Ein schlechter Scherz geht nach hinten los, daher muss ein 21-Jähriger einen Anti-Aggressionskurs besuchen und 900 Euro zahlen.
Erding/Neuching – Auf einen Streich reagierte ein 21-Jähriger aus Bockhorn handgreiflich – und landete dafür vor dem Amtsgericht Erding.
Weil er einen anderen Mann mit der Faust auf den Oberkörper geschlagen hatte, war er wegen Körperverletzung angeklagt. Dass er überreagiert hatte, sah der 21-Jährige ein. Er wird nun an einem Anti-Aggressionskurs teilnehmen.
Es war eines Nachts im April, als der Angeklagte einen Anruf von einer Freundin erhielt. Sie sei von weiteren Freunden an der Therme Erding stehengelassen worden und komme nicht mehr heim, habe sie ihm erzählt – unter Tränen.
Also machte sich der Bockhorner mit dem Auto auf den Weg, um sie abzuholen. In Erding angekommen, konnte er sie allerdings nicht finden. Also rief er sie an, doch es ging nicht die Freundin, sondern eine weitere Person ans Handy. Diese ihm bekannte Neuchingerin meinte lachend: „Wir haben dich nur verarscht!“
Angeklagter kein unbeschriebenes Blatt
Dem Bockhorner gefiel das überhaupt nicht – er machte sich auf den Weg nach Neuching. Dort angekommen, traf er auch alle an: die Freundin, die ihn angerufen hatte, die Neuchingerin und einen Mann aus Oberding, der mit dem Auto unterwegs war.
Der Angeklagte parkte, stieg aus, riss beim Oberdinger die Fahrertür auf und wollte ihn aus dem Auto ziehen. Wegen des Sicherheitsgurts klappte das nicht, also schlug er ein paar mal zu – und beruhigte sich dann übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schnell wieder.
Doch eine Grenze war mit den Schlägen schon überschritten. Der Geschädigte erlitt Schmerzen, von denen er sich noch immer nicht vollständig erholt hat, erklärte er vor Gericht. Bald habe er einen MRT-Termin.
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Dass sich der Bockhorner, der jugendstrafrechtlich schon einmal in Erscheinung getreten war, in solchen Situationen besser im Griff haben muss, war ihm klar. Den Anti-Aggressionskurs schlug er Richter Michael Lefkaditis selbst als Auflage vor.
Außerdem muss er an zehn Beratungsterminen mit der Jugendgerichtshilfe teilnehmen und dem Geschädigten als Wiedergutmachung einen Betrag in Höhe von 900 Euro überweisen.