Vorzeitig in den Ruhestand: So gibt es volle Rente und Gehalt

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Wer früher in den Ruhestand geht, muss oft mit hohen Abschlägen rechnen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kassieren Sie Rente und Gehalt ohne Abzüge.

Bremen – Mit der sogenannten Flexirente müssen Rentner nicht aufhören zu arbeiten, sondern können den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibel gestalten. Die „Rente mit 63“ dürfte dabei vielen bekannt sein. Es handelt sich nicht um eine Rentenart, sondern einen umgangssprachlichen Begriff. Es ermöglicht Arbeitnehmern, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Volle Rente und Gehalt ohne Abzüge? So funktioniert es

Ohne Abzüge geht das allerdings nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre gearbeitet und ein entsprechendes Alter erreicht haben. Sind Sie vor 1953 geboren, können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Alle, die später geboren wurden, müssen sich auf eine schrittweise Erhöhung des Eintrittsalters von 63 auf 65 Jahre einstellen. Wer weiter arbeitet, kann also vorzeitig in den Ruhestand gehen und noch etwas Geld dazuverdienen.

Es muss nicht befürchtet werden, dass durch die Tätigkeit etwas von der Rente abgezogen wird. Seit vergangenem Jahr ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente gestrichen worden. Rentenbezieher können also beliebig viel dazuverdienen.

Arbeiten im Ruhestand: Wann sich eine Teilrente lohnen kann

Zugleich lässt sich die Rente auch noch etwas aufbessern, indem in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Vom Staat gibt es dann noch einen Bonus. Für jeden Monat, der nach Rentenbeginn weiter gearbeitet wird, gibt es zusätzlich 0,5 Prozentpunkte. Demnach erhöht sich die Altersrente nach einem Jahr um sechs Prozent. Inwiefern sich die Nebentätigkeit aus steuerlicher Sicht lohnt, muss individuell abgewägt werden. Rentner müssen nämlich eine Steuerklärung abgeben, sobald das Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Es lässt sich aber auch nur ein Teil der Rente beantragen. „Der Anteil der Teilrente kann bei den Altersrenten beliebig gewählt werden, solange er mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt“, weiß die Deutsche Rentenversicherung. Wer als besonders langjährig Versicherter mit 63 Jahren 99,99 Prozent der Rente beantragt, hat zwar dann keine volle Rente mehr, erhält aber zusätzliche Vorteile.

Mit einem Trick lassen sich volle Rente und Gehalt einstreichen.
Mit einem Trick lassen sich volle Rente und Gehalt einstreichen. © Klaus W. Schmidt/imago

Nach Angaben des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) haben Teilrentner einen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld, Vollrentner nicht. Es kann sich also durchaus lohnen, etwas weniger Rente monatlich in Kauf zu nehmen, aber im Falle einer Langzeiterkrankung neben der Rente abgesichert zu sein.

Vorzeitig in Rente mit Abschlägen: Worauf Sie achten sollten

Das lohnt sich aber nicht für jeden. Wer etwa nach 35 Beitragsjahren schon vorzeitig in Rente geht, muss mit hohen Abschlägen rechnen. Diese Einbuße lassen sich womöglich auch nicht mehr mit Arbeit ausgleichen. Es werden für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, 0,3 Prozent abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters bleibt der Abschlag bestehen.

Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey erklärte in der SWR-Sendung „Marktcheck“, dass beim vorzeitigen Renteneintritt auch nur ein Teil der Rente in Anspruch genommen werden kann. Für diesen Teil werden dann zwar Abschläge fällig, für die Restrente aber nicht. Wann sich der Renteneintritt für wen am meisten lohnt, muss letztlich immer individuell entschieden werden. Derweil sucht ein Bald-Rentner wertvolle Spartipps im Netz.

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