Die drei Schwarzbauten in Wolfratshausen standen erneut auf der Agenda der Stadträte. Nach zum Teil heftigem politischen Streit fiel eine Entscheidung.
Wolfratshausen – Dank der TV-Serie „Hubert und/ohne Staller“ ist Wolfratshausen auch Millionen Fernsehzuschauern zwischen Westerland und dem Weißwurst-Äquator ein Begriff. Den Bekanntheitsgrad der Flößerstadt haben bundesweit zudem die Schwarzbauten am Isarspitz gesteigert. Einmal mehr mussten sich die Mandatsträger am Mittwoch mit dem Thema befassen – nach einer hitzigen Debatte lehnte der Bauausschuss das Anliegen der Eigentümerin ab.
Die Tochter des Bauherrn hat beim Landratsamt beantragt, die drei Einfamilienhäuser gemäß der 2014 erteilten Baugenehmigungen „zurückzubauen“. Sie wolle unter anderem die Dächer abtragen, die Wandhöhen aufs erlaubte Maß stutzen und die illegal errichteten Garagen abreißen. Zum guten Schluss verspricht sie drei Baukörper, die den zwölf Jahre alten Baugenehmigungen entsprechen. Die allerdings, das stellte das Verwaltungsgericht München fest, sind längst erloschen – weil der Bauherr etwas gänzlich anderes auf den Grundstücken in Weidach errichtete als gestattet war.
Stadt Wolfratshausen hat gemeindliches Einvernehmen stets verweigert
Die Eigentümerin setzt nun aufs „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, im Volksmund Bau-Turbo genannt. Das Gesetz ermöglicht es potenziellen Bauherren, von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen zu dürfen, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Im Zuge des Verfahrens – federführend ist die Kreisbehörde – wurde die Stadt erneut um eine Stellungnahme gebeten. Die hat das sogenannte gemeindliche Einvernehmen stets verweigert, der Bauausschuss blieb auf diesem Kurs.
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„Unsere klare Stellung“: Die Baugenehmigung ist erloschen, der Bauherr „hat da nichts so erstellt, wie‘s genehmigt war“ – die Bürgervereinigung Wolfratshausen (BVW) lehne die Anträge der Hauseigentümerin ab, erklärte Josef Praller. „Ich bin‘s leid! Es gibt Gerichtsurteile!“, schimpfte Gerlinde Berchtold (SPD). Sie forderte, das Kapitel „endgültig“ zu beenden – und zwar noch in dieser Amtszeit des Stadtrats, die in wenigen Wochen endet.
Grüne wollen Häuser stehen lassen – und einen städtebaulichen Vertrag
Ganz anderer Meinung waren die beiden Grünen-Vertreter Dr. Hans Schmidt und Hans-Georg Anders. Das Duo schickte voraus, dass sie „das Vorgehen des Bauherrn auf das Schärfste verurteilen und absolut nicht gutheißen können“. Doch durch den Rückbau-Antrag habe sich eine neue Situation ergeben, „die einen Abriss der Häuser verhindern kann“. Denn der Abbruch sei nicht nur angesichts der großen Wohnungsnot keine Lösung. Anders: „Mit dem Abriss würde die für den Bau eingesetzte graue Energie wieder vernichtet.“ Der Vorschlag der Grünen: Den Anträgen der Immobilieneigentümerin zustimmen und mit ihr einen städtebaulichen Vertrag schließen, der zusätzlich zum Rückbau eine Vereinbarung über die Art der Nutzung der Häuser festlege. Als Stichworte nannte Anders Belegungsrecht und Mietpreisbindung.
Wir haben einen Eid auf das Grundgesetz und die bayerische Verfassung geschworen!“
Die Idee brachte Vize-Bürgermeister Günther Eibl auf die Palme: „Wir haben einen Eid auf das Grundgesetz und die bayerische Verfassung geschworen!“, polterte der CSU-Politiker. Er erinnerte die Grünen-Räte an die Gewaltenteilung. Die Judikative, die Rechtsprechung, „ist die letzte Instanz“, konstatierte Eibl mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts. Klagen von Bauherrn und Tochter gegen diesen Entscheid hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unanfechtbar und rechtskräftig abgewiesen. „Wir wären ja eine Bananenrepublik“, sollte dem Ansinnen der Antragstellerin nachgekommen werden, so Eibl. Er werde das keinesfalls – wie die Grünen – aus ideologischen Gründen tun.
Niemand hat den Bauherrn gezwungen, Schwarzbauten zu errichten.
„Schwarzbau bleibt Schwarzbau“, sagte Richard Kugler (Wolfratshauser Liste). Die Kommune könne „Gesetze von Land und Bund“ nicht ignorieren. Sebastian Sens, Mitarbeiter im Rathaus-Referat Planen und Umwelt, zeigte sich mit Blick auf den Vorschlag der Grünen skeptisch. Ein städtebaulicher Vertrag, der das Belegungsrecht und die Mietpreishöhe einschränke, könnte gegen das Kopplungsverbot verstoßen. Es sei grundsätzlich zu bezweifeln, dass die Eigentümerin einen solchen Vertrag unterschreiben werde. Für Eibl gibt‘s nur einen gangbaren Weg: Die illegalen Häuser abreißen – und dann neue Baugenehmigungen beantragen.
Fazit von Rathauschef Klaus Heilinglechner (BVW): „Niemand hat den Bauherrn gezwungen, Schwarzbauten zu errichten.“ Die Ultima Ratio, der Abriss, sei aus vielerlei Gründen „bitter“, doch er sei nicht willens, durch eine nachträgliche Legalisierung den Schwarzen Peter zu übernehmen.
Der Vorschlag der Grünen bekam nur die Stimmen der Grünen, die Anträge Rückbau/Umbau lehnte das Gremium mit 0:10 Stimmen ab. Das letzte Wort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Februar. (cce)