Zu einer Bewährungsstrafe wurde die Geldabholerin einer Hellseher-Bande vom Amtsgericht Regensburg verurteilt.
Regensburg - „Hellseherin Eva TV“ heißt die Sendung eines russischen Fernsehsenders, deren Hotline Patrizia Müller (Name geändert) Anfang März 2024 kontaktierte. Die 38-Jährige steckte in einer tiefen Lebenskrise: frisch geschieden, zurück im Elternhaus und seit über einem Jahr vergeblich auf Wohnungssuche.
„Fluch auf der Familie“: Frau übergibt mehr als 300.000 Euro Bargeld
Einen Monat später hatte sie nach eigenen Angaben rund 300.000 Euro verloren. Um die Schulden zu begleichen, nahm sie eine Hypothek auf das Haus ihrer Eltern auf. „Sie steht vor einem Scherbenhaufen“, sagt Richterin Claudia Nissl-Neumann im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Regensburg. Dort wird gerade einer Helferin der Hellseher-Bande der Prozess gemacht.
Zwei Frauen, die sich Eva und Warwara nannten, überzeugten Müller per WhatsApp, ihre Familie sei verflucht und brauche Hilfe. Mehrfach traf sie sich daraufhin auf dem Parkplatz eines Aldi-Markts mit verschiedenen Personen, die sich über Codewörter identifizierten: ein älteres Ehepaar, ein Mann um die 30 und die angeklagte 25-jährige Ukrainerin Veronika V.
Geldpakete mit Kräutern und Lorbeerblatt
Allein an Veronika V. übergab Müller zwischen Ende März und Anfang April 2024 bei drei Treffen insgesamt 136.000 Euro in bar. Beim vierten Treffen, bei dem Müller 105.000 Euro dabeihatte, griff die Polizei ein und nahm die 25-Jährige fest. Sie saß drei Monate in Untersuchungshaft.
Insgesamt beläuft sich der Schaden durch Bargeldübergaben und Überweisungen auf rund 300.000 Euro. Das Geld wurde stets in Päckchen verpackt, die mit Kräutern und Gewürzen wie Lorbeerblättern versehen waren. Die Hellseherinnen versprachen, damit Artefakte zu kaufen, die in einer Kirche aufgestellt werden sollten, um Unheil von Müllers Tochter abzuwenden. „Ich sollte niemandem etwas erzählen“, berichtet Müller unter Tränen im Zeugenstand. Man habe ihr versichert, sie bekomme das Geld zurück.
Andere Geschädigte halfen den Betrügern
Einmal schöpfte Müller Verdacht, als sie einen Artikel über genau diese Betrugsmasche las. Doch die Hellseherinnen beschwichtigten sie: Alles sei notwendig, um ihre Tochter zu schützen. Eine angebliche frühere Klientin rief sie an und bestätigte den Erfolg der Hellseherinnen. Müller zahlte weiter.
Später stellte sich heraus, dass andere Geschädigte der Betrügerbande halfen, indem sie ihre Konten für Überweisungen zur Verfügung stellten – in der Hoffnung, ihr verlorenes Geld zurückzubekommen.
Helferin: Kein Geld, kein Job, aber viele teure Schuhe
Veronika V. war nach Überzeugung des Gerichts nur ein kleines Rädchen in der Betrugsmaschinerie. Ein Schulfreund namens Bogdan habe ihr die Aufgabe angeboten, für die sie 1.000 Euro plus Spesen erhielt.
Ein ermittelnder Polizeibeamter zweifelt jedoch an dieser Darstellung. Die 25-Jährige, eine angehende Juristin, hatte keinen Job und bezog keine Sozialleistungen, besaß aber einen Schrank voller teurer Schuhe. „Da fragt man sich, woher das Geld für so einen Lebensstil kommt“, sagt der Ermittler.
Durch Veronika V. stießen die Ermittler auf einen Nürnberger Unternehmer, der ebenfalls in den Betrug verwickelt war. Auch er lebte offiziell ohne Einkommen, fuhr jedoch teure Autos und postete Fotos von Fernreisen in sozialen Medien. Gegen ihn wird ebenfalls ermittelt. Von Bogdan und einem Großteil des Geldes fehlt jede Spur.
Verteidigerin: „Das ist nicht so viel anders als bei der katholischen Kirche“
Veronika V. entgeht einer Haftstrafe, weil sie geständig war, die Polizei unterstützte und sich bereit erklärte, die 136.000 Euro zurückzuzahlen, sobald sie Geld verdient. Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern nach einem Rechtsgespräch und der Vernehmung der Zeugen eine Bewährungsstrafe. „Auch Abholer werden oft zu Gefängnisstrafen verurteilt, dafür habe ich vollstes Verständnis“, sagt Verteidigerin Stephanie Bauer.
Doch Müller habe nicht unter Druck gehandelt, sondern in der Hoffnung, Hilfe zu erhalten. „Das ist nicht so viel anders als bei der katholischen Kirche“, argumentiert Bauer. „Wir können an alles glauben, was wir wollen – auch an Echsenmenschen und fragwürdige Heilungsversprechen. Aber wir dürfen uns nicht wundern, wenn das ausgenutzt wird. “
Im letzten Wort zeigt sich Veronika V. reumütig. Sie habe den falschen Menschen vertraut und wolle sich ändern. Dann bricht sie in Tränen aus und holt ein Taschentuch hervor.
Geldabholerin kommt mit Bewährungsstrafe davon
Das Gericht folgt den Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen wird Veronika V. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 136.000 Euro zurückzahlen und 5.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.
„Sie haben es einer fähigen Verteidigerin und einer vernünftigen Staatsanwältin zu verdanken, dass wir Sie nicht einsperren“, sagt Richterin Nissl-Neumann. Auch wenn Veronika V.s Rolle gering war, habe sie Müllers Gutgläubigkeit ausgenutzt. „Sie steht jetzt vor dem Ruin.“