Parkgebühren in Kochel und am Walchensee steigen

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Wer den ganzen Tag in der Gemeinde Kochel parkt, muss bald mehr bezahlen. Besitzer von Elektrofahrzeugen parken drei Stunden gratis. © arp/A

Der Kochler Gemeinderat hat eine neue Staffelung der Parkgebühren beschlossen. Für E-Autos gibt es eine Sonderregelung.

Kochel am See - Die Gemeinde Kochel wird ihre Parkgebührenverordnung erneut anpassen. Das beschloss der Gemeinderat am Montagabend einstimmig. Zum einen wird die Staffelung geändert, zum anderen wird der Preis fürs Tagesticket erhöht. Außerdem wird in die Verordnung die neue Regelung für E-Autos aufgenommen. Rund 25 Zuhörende verfolgten die Diskussion.

Die Sache hat einen juristischen Hintergrund, basierend auf Paragraph 10 der Zuständigkeitsverordnung, betreffend den Verkehr. Darin geht es um die Gebührenstaffelung, erklärte Bürgermeister und Jurist Jens Müller (UWK). „Pro angefangener halber Stunde darf der Rahmen von 50 Cent bis 1,30 Euro nicht überschritten werden“, erklärte Müller.

Müller: „Es herrscht großer Parkdruck“

Weil Kochel sich nicht vorwerfen lassen will, die Preisgrenze zu überschreiten, werde nun die Staffelung geändert. Soll heißen: Die ersten 30 Minuten kosten einen Euro, entsprechend erfolgt die weitere Staffelung. Die Höhe der Gebühren bleibt bis zum Erreichen der Höchstgrenze gleich. Dann, also ab der vierten Stunde, wird ohnehin ein Tagesticket fällig. Die Räte beschlossen hier, den Preis von 7 auf 8 Euro anzuheben. Für Müller ist diese Entscheidung angesichts „des herrschen Parkdrucks auf jeden Fall angemessen“. Die Parkgebühren sind für ihn ein Instrument zur Verkehrslenkung. Die Kochel- und Walchensee-Region sei nach wie vor „einem Ansturm von Tagestouristen aus dem Großraum München ausgesetzt“. Schaue man in die Region Garmisch, lägen die Preise dort noch höher.

Bürgermeister wirkt fürs Deutschlandticket

Müller rechnete vor, was eine Fahrt mit dem Auto aus den Ballungsräumen München und Augsburg „wirklich“ koste, wenn man auch Benzin- und Wartungskosten einrechne, nämlich – abhängig von der Fahrzeuggröße – circa 174 Euro. Ziel sei es, dass die Ausflügler öffentliche Verkehrsmittel und das Deutschland-Ticket nutzen.

Das gilt jetzt für E-Autos

Die Kochler Verordnung berücksichtigt auch die neue Regelung, dass Besitzer von E-Autos drei Stunden kostenlos parken dürfen. Das wird über die Parkscheibe geregelt, und die Autofahrer „müssen ein bisschen rechnen“, erklärte Müller. Wer zum Beispiel um 13 Uhr kommt und bis zum Abend bleiben will, parkt drei Stunden kostenlos via Parkscheibe (bis 16 Uhr) und löst also nur ein Zwei-Stunden-Ticket (bis 18 Uhr). Denn es bleibt dabei, dass die gebührenpflichtige Parkzeit täglich von 8 bis 18 Uhr gilt, es sei denn für bestimmte Parkflächen findet eine gesonderte Regelung Anwendung. Nach wie vor gibt es im Ortskern und am Bahnhof Bereiche, in denen die ersten 120 Minuten mit Parkschein gebührenfrei sind.

Gratis-Parken am Rathaus fällt weg

Neu ist eine Regelung am Rathaus: Weil dieser Parkplatz laut Müller „am Wochenende von Tagesgästen stark frequentiert wurde“, muss hier nach zwei Stunden gratis Parken jetzt ebenfalls ein Ticket gelöst werden. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. März und werden in die Parkschein-Automaten programmiert – auch am Trimini, wie Müller auf die Frage von Mathias Graf (CSU) sagte. Graf hatte kritisiert, dass der neue Automat noch immer nicht funktionstüchtig sei.

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Was denn aus der gemeinsamen Regelung mit Schlehdorf geworden sei, wollte Reinhard Dollrieß (FW) wissen. Müller sagte, dies werde Bürgermeister Stefan Jocher in Kürze in der dortigen Bürgerversammlung verkünden.

Dollrieß und Frank Sommerschuh (FW) sprachen auch eine Zusammenarbeit mit Jachenau an. Immer wieder war darüber diskutiert worden, für Touristen eine gemeinsame Lösung zu finden. Hier sieht Müller derzeit keinen Handlungsbedarf. Für ihn stünden das Parkraumkonzept und die Besucherlenkung in der Verwaltungsgemeinschaft Kochel-Schlehdorf im Mittelpunkt, sagte Müller nach der Sitzung dem Tölzer Kurier. Er wolle keinen „Park-Tourismus rund um den See ankurbeln“.

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