Alice und Ellen Kessler, besser bekannt als die Kessler-Zwillinge, waren ein international bekanntes Bühnen-Duo. Mit gerade einmal 18 Jahren bekamen sie ein Engagement am weltberühmten Varieté-Kabarett Lido in Paris, später tanzten sie auf den Bühnen dieser Welt: New York, Caracas, Monte Carlo oder Sydney – das "doppelte deutsche Fräuleinwunder" war überall bekannt.
Mittlerweile über 80 Jahre alt, hatten die beiden sich schon vor einigen Jahren aus dem Showgeschäft zurückgezogen. Am 17. November 2025 dann: Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass die Zwillinge im Alter von 89 Jahren in ihrem Haus in Grünwald bei München verstorben seien.
Die Kessler-Zwillinge nahmen wohl "begleitete Sterbehilfe" in Anspruch
Laut "Bild" fuhr am Montag, 17. November 2025 gegen 12 Uhr eine Streife zu dem Anwesen der Schwestern. Gegenüber der dpa bestätigte ein Sprecher der Münchner Polizei den Einsatz in Grünwald bei München, nannte jedoch keine näheren Details.
Nach Informationen der Agentur AFP begingen die beiden Schwestern Suizid. Die "Bild" berichtete, dass die Kriminalpolizei mittlerweile darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Zwillinge "begleitete Sterbehilfe" in Anspruch genommen hätten. Dabei handelt es sich um einen assistierten Suizid. Betroffene, häufig chronisch kranke Patientinnen und Patienten nehmen dabei ärztliche Hilfe in Anspruch, um möglichst schmerzfrei aus dem Leben zu scheiden – etwa indem diese Ihnen Medikamente dafür bereitstellen.
Hilfe bei Suizid-Gedanken
Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns in diesem Fall entschieden, über das Thema Suizid zu berichten. Sollten Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Hilfe finden Sie bei kostenlosen Hotlines wie 0800-1110111 oder 0800 3344533.
Begleitete Sterbehilfe ist unter bestimmten Umständen erlaubt
2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass "das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen". Assistierter Suizid ist in Deutschland seitdem unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Die wichtigste Grundbedingung liegt darin, dass die Person weiß und versteht, was sie tut, wenn sie sich so das Leben nehmen will.
- Die Person muss über Alternativen, um Schmerzen zu vermeiden, aufgeklärt sein.
- Außerdem muss der Sterbewunsch schon eine längere Zeit bestehen und darf nicht aus dem Affekt geschehen.
- Die Entscheidung muss von innen heraus getroffen werden und darf nicht von außen beeinflusst werden.
- Die Person muss den Suizid eigenhändig ausführen, also beispielsweise das Medikament selbst einnehmen.
Diese Möglichkeit, dem eigenen Leid ein Ende zu setzen, nehmen in Deutschland jährlich mehrere 100 Menschen in Anspruch.
Laut der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) seien 2024 allein durch die Vermittlung der DGHS 623 Personen beim Suizid begleitet worden. Das waren 205 mehr als 2023 und rund 400 mehr als noch 2022. Bundesweit schätzte DGHS-Präsident Robert Roßbruch die Fälle auf insgesamt 1200 Menschen.
Klar abzugrenzen von aktiver und passiver Sterbehilfe
Der assistierte Suizid grenzt sich klar von der aktiven Sterbehilfe ab, welche in Deutschland verboten ist. Dabei beendet eine Person aktiv das Leben eines anderen. In Luxemburg, Spanien, den Niederlanden und Belgien ist dies im Gegensatz zu Deutschland legal.
Auch zur passiven Sterbehilfe besteht ein Unterschied: Dabei werden lebensverlängernde Maßnahmen beendet, etwa eine künstliche Beatmung abgestellt. Voraussetzung ist, dass er nach dem Willen des Patienten erfolgt. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, diesen Willen zu äußern, entscheiden Bevollmächtigte in seinem Sinne. Darüber hinaus müssen Betroffene unheilbar krank sein. Es darf keine Aussicht auf Besserung des Zustands bestehen, damit die passive Sterbehilfe erlaubt ist.
Die Kessler-Zwillinge sprachen schonmal öffentlich über ihren Tod
Alice und Ellen Kessler sprachen schon vor einigen Monaten davon, wie sie sich ihren Tod wünschen. Im "Bild"-Interview, berichteten sie, dass sie gemeinsam beerdigt werden wollen: "Im Tode vereint. So hätten wir es gern. Und so haben wir es auch testamentarisch verfügt."
Die Urne wollten sie sich mit der Asche ihrer bereits 1977 verstorbenen Mutter und ihres blonden Pudels Yello teilen.