Bahn-Kunde soll für Fehler bei Buchung 280 Euro zahlen – „mehr als bewusste Schwarzfahrer“
Ein Fahrgast der Deutschen Bahn muss für einen Fehler bei der Buchung hunderte Euro zahlen. Er sieht darin ein „Fehler im System“. Die Deutsche Bahn reagiert.
München – Wenn es um die Deutsche Bahn geht, scheiden sich die Geister. Während das Reisen auf Schienen für die einen als angenehme Fortbewegung abseits der Straße gilt, kämpfen Fahrgäste auf der anderen Seite immer wieder mit unpünktlichen oder ausfallenden Zugverbindungen.
Für Kontroversen sorgen dabei auch hin und wieder die Fahrkartenpreise. Erst zuletzt hatte die Deutsche Bahn die Preise für den Fernverkehr angezogen. Ein Kunde berichtet nun von seiner Erfahrung mit dem Konzern. Für eine fehlerhafte Buchung sollte der Fahrgast offenbar mehr zahlen, als hätte man ihn beim Schwarzfahren erwischt.
Deutsche Bahn-Kunde bucht Ticket mit Rabatt – und bekommt Fahrpreisnacherhebungs-Verfahren
Eigentlich wollte der Bahn-Kunde Jakub W. aus Berlin auf der Strecke Augsburg-Berlin nur ein gültiges Ticket für 57,30 Euro kaufen. IPPEN.MEDIA berichtet er, dass bei der Buchung in der App versehentlich die Voreinstellung „BahnCard 25“ aktiviert war. Er erläutert: „Das Problem ist, dass beim Kauf der Hinweis ‚BC25‘ nur sehr klein und unauffällig dargestellt wird“, so Jakub W. Deshalb habe er nicht wahrgenommen, dass er ein vergünstigtes Ticket kaufte und 19,10 Euro gespart hatte.

Auf der Fahrt kam es daraufhin zu einer Kontrolle durch eine Schaffnerin. Diese machte ihn darauf aufmerksam, dass er ein Ticket mit entsprechendem Bahn-Card-Rabatt gebucht hatte. Da es sich deshalb um ein ungültiges Ticket handelt, eröffnete die Mitarbeiterin ein sogenanntes Fahrpreisnacherhebungs-Verfahren.
Der Kunde erklärt: „Die Schaffnerin meinte, ich müsse diesen Betrag nur zahlen, wenn ich den 25 Prozent-Rabatt nicht innerhalb einer Woche begleichen würde“. Kurz darauf habe er der Deutschen Bahn die 25 Prozent Differenz überwiesen: „Das wäre meiner Meinung nach die logische und faire Lösung gewesen.“
Deutsche Bahn fordert vollen Preis für fehlerhaft gebuchtes Ticket – knapp 280 Euro
Durch eine Mahnung der Deutschen Bahn erfuhr Jakub W. jedoch, dass der Konzern den gesamten Betrag verlangt – also zu dem bereits gezahlten Ticket 224,60 Euro für die Fahrpreisnacherhebung und somit insgesamt fast 280 Euro. Dieser setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Meine news
- Ursprünglicher Ticketpreis: 57,30 Euro
- Erhöhter Fahrpreis: 60 Euro
- Preis Weiterfahrt: 164,60 Euro
Der Kunde berichtet, dass er daraufhin mehrmals versucht habe, telefonisch mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen. Die Angestellten erklärten ihm dabei, dass er den vollen Betrag zahlen müsste. Auf E-Mails hatte der Konzern dem Kunden zufolge wochenlang nicht reagiert. Zwischenzeitlich hatte der Konzern den Fall laut Kunden an ein Inkasso-Büro übergeben. Zeitgleich wendete sich der Kunde über eine Schlichtungsstelle der Deutschen Bahn an den Konzern. Diesen habe das Unternehmen abgelehnt.
Weitere Kontaktversuche blieben laut Jakub W. erfolglos: „Telefonisch war dies jedoch nicht möglich, niemand war bereit, mit mir zu sprechen. Auch der Gang zum Schalter brachte keine Lösung.“ In einer E-Mail bestätigte das Unternehmen später, dass die Forderungen rechtens seien.
„Fehler im System“: Deutsche Bahn-Kunde kritisiert Preise für Fahrpreisnacherhebung
„Ich bin mir nach all der Zeit bewusst, dass dies den Vorgaben der Deutschen Bahn entspricht. Dennoch bin ich weiterhin der Meinung, dass es sich hierbei um einen Fehler im System handelt, für den sich niemand verantwortlich fühlt“, so der Jakub W. „Personen, die ein Ticket kaufen, jedoch durch einen Fehler keinen gültigen Fahrschein besitzen, zahlen mehr als bewusste Schwarzfahrer.“
Auf eine Nachfrage (27. Januar 2025) von IPPEN.MEDIA erklärte eine Sprecherin der Deutschen Bahn, den Vorfall sorgfältig prüfen zu wollen. Angaben über die Höhe der Fahrpreisnacherhebung und weitere Details zu dem Vorfall machte der Konzern bislang jedoch noch nicht (Stand 30. Januar 2025).
Deutsche Bahn meldet sich bei Kunden – und kann Verärgerung nachvollziehen
Zwischenzeitlich hat sich der Konzern laut Jakub W. jedoch bei ihm gemeldet. In einem Brief heißt es demnach, der Konzern könne die Verärgerung des Kunden nachvollziehen. Die Regeln seien für den Konzern bindend, dennoch habe man die Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge in eine interne Auswertung durch entsprechende Fachbereiche aufgenommen. Die Forderung bleibt hingegen bestehen. Der Fall sei für den Konzern dadurch abgeschlossen. Jakub W. zahlt mehr für seine Augsburg-Reise, als ein absichtlicher Schwarzfahrer. (bk)