Wenig Chancen für die sieben Häuser auf Dorfens Tennisplätzen
Das Bayerische Verwaltungsgericht gibt dem Antrag des Grundstückeigners „keine großen Chancen“.
Das Bayerische Verwaltungsgericht entscheidet in diesen Tagen über die Zukunft der Tennisclub-Areals in Dorfen. Die 29. Kammer unter Vorsitz von Richter Uwe Schöffel war am Mittwochvormittag zur mündlichen Verhandlung vor Ort in Dorfen. Schöffel machte deutlich, dass die Kammer den Antrag auf Errichtung von sieben Wohnhäusern auf dem Areal sehr kritisch sieht. „Große Chancen können wir Ihrer Klage nicht einräumen“, sagte er in Richtung des Grundstückseigners, der gegen eine Entscheidung des Landratsamts vorgeht.
Sportflächen gelten als Außenbereich
Die Aussicht, dass seine Klage wohl abgewiesen wird, ließ Robert Hörmann, dem das Grundstück nach eigener Aussage zusammen mit seiner Schwester gehört, aber nicht klein beigeben. „Mein Mandant möchte eine gerichtliche Entscheidung“, erklärte schließlich sein Anwalt Bernhard Schwarzbauer von der Kanzlei Schweiger und Kollegen am Ende der kurzen mündlichen Verhandlung mit vorausgegangener Ortsbesichtigung. Georg Wendlinger, Leiter des Fachbereichs Bauen im Landratsamt Erding, forderte dagegen die Abweisung der Klage.
Die Sportanlagen sind ein Dauerthema in Dorfen. Schon länger ist klar: Wegen des auslaufenden Pachtvertrags muss der TC den jetzigen Standort räumen. Nun sieht es danach aus, dass zumindest die beantragte Nachnutzung mit sechs Einfamilienhäusern und einem Dreispänner-Reihenhaus vor Gericht durchfällt.
Damit würde die Haltung der Stadt und des Landratsamts bestätigt. Der Dorfener Bauausschuss hatte im September 2021 das gemeindliche Einvernehmen verweigert, die Baubehörde des Landkreises erteilte im Januar 2022 den ablehnenden Bescheid.
Als die entscheidende juristische Frage wurde am Mittwochvormittag diskutiert, ob das Areal überhaupt als Innenbereich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu werten ist. Denn darauf würde sich Hörmanns Bauvoranfrage stützen.
Dem widersprach VG-Richter Schöffel allerdings: „Wir müssen von einer Außenbereichssituation ausgehen.“ Nach einschlägiger Rechtsprechung würden große Sportflächen eben nicht als Innenbereich gewertet. „Das Schlagwort lautet hier ,Außenbereich im Innenbereich‘“, sagte der Richter.
Damit seien die beantragten Häuser als nicht-privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zu werten – und nicht genehmigungsfähig, machte der Richter deutlich und schob noch eine Einschätzung nach. „Sieben Wohngebäude, das ist einfach zu groß“, sagte Schöffel in Richtung der Klägerseite.
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Container-Kinderhaus kein Argument
Kläger-Anwalt Schwarzbauer vertrat die gegenteilige Ansicht. Durch die angrenzende Bebauung handle es sich sehr wohl um einen geschlossenen Siedlungsbereich, meinte er. Das reichte dem Vorsitzenden Richter nicht als Argument. Eine solche Einschätzung könne nur mit baulichen Anlagen begründet werden, die für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, so Schöffel. Direkt neben den Tennisplätzen liegen im Osten aber die Eishalle, im Süden die Grundschule am Mühlanger und der Volksfest-Parkplatz im Westen.
Dort hat die Stadt auch ein Container-Kinderhaus errichtet. Das sprach Anwalt Schwarzbauer kritisch an. „Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden“, mahnte er. Man dürfe seiner Ansicht nach nicht eine Kita bauen und anderes untersagen. Dagegen stellte sich wiederum Rechtsanwalt Michael Beisse von der Kanzlei Döring und Spieß, der die Stadt Dorfen als Beigeladene in der Verhandlung vertrat.
Die angesprochene Kita sei eine temporäre Einrichtung. Das sehe man schon an der Bauweise, erklärte Beisse. Das sei hier nicht entscheidungsrelevant, da die Nutzung der Fläche für die Kita dem Flächennutzungsplan entspreche, machte Vorsitzender Richter Schöffel deutlich. Für die beantragte Wohnbebauung gelte das nach Ansicht der Kammer aber nicht.