Bürgermeister Josef Hauser redet Klartext: Lasse mich nicht unter Druck setzen
Dietramszell – Gegen den Freistaat Bayern hat die Gemeinde Dietramszell beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage eingereicht.
Der Grund, warum die Gemeinde Dietramszell sich dafür entschied: Die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen heiß diskutierte Unterbringung von Geflüchteten per Zwangszuweisung.
„Es fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage“, ereifert sich Bürgermeister Josef Hauser (FW) auf Nachfrage. Natürlich hätten die Kommunen ihren Beitrag zu leisten. „Dem sind wir auch nachgekommen, indem wir beim Landratsamt verschiedene Objektvorschläge zur Unterbringung eingereicht haben.“
„Mit der Öko-Akademie in Linden und dem Ascholdinger Hallenbad könnte die Gemeinde ihre Unterbringungsquote erfüllen“, berichtet der Rathauschef. Status quo: Angemietet wird die Öko-Akademie vom Landratsamt, der notwendigen Nutzungsänderung hat die Gemeinde bereits zugestimmt. „Für das gemeindliche Hallenbad haben wir keine Rückmeldung bekommen und können deshalb auch nichts weiter unternehmen“, konstatiert Hauser.
Knackpunkt liegt im Detail
Nun gehe es bei der Feststellungsklage darum, dass „wir der Ansicht sind, dass wir als Gemeinde unsere gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben“ und deshalb keine Flüchtlinge zwangsweise zugewiesen werden könnten. Denn nach wie vor sei das Thema Unterbringung nicht geklärt. Darin liege für ihn der Knackpunkt.
Dietramszeller Bürgemeister Josef Hauser sorgt sich um seine Gemeinde
„Ich will vorbeugen.“ Denn für ihn sei nicht absehbar, dass der Flüchtlingsstrom in naher Zukunft abreißt. Gesetzt den Fall, dass das Landratsamt ohne Zuweisungsbescheid einfach busweise Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt und man nicht wisse, wo diese Menschen bleiben sollen, „was dann“?, räumt der Bürgermeister ein.
Im Notfall stellt die Gemeinde Antrag auf einstweilige Verfügung
„Ich lasse mich nicht unter Druck setzen.“ Sollte sich ein Szenario in dieser Form abzeichnen, werde die Kommune einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht München stellen, betont Hauser. Eine Feststellungsklage hat die Gemeinde bereits eingereicht. Diese soll klären, ob die angekündigten Zuteilungen überhaupt rechtens sind. Beraten wird Dietramszell von einer Münchner Kanzlei, die sich mit den Gegebenheiten auseinandersetzt.
Meine news
„Wir leben in Bayern in einem Rechtsstaat“, erklärt der Rathauschef. Also müsse es für die Zwangszuweisung auch ein Gesetz geben, aus dem klar hervorgeht, wer explizit für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sei. „Unsere Gemeinde wird sich nicht verschließen, ihren Anteil an der Unterbringung zu leisten. Jedoch sind wir nicht bereit, uns außerhalb gesetzlicher Regelungen unter Druck setzen zu lassen.“