Sucht wird 48-Jährigem zum Verhängnis: Mehrfach Vorbestrafter steht vor Memminger Landgericht

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Das Landgericht Memmingen sprach im Berufungsverfahren eine Strafe auf Bewährung aus. © AerialMike

Ein 48-Jähriger kämpft seit Jahrzehnten mit Sucht. Nach Diebstählen urteilte das Landgericht Memmingen: Haftstrafe auf Bewährung.

Memmingen – Wie sehr die Abhängigkeit von Suchtmitteln ein Leben beeinflussen kann, wurde vergangene Woche vor dem Memminger Landgericht deutlich. Der 48-jährige Angeklagte war wegen dem mehrfachen Diebstahl von Zigaretten und einem Paar Sneaker bereits vom Amtsgericht verurteilt worden. Da er gegen dieses Urteil Rechtsmittel geltend gemacht hatte, fand vor dem Landgericht nun das Berufungsverfahren statt. Dass er die Diebstähle im Jahr 2023 begangen hatte, räumte der Angeklagte ein. Ihm war bei der Verhandlung daran gelegen, die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umzumünzen.

Auf die Frage des Richters, warum der Angeklagte, der bereits wegen diverser Delikte vorbestraft ist, die Diebstähle trotz seiner offenen Bewährungsstrafe begangen hatte, wusste dieser keine klare Antwort. Er hätte damals kein Geld für die Zigaretten gehabt und sich deswegen ohne zu bezahlen bedient. Wie der 48-Jährige erklärte, sei er bei den Taten angetrunken, aber nicht „komplett betrunken“ gewesen. Allerdings hätte er zu dieser Zeit sehr viel Bier getrunken. Es sei rückblickend erschreckend, dass er trotz des hohen Konsums nicht betrunken geworden wäre.

Sucht und Straftaten

Generell hatte der Beschuldigte zu dieser Zeit stark mit seinem Suchtverhalten zu kämpfen. Besonders deutlich wird das an dem Unfall, den der 48-Jährige 2024 unter Drogeneinfluss hatte: er wurde an der linken Körperseite von einem Zug erfasst. Unter den schweren Folgen des Unfalls leidet der Anklagte, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bis heute. Auch während der Verhandlung machte es ihm sein gesundheitlicher Zustand immer wieder schwer, dem Geschehen zu folgen. Um sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen, befindet sich der 48-Jährige seit mehreren Jahren in einer Substitutionsbehandlung.

In seiner Vergangenheit hatte der Beschuldigte, der Ende der 1990er Jahre zum ersten Mal Heroin konsumierte, schon diverse Male Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden und musste auch einige Haftstrafen verbüßen. Rückblickend schien der Angeklagte mehrere seiner Lebensentscheidungen – wie das Abbrechen seiner Ausbildung – klar zu bereuen. „Das war dumm von mir“, stellte er fest.

Memminger Landgericht spricht 48-Jährigem Strafe auf Bewährung zu

Eindringliche Worte fand der Richter in seiner Urteilsverkündung, nachdem er dem 48-Jährigen eine achtmonatige Strafe auf Bewährung auferlegt hatte. Beim ersten Blick in die Akte des mehrfach Vorbestraften, gab der Richter an, keine Erfolgsaussichten bei dem Berufungsverfahren erkannt zu haben. Mit den erneuten Diebstählen hätte der Beschuldigte praktisch gesagt: „Sperrt mich bitte ein“. Durch den Unfall sei dieser aber schwer gezeichnet. Rein körperlich sei der Angeklagte nicht mehr fähig, „groß Straftaten“ zu begehen. An diesen gewandt sagte der Richter: „Ich hoffe, Sie nehmen sich meine Worte zu Herzen und enttäuschen mich nicht.“ Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.

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