21 Millionen Euro vom Staat abgezockt? Vier Manager müssen sich für mutmaßlichen Mega-Betrug verantworten

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Einer der vier Angeklagten am Landgericht © SIGI JANTZ

Überbrückungshilfen sollten während der Corona-Pandemie diejenigen Firmen unterstützen, die wirtschaftlich in Not geraten waren. Vier Männer sollen das gezielt ausgenutzt haben, um an Millionensummen zu gelangen.

München - Es geht um Betrug mit Corona-Hilfen in Millionenhöhe: Vier Männer stehen in München vor Gericht, weil sie im großen Stil staatliche Überbrückungshilfen während der Pandemie für Unternehmen beantragt haben sollen, obwohl den Firmen diese Gelder rechtlich gar nicht zustanden. Den Angeklagten droht jetzt jahrelange Haft!

Es geht um mehr als 21 Millionen Euro

Denn insgesamt geht es vor dem Landgericht München I um mehr als 21 Millionen Euro, die von den vier Männern zu Unrecht geltend gemacht worden sein sollen. 6,5 Millionen davon wurden laut Staatsanwaltschaft tatsächlich ausgezahlt.

Angeklagte wollten sich laut Staatsanwaltschaft „selbst bereichern“

Laut Anklage wurde „die Erzielung einer möglichst hohen Auszahlung von Überbrückungshilfe an die Antragsteller“ beabsichtigt, „an der sie sich selbst bereichern wollten“. Dabei seien „die abgerechneten Leistungen jedoch nicht förderfähig, weil sie falsche Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen enthielten“, heißt es in der Anklageschrift über drei Männer. Ein vierter soll Scheinrechnungen für den Kauf von Schnelltests und Schutzmasken verschafft haben, die laut Anklage „die von diesem abgerechneten Leistungen nach außen hin plausibel erscheinen lassen sollten“. 

Abrechnung auf Basis von manipulierten Rechnungen?

Abgerechnet wurden den Ermittlungen zufolge - auf Basis falscher Angaben und manipulierter Rechnungen - auch Ausgaben für Hygienekonzepte, für Dampfreiniger, Händetrockner und Spülmaschinen beispielsweise oder auch für umfangreichere Baumaßnahmen. In der Anklage ist von einem regelrechten Netzwerk die Rede. Offiziell angeklagt sind die Männer wegen banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs beziehungsweise wegen Beihilfe. 

Vor Gericht wollen sich die Angeklagten nicht äußern

Vor Gericht wollte sich zu Prozessbeginn keiner der vier Angeklagten zu den angeklagten Vorwürfen äußern. Drei der Männer sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft. Die Anwälte eines angeklagten Steuerberaters wiesen in einem Eröffnungsstatement darauf hin, dass die Vorwürfe angeblich rechtlich kompliziert seien. Denn die Vorgaben für die Beantragungen der Überbrückungshilfen seien angeblich „seinerzeit nicht ganz deutlich gewesen“. 

Ob das stimmt, muss das Landgericht nun klären. Fast 50 Verhandlungstage sind für den Prozess aktuell angesetzt. Das Urteil wird deshalb wohl erst im September kommenden Jahres fallen. (mit Material von dpa)

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