertvolle Hilfe, damit die Menschen wieder Fuß fassen und ihre Obdachlosigkeit schnell überwinden“, sagte Bürgermeister Christoph Schmid, als das Thema im Hauptausschuss vorberaten worden war. (sf)
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