War es versuchter Mord? 30-Jähriger nach Brand in Ursberger Einrichtung vor Gericht

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg & Schwaben
  4. Kreisbote Allgäu

Kommentare

Vor dem Memminger Landgericht läuft aktuell das Verfahren gegen einen 30-jährigen Angeklagten. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. © Wiethaler

Anfang des Jahres sorgte eine Polizeimeldung über ein Feuer in einer Einrichtung in Ursberg für Aufsehen. Nun muss sich ein 30-Jähriger vor dem Landgericht in Memmingen verantworten.

Memmingen/Ursberg – Was zunächst als Brand eines Wäschekorbs in einer Wohngruppe begann, führte zu Ermittlungen wegen versuchten Mordes und zur Festnahme eines Verdächtigen. Dieser 30-Jährige muss sich nun vor dem Memminger Landgericht verantworten. Zur Tatzeit lebte er gemeinsam mit vier weiteren Personen in der Wohngruppe. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zündete er Ni­trilhandschuhe an, die sich in dem Wäschekorb befanden.

Brand ins Ursberger Einrichtung mündet in Verfahren wegen versuchten Mordes in vier Fällen

Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte damit beabsichtigte, seine vier Mitbewohner durch Rauchgase zu töten. Laut Staatsanwaltschaft leidet der Mann an einer leichten Intelligenzminderung mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten. Weil er am Tattag nicht genügend Zigaretten erhalten habe, sei er in eine „erhebliche affektive Erregung“ geraten. Es wird davon ausgegangen, dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert war.

Laut dem damaligen Polizeibericht gestand der Angeklagte einem Mitarbeiter der Einrichtung, den Brand absichtlich gelegt zu haben. Sein Verteidiger erklärte beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag, der Mandant – derzeit im Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren untergebracht – werde vor Gericht keine Angaben zur Sache machen. Zudem vermutete er, die Aussagen des 30-Jährigen seien, falls sie tatsächlich so gefallen seien, wohl eher dem Bedürfnis nach Aufmerksamkeit geschuldet gewesen.

Erste Verhandlungstage vor Memminger Landgericht – 30-Jähriger wird des versuchten Mordes beschuldigt

Wie sich die Lage vor Ort darstellte, schilderte der Brandschutzbeauftragte der werkseigenen Feuerwehr. Im Flurbereich, in dem der brennende Wäschekorb stand, sei es zu starker Rauchentwicklung gekommen. Nachdem das Feuer gelöscht war, habe der Bereich entraucht werden müssen. Die vier Bewohner, die sich während des Brandes in ihren Zimmern aufhielten, seien von der Feuerwehr ins Freie gebracht worden. In ihre Räume sei kein Rauch gelangt – mit Ausnahme eines Bewohners, der seine Tür selbst geöffnet habe. Verletzte habe es nicht gegeben. Ein Ausbreiten des Feuers sei nach Einschätzung des Zeugen nicht möglich gewesen. Zugleich machte der Brandschutzbeauftragte deutlich, wie gefährlich der Rauch war: Schon nach etwa zwei Minuten könne eine Person Folgeschäden davontragen. Etwas anders fiel die Einschätzung eines Gutachters aus, der am zweiten Verhandlungstag gehört wurde (ausführlicher Bericht folgt).

Am ersten Verhandlungstag sagten vor dem Landgericht auch die beiden Polizeibeamten aus, die am Abend des Brandes in der Einrichtung im Einsatz waren. Zunächst hätten sie einen Fehlalarm vermutet, was nicht ungewöhnlich sei. Vor Ort sei jedoch schnell klargeworden, dass tatsächlich ein Brand vorlag. Nachdem dieser gelöscht war, fotografierten die Beamten den Brandort und sprachen mit Bewohnern – darunter auch mit dem Angeklagten. Dieser habe behauptet, eine fremde Person gesehen zu haben, die einen brennenden Gegenstand in den Flur gestellt habe.

Brand in Ursberger Einrichtung: Angeklagter sprach am Tattag mit Polizei

Einer der Polizisten kannte den 30-Jährigen bereits von früheren Einsätzen und habe seinen Kollegen darauf hingewiesen, dass der Mann es in der Vergangenheit mit der Wahrheit nicht immer genau genommen habe. Zudem seien seine Angaben „ganz schwammig“ gewesen, eine nähere Beschreibung der angeblichen Person habe er nicht geliefert. Deshalb beschlossen die Beamten, ihn später erneut zu befragen. Auf Nachfrage des Verteidigers schlossen beide Polizisten nicht aus, dass es dem Beschuldigten bei seinen Aussagen eher um Aufmerksamkeit als um die Wahrheit gegangen sei. Zunächst wurde die Tat als Sachbeschädigung eingeordnet. Einen Tag später meldete die Einrichtungsleitung, der Mann habe gegenüber mehreren Mitarbeitern gestanden, das Feuer gelegt zu haben.

Nähere Einblicke in das Leben des Beschuldigten, der eine Verlobte hat, gab schließlich sein Vater. Er habe seinen Sohn die ersten zwölf Jahre allein und später mit seiner Frau großgezogen. Bevor es zu dem Vorfall gekommen sei, habe sein Sohn erst kurze Zeit in der Wohngruppe gelebt. In seiner vorherigen Gruppe sei er von Mitbewohnern bedroht worden. Eigentlich war angedacht, dass sein Sohn in ein Tinyhaus der Einrichtung ziehen sollte. Dieses war jedoch noch nicht ganz fertiggestellt, weswegen sein Sohn zur Überbrückung der Zeit in die neue Wohngruppe kam.

Weitere Verhandlungstage vor Memminger Landgericht angesetzt

Für das Gericht war auch entscheidend, wo der Angeklagte im Falle einer Bewährungsstrafe unterkommen könnte. Der 56-jährige Vater erklärte, sein Sohn könne wegen seines eigenen, gesundheitlich angeschlagenen Zustands – er sei mehrfach operiert worden – nicht dauerhaft bei ihm leben. Kurzfristig würde er ihn aber aufnehmen, bis eine andere Lösung gefunden sei.

Die Verhandlung vor dem Landgericht wurde am Dienstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Darunter war die Verlobte des Angeklagten, die jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Auch ein weiterer Feuerwehrmann der Werksfeuerwehr und eine Polizistin wurden angehört. Sie gab an, dass zwei Bewohner nachts einen Zimmerverschluss haben und ihre Räume aufgrund von freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht selbstständig verlassen können. Laut Anklage wusste der Angeklagte das. Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

Mit dem Kreisbote-Newsletter und dem Kurier-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App sowie der neuen „Kurier“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten aus der Allgäuer Region informiert.

Auch interessant

Kommentare