Gericht urteilt: Beamte verdienen in Deutschland nicht genug Geld – Abstand zum Bürgergeld gering
Die Gehälter von Beamten in den einfachen und mittleren Diensträngen sind schon seit Jahren zu niedrig. Das hatte ein Gericht 2020 schon entschieden. Die rot-grüne Regierung versucht, das noch zu ändern.
Berlin – Für Beamte und Beamtinnen ist das Thema schon ein leidiges: Im Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Gehälter für Staatsdiener teilweise zu niedrig waren. Der Lohnabstand zur Grundsicherung – damals Hartz IV, heute Bürgergeld – sei vor allem im einfachen und mittleren Dienst oft nicht gewahrt. Das heißt, viele Beamte haben nicht viel mehr Geld erhalten, als Hartz-IV-Empfänger bzw. Bürgergeld-Empfänger.
Beamte müssen mehr Geld bekommen: GroKo und Ampel haben nicht reagiert
Der Staat musste daher dieses Problem beheben und sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die Gehälter der Beamten anpassen. Das ist auf Bundesebene bis heute nicht geschehen. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die rot-grüne Minderheitsregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vorgelegt. Die CDU schießt prompt dagegen und versucht die Höhe des Bürgergeldes für das Problem verantwortlich zu machen. Dabei ist es ein Problem, dass die letzte Merkel-Regierung geschaffen hat.
So sagt dieser Tage die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner in der Bild: „Sie [die Ampel, Anm. d. Red.] gibt Geld aus für das Nichtarbeiten und kommt so unter Druck bei denen, die arbeiten. Deshalb muss das Ganze vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden.“ Als das Urteil zur Beamtenbesoldung gesprochen wurde, war aber noch die CDU an der Macht, hat also dafür gesorgt, dass die Beamtengehälter an das Niveau der Grundsicherung herangerückt waren. Die Ampel-Koalition hat das von der Union geschaffene Problem aber auch nicht behoben – bis jetzt, kurz vor Schluss.
Mehr Geld für Beamte durch „alimentativen Ergänzungszuschlag“: Das ist der Plan
Laut Gesetzesentwurf, das die rot-grüne Minderheitsregierung im November im Kabinett gebilligt hat, sollen die Beamtengehälter mit einem „alimentativen Ergänzungszuschlag“ aufgebessert werden. Noch dazu werden die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst teilweise angehoben. Da die Aufbesserung auch rückwirkend bis 2021 gewährt werden müsste, sind die Kosten auch nicht unerheblich: Für 2025 werden 147,6 Millionen Euro veranschlagt, für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 403,6 Millionen Euro, 2026 dann 131,4 Millionen Euro und danach bis 2029 jährlich acht Millionen Euro. Insgesamt sind das 690,6 Millionen Euro, die aus dem Bundeshaushalt fließen müssten.

Teilweise sollen die Grundgehälter der niedrigeren Besoldungsstufen angehoben werden, das Herzstück des Gesetzes bildet aber der „alimentative Ergänzungszuschlag“, der die unterschiedlichen Bedingungen der Haushalte je nach Wohnort abbilden soll. Dabei wird in dieselben Mietstufen eingeteilt, die der Staat auch beim Wohngeld verwendet. Diese Zuschläge wären dann gewährt:
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Mietstufe | Zuschlag für das erste Kind | ...das zweite Kind | ...das dritte Kind | ...das vierte und jedes weitere Kind |
---|---|---|---|---|
I | 0 Euro | 0 Euro | 265 Euro | 265 Euro |
II | 0 Euro | 0 Euro | 284 Euro | 284 Euro |
III | 0 Euro | 0 Euro | 306 Euro | 306 Euro |
IV | 12 Euro | 12 Euro | 332 Euro | 332 Euro |
V | 83 Euro | 83 Euro | 351 Euro | 351 Euro |
VI | 155 Euro | 155 Euro | 384 Euro | 384 Euro |
VII | 240 Euro | 240 Euro | 418 Euro | 418 Euro |
Dazu soll es noch je nach Besoldungsstufe einen Abschmelzbetrag geben, der dazu führen soll, dass höhere Gehälter nicht noch mehr Geld bekommen.
Mehr Familienzuschlag für Beamte in A3 bis A5: Extra-Kindergeld soll gewährt werden
Die Besoldungsstufen A3 bis A5 und die Anwärter des einfachen Dienstes sollen darüber hinaus noch etwas höhere Familienzuschläge bekommen. Verheiratete Beamte erhalten in der Stufe 1 den Familienzuschlag von 171,28 Euro zusätzlich zum Grundgehalt, Beamte mit Kindern bekommen in Stufe 2 für das erste Kind 317,66 Euro, für das zweite 146,38 Euro und für jedes weitere Kind 456,06 Euro. Die Beamten in der Besoldungsgruppe A3 bis A5 erhalten dann noch zusätzlich:
- In Stufe 1: 5,37 Euro mehr
- In Stufe 2: 26,84 Euro (A3), 21,47 Euro (A4) und 16,10 Euro (A5)
Das Gesetz gilt nur für Bundesbeamte. Die Landesregierungen haben ihre eigenen Gesetze zur Besoldung der Staatsdiener. Genau wie der Bund müssen auch die Länder darauf achten, dass das Lohnabstandsgebot von mindestens 15 Prozent netto über der Grundsicherung liegt.