400 Doping-Pillen im Internet bestellt: Haushamer vor Gericht

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400 Tabletten soll ein Haushamer illegal im Internet erworben haben. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten. © Friso Gentsch

Vier Packungen mit je 100 Tabletten – bestellt im Ausland, gestoppt vom Zoll. Ein Haushamer soll illegale Dopingmittel geordert haben. Vor dem Amtsgericht wies der 30-Jährige die Vorwürfe von sich, sein Verteidiger sprach von Betrug.

Hausham – Weil er im Internet illegale Dopingmittel bestellt haben soll, muss sich derzeit ein 30-Jähriger aus Hausham vor dem Amtsgericht verantworten. Vier Packungen mit je 100 Tabletten Inhalt soll er laut Staatsanwaltschaft bei einem polnischen Anbieter geordert haben. Die Sendung sollte an seine Wohnadresse gehen, kam aber dort nicht an, da sie vorher bei einer Zollkontrolle in Hamburg abgefangen wurde.

Verteidiger spricht von Betrugsmasche

Der Angeklagte äußerte sich selbst nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger gab zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung ab: Sein Mandant räume die Vorwürfe nicht ein, da er die Substanzen nicht bestellt habe. Und: Er wohne in einem Mehrfamilienhaus. Nun werde man die Zollbeamten aus Hamburg trotz des Aufwandes als Zeugen laden müssen, konstatierte Amtsrichter Walter Leitner angesichts der spärlichen Auskunft.

Der Anwalt brachte dann – zunehmend forsch – einige Argumente, die nach seiner Darlegung klar in Richtung Freispruch seines Mandanten zielen müssten. So sei es üblich, dass Bestellungen von Dritten an eine fremde Anschrift getätigt würden, um die Lieferung dann abzufangen. Solche Betrugsfälle bei Bestellungen etwa über einen bekannten Online-Versandhändler passierten ständig. „Möglicherweise ist das auch hier so gelaufen.“

Auch sei die Staatsanwaltschaft offenbar in einem Irrtum befangen, wenn hier ein Gesetzesverstoß angeklagt werde. Denn aus rechtlicher Sicht handle es sich bei einer solchen Bestellung um eine Vorbereitungshandlung, die nicht strafbar sei. Dieser Interpretation wollte sich die Staatsanwältin nicht anschließen. Die Packungen seien schließlich bestellt und versandt worden. Der Angeklagte habe also eindeutig zu dieser Handlung angesetzt, es handle sich ja nicht um eine Bestellung über das Darknet mit unbekannten Beteiligten.

Zweiter Prozesstag mit Zeugen angesetzt

Zudem würden gerade in diesem Bereich Lieferungen nur gegen Vorauskasse verschickt, was also für einen angeblichen Dritten ein großes Risiko bergen würde, sollte er seine Sendung nicht abfangen können. Anhaltspunkte für eine dritte Person gebe es im vorliegenden Fall aber nicht, argumentierte die Staatsanwältin. Und schließlich zeige das Vorstrafenregister des Haushamers, dass er schon einmal wegen eines Doping-Vorfalls vor Gericht gestanden habe. Dieser sei ja auch „ganz gut beieinander“, wies Leitner auf die recht muskulöse Statur des Angeklagten hin.

Das damalige Verfahren war wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Mit einer solchen Vergünstigung könne der 30-Jährige nicht mehr rechnen, machte der Richter klar. Angesichts der beträchtlichen Mengen ohnehin nicht, fügte die Staatsanwältin hinzu. Schlagende Beweise, etwa Bestelllisten von Großhändlern oder Mailverkehr, gebe es nicht, legte der Anwalt nach. Möglicherweise steckten auch Phishing-Mails dahinter.

Wieso die Telefonnummer seines Mandanten in der Bestellung auftauche, konterte die Staatsanwältin. Diese wie auch die Adresse könne man übers Internet herausfinden, beharrte die Gegenseite. Man müsse vom Plausibelsten ausgehen, verteidigte die Klägerin ihren Standpunkt: Nämlich, dass der Angeklagte selbst die Mittel geordert habe. Um dies zu klären, wurde ein zweiter Prozesstag Ende Mai angesetzt.

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