„Waschstraßen-Tourismus“: Knatsch wegen Anlage in Fuchstal

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Wie lange darf die Waschanlage in Fuchstal in Betrieb sein? Die Zeiten wurden jetzt verlängert. © Jais

Die Autowaschanlage an der Bahnhofstraße sei scheinbar an allen Tagen nahezu rund um die Uhr im Einsatz, hat Bürgermeister Erwin Karg im Fuchstaler Gemeinderat seinen Eindruck beschrieben. Diese Einschätzung stößt dem Betreiber der Anlage, Unternehmer Manfred Seel, sauer auf.

Fuchstal - „Da hat der Herr Bürgermeister im Umgang mit Gewerbetreibenden die Anstandsregeln vergessen“, antwortet Seel. Der Rathauschef hätte, bevor er im Gremium über eine neue Rechtsverordnung abstimmen lasse, erst mal bei ihm anrufen können, sagt der 70-jährige Unternehmer aus dem Landkreis Donau-Ries, der sechs Waschanlagen betreibt. Ihm sei „keine einzige Beschwerde“ zur Waschanlage im Fuchstal bekannt. Falls sich – meist nach Reparaturen – die Einstellung der Betriebszeiten vorübergehend verstellt habe, sei das von ihm keine Bösartigkeit, fügt Manfred Seel hinzu.

Betreiber kritisiert Bürgermeister Karg: widerrechtliche Parkplätze

Seel geht noch weiter. Besser wäre es, wenn sich der Bürgermeister um die Ein- und Ausfahrt auf dem Gelände kümmere, auf dem auch die Post mit ihrer Verteilstation, ein E-Bike-Geschäft und ein Landmaschinenhandel ansässig sind. Er werde die Parkplatzsituation so nicht mehr dulden. Die eingezeichneten Parkplätze seien widerrechtlich. Das Areal gehört der Gemeinde Fuchstal, die vor mehreren Jahren das Schlichtherle-Gelände erworben hatte.

Die vier Waschboxen und die Waschstraße im Fuchstal hatte Seel, der in Asbach-Bäumenheim seinen Firmensitz hat, im Dezember 2019 neu gebaut. Mit der bisherigen Regelung konnte die Waschanlage werktags von 7 bis 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr in Betrieb sein. Karg hatte jedoch den Eindruck, dass diese Zeiten alles andere als konsequent eingehalten worden seien. Gemeinderat Xaver Wiedenmann sagte dazu: „Wir haben da einen richtigen Tourismus“.

Neue Betriebszeiten für die Anlage in Fuchstal

Jetzt haben die Gemeinderäte einstimmig eine neue Rechtsverordnung gebilligt, die sich an der Regelung der Stadt Landsberg orientiert. Der Erlass soll es auch ermöglichen, eine Geldstrafe durchzusetzen, falls die Zeiten nicht eingehalten werden. Wochentags soll der Betrieb künftig zwischen 7 Uhr und 20 Uhr möglich sein. Abends sind es also werktags zwei Stunden mehr als bisher. Die Gemeinderäte folgten da einem Vorschlag von Josef Weber, der es für gut hielt, dies auf die Öffnungszeiten der Einkaufsmärkte abzustimmen.

An Sonn- und Feiertagen kann die Waschanlage zwischen 12 und 18 Uhr genutzt werden. An bestimmten Feiertagen wie Allerheiligen oder am Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) ist der Betrieb ganz verboten.

Bei den Öffnungszeiten, die die Städte und Gemeinden bestimmen, gibt es durchaus Unterschiede. In Donauwörth, wo auch eine Anlage von Seel steht, ist beispielsweise sonntags komplett geschlossen. Entscheidend sei doch die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr, betont Manfred Seel. Nach 22 Uhr seien auch die Boxen im Fuchstal immer abgeschaltet – es sei denn, nach einer technischen Störung seien die Zeiten verstellt.

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