Greiling - Die Diskussion, ob die Tölzer Kreisbehörde Asylbewerber zur Unterbringung einfach zuweisen darf, wird konkret: an Greiling jedenfalls nicht.
Die Greilinger Kommune hat den Sachverhalt prüfen lassen und Klage erhoben - und kann einen vorläufigen Erfolg verbuchen. Dem Freistaat Bayern ist es nämlich vorläufig untersagt, der Gemeinde Greiling Asylbewerber zur Aufnahme und Unterbringung in eigener Zuständigkeit zuzuweisen und die Gemeinde zur Bereitstellung entsprechender Unterkünfte zu verpflichten, so lautet einstweilen das Ergebnis des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, bis in der Hauptsache weiter entschieden wird.
Die Begründung des Gerichts: „Eine Zuweisung von Asylbewerbern sei ein rechtswidriger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Greiling.“ Denn es sei Aufgabe des Freistaats und damit als Vertretung das Landratsamt, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. Dieser Eilbeschluss könnte richtungsweisend sein.
Landkreis plante Zuteilung nach Quotenregelung
Rückblick: Im Juni 2023 hat das Tölzer Landratsamt angekündigt, dass dem Landkreis vom Bezirk monatlich 100 Menschen zugewiesen werden. Diese sollen nach einer Quote, bemessen nach der Einwohnerzahl der Gemeinden, auf diese verteilt werden. Anscheinend ohne Rücksicht darauf, ob es in den Gemeinden verfügbare Unterkünfte gibt oder nicht. Scheinbar sollte so der Druck auf die Kommunen erhöht werden - und zwar auf diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt noch keine geeigneten Grundstücke oder Liegenschaften zur Verfügung stellen konnten.
Ab September, so hieß es im Juni, sollten die Zuweisungen starten, insbesondere für die Gemeinden Greiling und Dietramszell, aber auch Sachsenkam, Eurasburg und Münsing. Nach Ansicht der Kreisbehörde hätten diese Kommunen sich dann selbst um die Unterbringung kümmern sollen. Greilings Rathauschef Anton Margreiter hatte bereits im Februar 2023 Vorschläge für geeignete Unterbringungsmöglichkeiten dem Landratsamt vorgeschlagen, so auch ein 2.000 Quadratmeter großes Grundstück hinter der PV-Anlage - diese wurden abgelehnt.
Keine offiziellen Gründe für abgelehnte Vorschläge genannt
Warum? „Bis heute wurden uns die Gründe für die Ablehnung nicht offiziell genannt und auch kein Dialog über einen möglichen Kompromiss geführt“, lässt Margreiter verlauten und folgert überzeugt: „Wir haben unsere Mitwirkungspflicht erfüllt“, deshalb sei der Klageweg eingeschlagen worden. Da nicht ganz klar war, ob es sich bei dem Klagevorgang um die Zuständigkeit der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis handle, „haben wir die Klage auf zwei Beine gestellt“ und für die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern mit eingereicht. Hier wurde die Klage vom Verwaltungsgericht jedoch zurückgewiesen.
Warum, erklärte uns Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags: Flüchtlinge seien unmittelbar der Gemeinde Greiling vom Landratsamt zugewiesen worden und nicht der VG Reichersbeuern. „Daher ist nur die Gemeinde selbst ‚beschwert‘ und somit klagebefugt.“
Gemeinden nicht für Unterbringung zuständig
Mit der gerichtlichen Eilentscheidung sei Margreiter äußerst zufrieden. Er erhofft sich „durch die Tragweite der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen Anstoß zu einem grundsätzlichen Umdenken in der Asylpolitik“. Natürlich, sofern durch einen weiteren, womöglich gleichlautenden Beschluss durch den Verwaltungsgerichtshof, Rechtskraft geschaffen wird.
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Verblüfft und verärgert über gerichtliche Entscheidung
Landrat Josef Niedermaier offenbart sich verblüfft und verärgert zugleich. Auf Facebook postet er: „Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.“ Er wolle nun prüfen, „was zu tun ist“. Fakt sei jedoch, solange die Zuwanderung vonseiten des Bundes weiterhin ungesteuert verlaufe, wird der Druck auf die Kommunen steigen.
Asyl-Entscheidung: Offen sei, wie die Aufgabe bewältigt werden soll
„Wir werden ohne eine weitreichende Mitwirkung der Gemeinden sehr schnell keine Menschen mehr unterbringen können.“ Für ihn bleibt die Frage offen: „Wie sollen wir die Aufgabe dann bewältigen?“ Denn die Unterkünfte würden letztendlich immer in den Gemeinden sein, „wo denn sonst? Wir werden – ganz gleich, ob Gemeinde oder Landkreis – nicht gehört.“