„Absolut inakzeptabel, Reisende derart zu behandeln“ – 15.000 FTI-Urlauber noch immer gestrandet

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Einige Kunden der FTI Touristik sollen aufgrund der Insolvenz des Unternehmens Probleme im Urlaub haben. Unter anderem wurden Gäste aus ihren Zimmern ausgesperrt.

München – Rund 15.000 Kunden der kürzlich insolvent gemeldeten FTI Touristik befinden sich derzeit noch im Ausland. Der Großteil von ihnen soll ihren Urlaub trotz der schwierigen Zeiten wie geplant durchführen können, meldete der Co-Geschäftsführer des Reisesicherungsfonds (DRSF), Stefan Mees, am Montag (10. Juni). Für vereinzelte Pauschalurlauber, die eine Reise über FTI oder die Tochter BigXtra gebucht hatten, scheint die geplante Traumreise hingegen im Chaos zu versinken.

Der DRSF springt generell Kunden beiseite, die ihre Pauschalreisen bereits angetreten haben. Im Zuge der FTI-Insolvenz wurde über Fälle berichtet, in denen Hoteliers Urlaubern die Abreise verwehrten, sie aus ihren Zimmern aussperrten oder zusätzliche Zahlungen forderten, damit sie ihren Urlaub fortsetzen oder abreisen konnten. Die DRSF-Führung verurteilt eine solche Vorgehensweise.

„Absolut inakzeptabel, Reisende derart zu behandeln“ – DRSF kümmert sich um gestrandete FTI-Kunden

„Bei allem Verständnis für die angespannte wirtschaftliche Situation lokaler Unternehmen in den Urlaubsorten ist es absolut inakzeptabel, Reisende derart zu behandeln und dabei Grenzen zu überschreiten“, sagte Ali Arnaout, Co-Geschäftsführer des DRSF. Laut eigener Aussage habe man sehr schnell entsprechende Kostenübernahmeerklärungen an Reisende und Hoteliers abgegeben, um derartiges Verhalten zu verhindern.

„Wir haben in den vergangenen Tagen und Nächten gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort alles daran gesetzt, den betroffenen Reisenden zu helfen und solche Vorkommnisse schnellstmöglich zu klären“, sagte Mees. Der Reisesicherungsfond habe in den letzten Wochen insgesamt Urlauber in rund 100 verschiedenen Ländern betreut, mit einem Schwerpunkt in den großen Reiseländern Ägypten, Griechenland, Spanien und Türkei.

Collage: Links das Logo von FTI, rechts eine Frau mit zwei grünen Koffern
Rund 15.000 Kunden des FTI befinden sich aktuell noch im Urlaub. © Collage: Rene Traut/Imago // Bihlmayerfotografie/Imago

Auf der offiziellen Website des Reisesicherungsfonds werden Betroffene generell darüber informiert, dass Kunden, die trotz einer Anzahlung oder kompletten Zahlung ihre Pauschalreise nicht wie gebucht durchführen können, kontaktiert werden, sobald dem DRSF die erforderlichen Daten vorliegen. „Der Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages geleistete Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erstatten.“ Die Regelung bezieht sich aber ausschließlich auf Kunden, die eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen gemäß § 651w Abs. 3 BGB gebucht haben. Wer also nur ein Hotel oder nur einen Flug oder einen Mietwagen über FTI gebucht hat, geht leer aus.

Nach Insolvenz des Reisekonzern FTI – Insolvenzverwalter sagt weitere Reisen bis Juli ab

Fast alle der 15.000 Pauschalreisenden, die ihren Urlaub über FTI oder die Tochter BigXtra gebucht hatten, sollen inzwischen von den Partnern des Reisesicherungsfonds betreut werden. Der DRSF arbeitet laut eigener Angabe eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes sowie zehn Reiseveranstaltern zusammen, die unter anderem bei der Betreuung der Betroffenen vor Ort helfen.

Insgesamt waren den Angaben zufolge rund 65.000 Pauschalreisende in rund 100 verschiedenen Zielgebieten von der Insolvenz der FTI Touristik vor einer Woche und der folgenden Insolvenz der Tochter BigXtra betroffen.

Unterdessen muss der Reisekonzern FTI auch gebuchte Reisen mit einem Starttermin in den kommenden vier Wochen absagen. Der zuständige Insolvenzverwalter Axel Bierbach sagte am Freitag (7. Juni), dass weiterhin geprüft werde, wie bereits gebuchte Reisen doch noch stattfinden könnten. „Eine Lösung erscheint möglich, aber nicht in den nächsten Tagen.“ Daher müssten alle Reisen mit Abreisetermin bis einschließlich 5. Juli abgesagt werden. (nz/dpa)

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