Neues System: Was bringt die digitale Rentenübersicht?

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Wer an seinen Ruhestand denkt, stellt sich früher oder später die Frage: Bin ich gut genug abgesichert? Antworten soll die digitale Rentenübersicht geben.

München - Per digitaler Rentenübersicht soll seit dem vergangenen Sommer jeder prüfen können, was er im Alter von seiner gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge zurückbekommt – gebündelt auf einen Blick und auf einem Portal. Doch wie geht das überhaupt? Und wo gibt es noch Lücken? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Digitale Rentenübersicht – was ist das?

Altersvorsorge ist Stückelarbeit. Neben der gesetzlichen Rente haben viele im Arbeitsleben auch Ansprüche aus Betriebsrenten oder Lebensversicherungen erworben. Die digitale Rentenübersicht soll diese Ansprüche zusammenführen. Erreichbar ist sie über sämtliche gängigen Internetbrowser auf www.rentenuebersicht.de. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Pilotphase. Damit folgt Deutschland dem Vorbild skandinavischer Länder, die das dort inzwischen breit etablierte Angebot ebenfalls schrittweise ausgebaut haben.

Ein Seniorenpaar zu Fuß: Eine digitale Rentenübersicht soll das deutsche Rentensystem übersichtlicher machen.
Ein Seniorenpaar zu Fuß: Eine digitale Rentenübersicht soll das deutsche Rentensystem übersichtlicher machen. © Jan Woitas / dpa

Welche Ansprüche bildet die digitale Übersicht ab?

„Die digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge“, teilt die Rentenversicherung unserer Zeitung mit. Im Einzelnen sind das:

- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung

- betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds)

- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten)

- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr

- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr

Die auf der Plattform ausgewiesenen garantiert erreichten Werte sind schon jetzt zum Auszahlungsbeginn gesichert, auch wenn keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden oder der Anspruch nicht mehr aufgrund von Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen steigt. Ebenfalls dargestellt werden zu erreichende Ansprüche. Sie sind unter der Prognose einer künftigen Beitragszahlung berechnet oder mit realistisch geschätzten Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen ermittelt – und somit mit Unsicherheiten verbunden.

Wo gibt es bislang noch Lücken?

Etwas löchriger sieht das Angebot bei den betrieblichen und privaten Absicherungen aus. Zwar sind seit dem Sommer große Versicherer-Namen wie die Allianz, die Continentale oder die Württembergische als Datenlieferanten an Bord gekommen, andere wie die Fondsgesellschaft Deka fehlen aber bisher. Eine Übersicht findet man auf der Seite www. rentenuebersicht.de. Das Portal befindet sich dahingehend noch im Aufbau. „Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen“, teilt die Rentenversicherung mit.

Was wird bewusst nicht angezeigt?

Beamtenpensionen und berufsständische Versorgungswerke bildet die Übersicht nicht ab. Dies sei auch „vom Gesetzgeber nicht vorgesehen“, heißt es von der Rentenversicherung. Andere Vorsorgemöglichkeiten, wie zum Beispiel ETF-Sparpläne oder Bausparverträge werden ebenfalls auch in Zukunft nicht in der Übersicht auftauchen, weil sie – wie zum Beispiel auch Immobilien oder Geldreserven – nicht eindeutig der Altersvorsorge zugeordnet werden können. Unter anderem aus diesen Gründen wird auf dem Portal auch keine Aussage darüber getroffen, ob womöglich im Alter eine Versorgungslücke droht.

Auch gibt es keine Angabe darüber, in welcher Höhe bei der Auszahlung Steuern oder Sozialabgaben fällig werden, da dies der Rentenversicherung zufolge „zu stark von der persönlichen Situation und den persönlichen Umständen abhängt“. In einer detaillierteren Ansicht werde es jedoch einen Hinweis geben, ob grundsätzlich Steuern oder Sozialabgaben anfallen können.

Was muss ich tun, um Zugriff zu bekommen?

Wer die digitale Rentenübersicht nutzen will, kann sich einmalig auf www.rentenuebersicht.de registrieren und muss sich danach nur noch anmelden. Für die Registrierung nötig ist ein elektronischer Personalausweis im Scheckkartenformat (bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktion automatisch enthalten, muss aber freigeschaltet werden) mit dazugehöriger PIN und ein kompatibles Lesegerät (zum Beispiel ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet). Außerdem wird die Steuer-Identifikationsnummer abgefragt. Denkbar ist, dass es künftig auch ein einfacheres Verfahren gibt. „Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können“, heißt es von der Rentenversicherung.

Auch interessant

Kommentare