„Die Probeaufgabe ist Müll“ - CEO entsetzt: Bewerber will fast 200 Euro für Probeaufgabe und droht mit Klage

Der SEO-Unternehmer Maurice Marinelli berichtet von einem außergewöhnlichen Bewerber in seinem Unternehmen. Nach einem Bewerbungsgespräch und einer „standardmäßigen“ Probeaufgabe schickt der abgelehnte Kandidat eine Rechnung an Marinellis Agentur. 

Das Schreiben, welches der Gründer auf der Karriereplattform LinkedIn geteilt hat, fordert die stolze Summe von 184,62 Euro für die Erledigung der Aufgabe. Mit Verzugszinsen beläuft sich die Forderung auf 194,92 Euro.

„Das Gleiche kriegst du mit 8 Minuten ChatGPT ohne viel SEO-Wissen auch hin“

In der Rechnung zitiert der Bewerber zahlreiche Gesetze und droht damit, notfalls bis vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Darüber beschwert sich der CEO: „Was zum Teufel ist los mit den Leuten heutzutage“, schreibt er auf der Plattform. Dabei regt den Unternehmer besonders auf, dass die Arbeitsprobe in seinen Augen nicht einmal zufriedenstellend war. 

„Die Probeaufgabe ist Müll“, echauffiert er sich in seinem Posting. In den Kommentaren stellt Marinelli klar, dass es dabei um ein Briefing für einen Text ging. Alles habe remote stattgefunden und insgesamt hätte der Arbeitsaufwand nicht mehr als eine Stunde betragen. „Das Gleiche kriegst du mit acht Minuten ChatGPT ohne viel SEO-Wissen auch hin“, bewertet der Unternehmer das Ergebnis.

Hitzige Debatte: Müssen Probeaufgaben bezahlt werden? 

In den Kommentaren erntet der CEO Zustimmung. Viele hinterfragten die Einstellung, Geld haben zu wollen, ohne Vorleistung zu bringen. Allerdings pflichten einige auch der Forderung des abgelehnten Bewerbers bei. Diese User berichten von ihren negativen Erfahrungen als Bewerber mit Probeaufgaben und weisen darauf hin, dass solche Tests auch in der regulären Probezeit gestellt werden könnten. 

Der Bewerber beruft sich in seinem Schreiben auf den Paragrafen 612 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser Abschnitt des BGB regelt die Vergütung von Dienstleistungen. Der „Merkur“ zitiert die Arbeitsrechtlerin Mareike Curtze, welche die Bedingungen für eine bezahlte Probearbeit erläutert:

  • Im Grundsatz sei jede Arbeitsleistung zu bezahlen, auch dann, wenn eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  • Im Detail ginge es um die Arbeitsleistung. Die Frage ist, ob das Ergebnis einer Probeaufgabe ein „vollständiges Arbeitsergebnis“ ist und der Bewerber damit ähnliche Tätigkeiten wie reguläre Mitarbeiter ausführt.
  • Verwendet bzw. verwertet der Arbeitgeber das Ergebnis, müsse dafür bezahlt werden. Als Beispiel nennt Curtze einen Haarschnitt beim Friseur oder ein Designprodukt in einer Kreativagentur,
  • Die Kanzlei Kupka & Stillfried weist außerdem darauf hin, dass aus einem formfreien Arbeitsvertrag zur Probearbeit schnell ein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden kann, wenn keine ordentliche Befristung vereinbart wurde.

Gen-Z-Bewerber hat keine Lust auf 90 Minuten Probeaufgabe

Ein anderer Bewerber der Generation Z weigerte sich jüngst, einen 90-minütigen Einstellungstest zu absolvieren, da dieser „nach viel Arbeit aussah“. Der CEO des betroffenen Unternehmens, M. Stanfield, äußerte gegenüber „Fortune“ seine Frustration über die Ablehnung und erklärte, solche Tests seien in seiner Branche üblich.

Diese Haltung des jungen Bewerbers stieß in den sozialen Netzwerken auf gemischte Reaktionen. Einige Nutzer kritisierten den Arbeitgeber. Stanfield verteidigte seine Position und äußerte, er hätte den Bewerber für die Probeaufgabe „gerne bezahlt und wahrscheinlich eingestellt“.